Rahmenvereinbarung zur wissenschaftlichen Betreuung und Kontrolle der Kartierleistungen im Rahmen der Biotop- und LRT-Kartierung 2020-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur wissenschaftlichen Betreuung und Kontrolle der Kartierleistungen im Rahmen der Biotop- und LRT-Kartierung 2020-2024
Fachliche und wissenschaftliche Betreuung und Kontrolle der Kartierleistungen im Rahmen der in den Jahren 2021 bis 2024 durch das LfU und durch die Höheren Naturschutzbehörden vergebenen Biotop- und LRT-Kartierungen in den Landkreisen, kreisfreien Städten und FFH-Gebieten.
Landkreise und Städte
Wissenschaftliche Betreuung und Kontrolle der Kartierleistungen im Rahmen der Biotopkartierung und der FFH-Lebensraumtypenkartierung in Bayern – Landkreise und Städte.
Optional wird die Methodische Mitarbeit bei Aktualisierungen der Kartieranleitungen beauftragt.
Der Auftraggeber beabsichtigt den Vertragsbeginn im Mai 2021. Aus verfahrenstechnischen Gründen kann es jedoch zu leichten Verzögerungen kommen. Der Vertrag beginnt frühestmöglich, mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit bis 31.12.2024. Die bis zum Vertragsende beauftragten Betreuungen werden auch über die Vertragslaufzeit hinaus, bis zu deren jeweiligem Abschluss, durchgeführt.
FFH-Gebiete und gesonderte LRT 6510 und 6520-Kartierungen
Wissenschaftliche Betreuung und Kontrolle der Kartierleistungen im Rahmen der Biotopkartierung und der FFH-Lebensraumtypenkartierung in Bayern – FFH-Gebiete und gesonderte LRT 6510 und 6520-Kartierungen.
Der Auftraggeber beabsichtigt den Vertragsbeginn im Mai 2021. Aus verfahrenstechnischen Gründen kann es jedoch zu leichten Verzögerungen kommen. Der Vertrag beginnt frühestmöglich, mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit bis 31.12.2024. Die bis zum Vertragsende beauftragten Betreuungen werden auch über die Vertragslaufzeit hinaus, bis zu deren jeweiligem Abschluss, durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert),
— Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung).
Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen.
Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
— Benennung eines Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters; Vorlage mind. einer Referenz für den Projektleiter (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert),
— Aufstellung Projektteam: Bearbeiter für die technische Prüfung der Daten und Fachbetreuer inkl. Angaben zu den vorgesehenen Naturräumen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert),
— Vorhandensein von Softwareprogrammen und diesbezüglich hinreichender Grundkenntnisse des gesamten Projektteams (als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert)
— Vorlage mind. einer aussagekräftigen Referenz des Bearbeiters zur technischen Prüfung der Daten über erweiterte Kenntnisse im Umgang mit Geographischen Informationssystemen (z. B. ArcGIS, FIN-View) und MS-Access (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert),
— Vorhandensein sehr guter deutscher Sprachkenntnisse in Wort und Schrift des gesamten Projektteams (als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich.
Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Fragen, die bis zum 8.4.2021, 9.00 Uhr gestellt werden, werden von der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [removed], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.