BayStMWi Netzwerkinfrastruktur: Beschaffung Hardware, Instandhaltung, Störungsbeseitigung, Beratung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021KHI000001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
BayStMWi Netzwerkinfrastruktur: Beschaffung Hardware, Instandhaltung, Störungsbeseitigung, Beratung
Die in Betrieb befindlichen zentralen Switche des StMWi sind am Ende der Lebensdauer und Wartung durch den Hersteller angekommen und müssen ersetzt werden. Die neuen Switche müssen in eine bestehende CISCO-Infrastruktur integriert werden.
Mit dem Start des produktiven Einsatzes der neuen Switche geht eine Ertüchtigungsmaßnahme der Netzwerkverkabelung einher, um die erforderliche Bandbreite von 1 GBit/s zu erreichen (FTTD). Der Platz im Serverraum ist begrenzt. Es werden fünf zentrale Switche beschafft. Vier der fünf Switche sollen aktiv angeschlossen werden. Der fünfte ist als Hot-Standby-Gerät geplant. Der Austausch der Switche wird genutzt, um ein modernes Netzwerkmanagement mit Cisco DNA, und ISE aufzubauen.
Parallel zur Erneuerung der zentralen Switch-Infrastruktur soll eine moderne dezentrale Switch-Infrastruktur aufgebaut werden. Die derzeit verbauten aktiven Medienwandler in den Büros werden durch Zimmerswitche ersetzt, die in das Netzwerkmanagement mit Cisco DNA und ISE integriert werden.
1. Lieferung und Inbetriebnahme von zentralen aktiven Netzwerkkomponenten,
2. Lieferung und Inbetriebnahme von dezentralen Netzwerkkomponenten,
3. Störungsbehebung und Instandhaltung,
4. zusätzliche IT-Leistungen in Verbindung mit den gelieferten Komponenten (auf Abruf).
Der Vertrag kann zweimal um je 1 Jahr verlängert werden. Die Beauftragung der jeweiligen Verlängerungsoption muss schriftlich und spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber erfolgen.
Verlängerungsoption (siehe Ziffer II.2.7.): Der Vertrag kann zweimal um je 1 Jahr verlängert werden. Die Beauftragung der jeweiligen Verlängerungsoption muss schriftlich und spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt „Vertragsbedingungen/Formulare“).
Bei Bietern, die sich präqualifiziert haben, genügt insoweit die Vorlage des Zertifikats des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).
— Referenzen:
—— Bitte laden Sie die Angaben zu den erforderlichen Referenzen als pdf-Datei unter „Eigene Anlagen“ hoch.
—— Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
——— Name des Empfängers (dieser Empfänger muss ein Dritter sein),
——— Erbringungszeitpunkt,
——— Wert der erbrachten Leistung,
——— inhaltliche Darstellung des Referenzprojekts sowie aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistung.
Vorlage von mind. 3 Referenzen bezogen auf den zu vergeben-den Auftragsgegenstand (Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von mind. 5 zentralen Switchen und Installation von ISE und DNA sowie Anbindung von mind. 500 dezentralen Endgeräten) bzgl. früher ausgeführter Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sind.
— Abgabe einer Scientology-Schutzerklärung,
— Mindestanforderungen an das mit der Auftragsausführung betraute Personal:
Es sind 2 Personen zu benennen, die für das StMWi im Bereich „Installation und Inbetriebnahme“ und „Störungsbehebung und Instandhaltung“ sowie die zusätzlichen IT-Leistungen auf Abruf tätig werden.
a) Die 2 benannten Personen müssen Deutsch als Muttersprache haben oder ein C2-Abschluss-Zertifikat in Deutsch in Wort und Schrift nachweisen.
b) Die 2 benannten Personen müssen jeweils die erfolgreiche Teilnahme an den Zertifizierungen Cisco Certified Network Professional (CCNP) und Cisco Certified Design Professional (CCDP) nachweisen.
c) Die 2 benannten Personen müssen jeweils mind. 3 Jahre Berufserfahrung mit der Planung, Konfiguration, Integration, Inbetriebnahme von neuen Netzwerkkomponenten in eine bestehende Netzwerkumgebung sowie Kenntnisse über die Anbindung der neuen Access-Switche an die beiden Cisco Core Switche C6807-XL haben.
d) Die 2 benannten Personen müssen jeweils mind. 2 Jahre Berufserfahrung mit der Planung, Konfiguration, Integration, Inbetriebnahme von Cisco DNA und ISE in eine bestehende Netzwerkumgebung haben,
e) Die 2 benannten Personen müssen jeweils die erfolgreiche Teilnahme an Cisco Certified Network Associate (CCNA) nachweisen,
f) Die 2 benannten Personen müssen jeweils mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Support von Cisco Netzwerkprodukten haben,
Das mit der Ausführung des Auftrags im Bereich „Installation und Inbetriebnahme“, „Störungsbehebung und Instandhaltung“ und den „zusätzlichen IT-Leistungen“ betraute Personal muss über eine einfache Sicherheitsüberprüfung (sog. „Ü1“) gem. Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) bzw. vergleichbarer Gesetze anderer Bundesländer oder des Bundes verfügen. Die Überprüfung erfolgt durch den AG nach Zuschlagserteilung. Dazu wird der AG die erforderlichen persönlichen Daten des Personals nach Zuschlagserteilung vom AN anfordern. Der AN hat diese innerhalb von 7 Kalendertagen an den AG zu übermitteln.
Das mit der Ausführung des Auftrags betraute Personal darf erst nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung im StMWi vor Ort eingesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter „Vertragsbedingungen/Formulare“ beigefügte „Eigenerklärung“.
B) Unterauftragnehmer
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt „Teilnahmeunterlagen“ bzw. „Vertragsbedingungen/Formulare“ vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.