Generalsanierung Gymnasium Roth – Fachplanung technische Gewerke HLSK + GA Referenznummer der Bekanntmachung: 250-2019-2-117-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Roth
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 91154
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Gymnasium Roth – Fachplanung technische Gewerke HLSK + GA
Fachplanung technische Gewerke HLSK + GA §55 HOAI LPH 1-9 (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8).
Roth
Der Landkreis Roth plant in 2 Bauabschnitten die Generalsanierung des Gymnasiums in Roth. Das Grundstück des Gymnasiums Roth befindet sich südöstlich der Altstadt Roth.
Das Gymnasium besteht aus einem dreigeschossigen Hauptgebäude (Haus 1), dass 1965 errichtet wurde und komplett unterkellert ist. 1970 wurde es durch einen 2-geschossigen Anbau (Haus 2) mit einer teilweisen Unterkellerung ergänzt. Das Hauptgebäude wurde im Jahr 1991 mit einem vorgelagerten 2-geschossigen Anbau (Verwaltung, Haus 3) erweitert. Eine letzte Erweiterung erfolgte 2008 mit dem 2-geschossigen Mensa-und Ganztagsgebäude. Neben der bestehenden Einfachturnhalle von 1965 wurde im Jahr 2009 eine Zweifachturnhalle errichtet.
Das Bauvorhaben soll im laufenden Schulbetrieb in insgesamt 2 Bauabschnitten wie folgt realisiert werden:
— Bauabschnitt 1: Bestandteil des 1.FAG-Antrages Haus 1 – Frühling 2020 – Anfang 2023,
— Bauabschnitt 2: Haus 2 + 3 – Anfang 2023 – Anfang 2025.
Durch den erfolgten Fachplanerwechsel HLSKE hat sich der Termin für die Rohinstallation der Haustechnik auf Mitte Dezember 2021 verschoben.
A) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: max. 95 von 500 Punkten (19 %),
B) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: max. 50 von 500 Punkten (10 %),
C) BIM-Reife: max. 55 von 500 Punkten (11 %),
D) Fachliche Eignung – Referenzliste: max. 300 von 500 Punkten (60 %).
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Wertungsmatrix.
Hinweis Losverfahren: Die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber beträgt 5. Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
Hinweis:
Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das Nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Verhandlungstermin ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindestvorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Bewerbungen sind ausschließlich über die Verwendung des Bewerbungsbogens zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung),
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben),
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz),
4. Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, §73 Abs. 3 VgV,
5. Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegt,
6. Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist,
7. Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des (Beratenden) Ingenieurs vorliegt (Projektleitung).
Durchschnittlicher Jahresumsatz:
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020):
(unter [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte, ab [Betrag gelöscht] EUR = 10 Punkte, ab [Betrag gelöscht] EUR = 20 Punkte, ab [Betrag gelöscht] EUR = 30 Punkte, ab [Betrag gelöscht] EUR = 40 Punkte, ab [Betrag gelöscht] EUR = 50 Punkte; maximal 50 Punkte möglich) — alle Angaben in Euro netto.
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird für Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Schäden mind. 1,5 Mio. EUR. Dies hat durch eine für das Objekt geeignete Berufshaftpflicht zu erfolgen. Im Bewerbungsverfahren kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche Erklärung der Versicherung vorlegen, in der die Versicherungsabsicht für o. a. Leistungen für den Auftragsfall bestätigt wird. Bei Bietergemeinschaften ist eine Zusammenrechnung der Versicherungssummen der beteiligten Mitglieder möglich. Liegt diese nicht vor, ist die Bewerbung auszuschließen (Ausschlusskriterium).
1. Erklärung über die Berufserfahrung des Projektleiters Angabe der Berufserfahrung in Jahren als „Ingenieur“ (max. 50 Punkte),
2. Erklärung über die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters.
Angabe der Berufserfahrung als „Ingenieur“ in Jahren (max. 20 Punkte):
3. Auflistung/Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) (max. 25 Punkte),
4. Anwendung BIM – Seit wann wird BIM im Unternehmen angewendet? (Wichtige Meilensteine der unternehmensinternen BIMImplementierung beilegen) (max. 5 Punkte),
5. Anzahl BIM-Projekte – Wieviele Projekte wurden oder werden im Unternehmen gemäß BIM-Methode abgewickickStichpunktartige Auflistung beilegen) (max. 5 Punkte),
6. BIM in Leistungsphasen – In welchen Planungsphasen wurde die BIM-Methodik angewendet? (je LPH verschiedene Punkte, für LPH 2-8 wird ein Zusatzpunkt vergeben, max. Punktevergabe: 10 Punkte, Stichpunktartige Auflistung beilegen)(max. 10 Punkte),
7. BIM-Koordinator – Gibt es einen BIM-Koordinator im Unternehmen? (max. 5 Punkte),
8. BIM-Fachkoordinator – Wie viele BIM-Fachkoordinatoren gibt es im Unternehmen? (max. 5 Punkte),
9. Unternehmensinterner BIM-Standard – Ist ein unternehmsinterner BIM-Standard etabliert? (max. 10 Punkte),
10. Modellbasierte Planung – Werden buildingSMART-zertifizierte Authoring-Softwares eingesetzt? (Bitte Software angeben, je buildingSMART-zertifizierte Software für eine Planungsdisziplin wird ein Punkt vergeben, sind alle eingesetzten CAD-Systeme.
BuildingSMART-zertifiziert, wird ein Zusatzpunkt vergeben) (max. 5 Punkte):
11. Kollisionsprüfungen – Gibt es mindestens eine Prüfsoftware für die Modellqualitäten (Kollisionen und Informationen (Attribute))? (max. 5 Punkte),
12. Issue-Management – Welche Erfahrungen zur Austausch von Issues liegen vor? (Falls Kollborationsplattform verwendet wurde oder wird, bitte Plattform eintragen) (max. 5 Punkte),
13. Fachliche Eignung Referenzliste (max. 300 Punkte).
Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 4 (je Referenz max. 100 Punkte)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllt sind.
Orientierungshinweis: Mehrfachnennung des gleichen Referenzprojektes für die Referenzen 1 und 3 bzw. für die Referenzen 2 und 4 möglich, d.h. für die Referenz 1 und 3 kann bei Erfüllung der Mindestkriterien dasselbe Projekt eingereicht werden, analog hierzu auch bei 2 und 4.
Referenz 1 (max. 100 Punkte)
Mindestanforderungen (50 Punkte):
Siehe hierfür „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
— Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (max. 20 Punkte),
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (max. 10 Punkte),
— Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 20 Punkte).
Referenz 2 (max. 50 Punkte)
Mindestanforderungen (25 Punkte):
Siehe hierfür „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
— Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (max. 10 Punkte),
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (max. 5 Punkte),
— Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 10 Punkte).
Referenz 3 (max. 100 Punkte)
Mindestanforderungen (35 Punkte):
Siehe hierfür „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
— Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (max. 10 Punkte),
— Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 55 Punkte).
Referenz 4 (max. 50 Punkte)
Mindestanforderungen (17,5 Punkte):
Siehe hierfür „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
— Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (max. 5 Punkte),
— Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 27,5 Punkte).
Mindestanforderungen für Referenz 1-4 wie folgt:
Mindestanforderungen Referenz 1:
— Fachplanung HLSK § 55 HOAI, LPH 2-8 vollständig erbracht,
— Mindesthonorarzone II oder höher,
— Generalsanierung/Sanierung/Umbau/Modernisierung,
— Projektfertigstellung in den letzten 10 Jahren (nach 1.1.2011).
Mindestanforderungen Referenz 2:
— Fachplanung HLSK § 55 HOAI, LPH 2-8 vollständig erbracht,
— Mindesthonorarzone II oder höher,
— Projektfertigstellung in den letzten 10 Jahren (nach 1.1.2011).
Mindestanforderungen Referenz 3:
— Fachplanung HLSK § 55 HOAI, LPH 2-5 vollständig erbracht,
— Mindesthonorarzone II oder höher,
— BIM-basierter Planungsprozess (Open-BIM oder Closed-BIM),
— Erbringung LPH 2-5 in den letzten sechs Jahren abgeschlossen (nach 1.1.2015).
Mindestanforderungen Referenz 4:
— Fachplanung HLSK § 55 HOAI, LPH 2-3 vollständig erbracht,
— Mindesthonorarzone II oder höher,
— BIM-basierter Planungsprozess (Open-BIM oder Closed-BIM),
— Erbringung LPH 2-3 in den letzten sechs Jahren abgeschlossen (nach 1.1.2015).
Hinweis zur Bepunktung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Aus Gründen der begrenzten Darstellungsmöglichkeit wurde in der Auflistung auf die einzelne Punkteunterteilung verzichtet. Diese entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund des in der Planung weit fortgeschrittenen und teilweise in der Ausführung befindlichen Bauprojekts werden die Fristen wie oben angegeben verkürzt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise zur Bewertung der Zuschlagskriterien Stufe 2:
Es sind maximal 400 Punkte erreichbar.
A) Bieterpräsentation (Wichtung siehe II.2.5)):
Die zu bewertenden Präsentationsunterlagen sind zwingend bis zum Ende der Angebotsfrist zusammen mit dem Honorarangebot schriftlich vorzulegen.
B) Honorar auf Grundlage des Vertragsentwurfs (nach HOAI) (30 % /120 Punkte):
Die Verteilung der Punkte auf die Angebote, die preislich zwischen dem günstigsten, aber unter oder gleich dem 2-fachen des günstigsten Angebots liegen, erfolgt nach der folgenden Formel:
Punkte = 4* [1-(Angebotspreis /günstigster Preis -1)]
Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die Präsentationsunterlagen in Bezug auf die Organisation des Projektteams (A1.), Berufliche Qualifikation des Projektteams A2) bzw. der Erfahrung des Projektteams (A3.) eine fachgerechte Erfüllung der Planungsleistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lässt. Die Bewertung erfolgt unter Ausübung des Beurteilungsspielraumes des Auftraggebers im Wege einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit und die Detailtiefe der Präsentationsunterlagen des Bieters von Bedeutung.
Für jedes genannte Unterkriterium werden ganzzahlige Punkte von 0 bis 4 von jedem Gremiumsmitglied vergeben. In der finalen Auswertung wird für jedes genannte Unterkriterium jeweils das arithmetische Mittel über alle Bewertungen der einzelnen Gremiumsmitglieder gebildet. Der Auftraggeber weist daraufhin, dass das bewertende Gremium aus fachkundigen Mitarbeitern besteht, die die Präsentationsunterlagen der Ausarbeitungen im Wege einer ordnungsgemäßen Ermessensausübung bewerten werden. Eine Bewertung durch ein externes Preisgericht ist im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb indes nicht vorgesehen.
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt,
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form über die Vergabeplattform zu richten,
c) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nichtdeutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Roth
Postleitzahl: 91154
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]