2 Fahrzeugaufbauten für 2 Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF-W
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 09 4 71 173
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lisberg
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96170
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vg-lisberg.de
Nationale Identifikationsnummer: 09 4 75 137
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Issigau
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
Postleitzahl: 95188
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 9293301
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.issigau.de
Abschnitt II: Gegenstand
2 Fahrzeugaufbauten für 2 Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF-W
Lieferung von 2 Fahrzeugaufbauten für 2 baugleiche Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF-W nach DIN14530-17 und DIN EN 1846.
Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung von 2 Fahrzeugaufbauten für 2 baugleiche Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF-W nach DIN14530-17 und DIN EN 1846.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2 Fahrzeugaufbauten für 2 Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF-W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlau
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09241
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.ziegler.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das ursprüngliche Offene Verfahren vom 23.9.2020 (2020/S [removed]) über 2 baugleiche Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF-W musste für das Los 2 „zwei feuerwehrtechnische Fahrzeugaufbauten für 2 baugleiche TSF-W“ nach § 63 Abs. 1 Ziffer 1 VgV aufgehoben werden, da für das Los 2 kein Angebot eingegangen ist, das den Anforderungen entsprach. Deswegen erfolgt nun das neue Vergabeverfahren nur für die beiden fehlenden Fahrzeugaufbauten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.