Einführung eines neuen IT-Fachverfahrens (SGB II) im kommunalen Jobcenter des Landkreises Würzburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97074
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung eines neuen IT-Fachverfahrens (SGB II) im kommunalen Jobcenter des Landkreises Würzburg
Das Jobcenter Landkreis Würzburg setzt derzeit noch die aktuelle SGB II-Fachanwendung OK.SOZIUS SGB II des Anbieters AKDB ein. Diese Soll nun durch eine andere Fachanwendung abgelöst werden, da der derzeitige Anbieter diese Leistung künftig nicht mehr anbieten wird.
Das Landratsamt Würzburg als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Beschaffung einer einheitlichen Software zur Leistungsgewährung und Vermittlung nach SGB II inklusive Implementierung, Anpassung und Datenmigration aus dem bisherigen Fachverfahrens, sowie fortlaufender Softwarewartung (Updates).
Würzburg
Durchgeführt wird ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase für die Beschaffung eines IT Fachverfahrens.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44225
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages / Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages / Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag [Betrag gelöscht] EUR eingegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.