TNW_Stadtwerke Eichstätt_TV-Kanalinspektion & Zustandsklassifizierung Abwasserbeseitigungsnetz_Ing Referenznummer der Bekanntmachung: 87/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-eichstaett.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049 Regensburg
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Stadtwerke Eichstätt_TV-Kanalinspektion & Zustandsklassifizierung Abwasserbeseitigungsnetz_Ing
Die Stadtwerke Eichstätt Eigenbetrieb (SWE) sind verantwortlich für den Betrieb und den Unterhalt der Abwasserbeseitigungsanlagen (Abwassernetz und Zentralkläranlage) im Stadtgebiet von Eichstätt. Es werden begleitende Ingenieurleistungen zur TV-Kanalinspektion sowie der Kanalzustandsklassifizierung für das Abwasserbeseitigungsnetz benötigt.
Stadt Eichstätt
85072 Eichstätt
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadtwerke Eichstätt Eigenbetrieb (SWE) sind verantwortlich für den Betrieb und den Unterhalt der Abwasserbeseitigungsanlagen (Abwassernetz und Zentralkläranlage) im Stadtgebiet von Eichstätt. Es werden begleitende Ingenieurleistungen zur TV-Kanalinspektion sowie der Kanalzustandsklassifizierung für das Abwasserbeseitigungsnetz benötigt.
Das Netz umfasst etwa 114,4 km Sammelkanäle/Hauptsammler sowie etwa 8.308 Anschlusspunkte sowie ca. 6 650 Anschlusskanäle. Die genauere Darstellung ist dem beigefügten LV zu entnehmen.
Im gesamten öffentlichen Kanalnetz sollen in den Jahren 2022 bis 2024 in 3 Teilabschnitten TV-Befahrungen durchgeführt werden.
Begleitend zur TV-Inspektion sind Ingenieurleistungen erforderlich, welche u. a.
— die Vorbereitung der TV-Inspektion,
— die Betreuung der Durchführung der Inspektion,
— und die ingenieurmäßige Bewertung der inspizierten Schäden des Inspektionsumfanges und die Einteilung in Zustandsklassen beinhalten.
Der genaue Leistungsumfang für eine Betreuungszeit von 3 Jahren ist im den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsverzeichnis beschrieben.
Die Ergebnisse der Zustandsklassifizierung und -bewertung sind in Tabellenform darzustellen. Das Ergebnis der in der Kanaldatenbank der Stadtwerke Eichstätt (GINIUS, Schleupen, Fachschale Abwasser) ermittelten Zustandsklassifizierung und der ermittelten Zustandsklassifizierung des Ing.-Büros muss anschließend gegenübergestellt werden um etwaige Abweichungen zu identifizieren und zu korrigieren (Ursachenermittlung). Es wird das ISYBAU-Austauschformat verwendet.
Als Grundlage gilt das Bewertungssystem gemäß der Baufachlichen Richtlinien Abwasser (BFR Abwasser). Schadensklassen 1-5; 1 = niedrigste Schadensklasse; 5 = höchste Schadensklasse.
Die genaue Leistungsbeschreibung ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Es sind insgesamt max. 400 Punkte erreichbar.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bei Ingenieurleistungen im Bereich Abwassernetz
50 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
10 Punkt: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
Mindestkriterium:
— [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr bei Ingenieurleistungen im Bereich Abwassernetz.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre.
50 Punkte: ab 4 Ingenieuren / Technikern
30 Punkte: ab 3 Ingenieuren / Technikern
10 Punkt: ab 2 Ingenieuren / Technikern
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
Mindestkriterien (müssen kumulativ vorliegen):
— ein Ingenieur sowie ein weiterer Ingenieur oder ein Techniker,
— zertifizierter Kanalsanierungsberater oder gleichwertig (Nachweis ist beizufügen, bei Gleichwertigkeit sind entsprechende Erläuterungen beizufügen).
2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Kanalschadensklassifizierung.
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern der Abschluss der beauftragten Leistungen im Zeitraum 1.1.2014 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Die 3 besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium)
Kriterium 1: Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung:
Kanalschadensklassifizierung über:
— Mischwasserkanal,
— Regenwasserkanal,
— Schmutzwasserkanal,
— Anschlusspunkte,
— Anschlusskanäle,
— 25 Punkte: alle 5 Aspekte wurden in der Referenz betrachtet,
— 20 Punkte: nur 4 Aspekte wurden in der Referenz betrachtet,
— 15 Punkte: nur 3 Aspekte wurden in der Referenz betrachtet,
— 10 Punkte: nur 2 Aspekte wurden in der Referenz betrachtet,
— 5 Punkte: nur ein Aspekt wurde in der Referenz betrachtet.
Kriterium 2: Art der Kanalschadensklassifizierung:
— 25 Punkte: Beurteilung nach BFR Abwasser,
— 20 Punkte: Beurteilung nach DWA oder sonstiger Klassifizierung.
Kriterium 3: Leistungsumfang
Erbrachte Leistungen in dieser Referenz:
— Vorbereitung/Ausschreibung der TV-Inspektion,
— Betreuung und Durchführung der Inspektion,
— Ingenieurmäßige Bewertung der inspizierten Schäden und Einteilung in Zustandsklassen,
— Kompletter Datenaustausch mit dem Auftraggeber,
— 25 Punkte: alle 4 Aspekte wurden in der Referenz betrachtet,
— 20 Punkte: nur 3 Aspekte wurden in der Referenz betrachtet,
— 10 Punkte: nur 2 Aspekte wurden in der Referenz betrachtet,
— 5 Punkte: nur 1 Aspekte wurden in der Referenz betrachtet.
Kriterium 4: Größenordnung
— 25 Punkte: mind. 100 km Kanalnetz,
— 20 Punkte: zwischen 75 und 99,9 km Kanalnetz,
— 15 Punkte: zwischen 50 und 74,9 km Kanalnetz,
— 10 Punkte: unter 50 km Kanalnetz.
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
Mindestkriterium:
— Eine Referenz, deren Leistungserbringung im Wertungszeitraum fertiggestellt wurde, über eine Kanalschadensklassifizierung nach BFR Abwasser oder DWA mit einer Kanallänge von mind. 500 m.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Ein Übersichtsplan zu den einzelnen Teilabschnitten wird den Bewerbern in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Termine/Fristen:
Durchführung des Auftrags innerhalb von 3 Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Zudem zwingend einzureichen:
— Nachweis zertifizierter Kanalsanierungsberater oder gleichwertig.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bei Ingenieurleistungen im Bereich Abwassernetz..
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer/die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Mindestkriterium:
— mind. [Betrag gelöscht] EUR Umsatz/Jahr bei Ingenieurleistungen im Bereich Abwassernetz.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
A) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Ingenieuren / Technikern, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung),
B) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern „Bewerbungsbogen/Projektdaten Referenzen“ zu machen).
Die 3 besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium).
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Kanalschadensklassifizierung der letzten 7 Jahre (Abschluss der beauftragten Leistungen im Zeitraum 1.1.2014 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist) mit Angaben zu:
a. Auftraggeber,
b. Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung (Mischwasserkanal, Regenwasserkanal, Schmutzwasserkanal, Anschlusspunkte, Anschlusskanäle):
— 25 Punkte: alle 5 Aspekte wurden in der Referenz betrachtet,
— 20 Punkte: nur 4 Aspekte wurden in der Referenz betrachtet,
— 15 Punkte: nur 3 Aspekte wurden in der Referenz betrachtet,
— 10 Punkte: nur 2 Aspekte wurden in der Referenz betrachtet,
— 5 Punkte: nur ein Aspekt wurde in der Referenz betrachtet.
c. Art der Kanalschadensklassifizierung:
— 25 Punkte: Beurteilung nach BFR Abwasser,
— 25 Punkte: Beurteilung nach DWA oder sonstiger Klassifizierung.
d. Leistungsumfang (Erbrachte Leistungen in dieser Referenz: Vorbereitung / Ausschreibung der TV-Inspektion, Betreuung und Durchführung der Inspektion, Ingenieurmäßige Bewertung der inspizierten Schäden und Einteilung in Zustandsklassen, Kompletter Datenaustausch mit dem Auftraggeber):
— 25 Punkte: alle 4 Aspekte wurden in der Referenz betrachtet,
— 20 Punkte: nur 3 Aspekte wurden in der Referenz betrachtet,
— 10 Punkte: nur 2 Aspekte wurden in der Referenz betrachtet,
— 5 Punkte: nur 1 Aspekte wurden in der Referenz betrachtet.
e. Größenordnung:
— 25 Punkte: mind. 100 km Kanalnetz,
— 20 Punkte: zwischen 75 und 99,9 km Kanalnetz,
— 15 Punkte: zwischen 50 und 74,9 km Kanalnetz,
— 10 Punkte: unter 50 km Kanalnetz.
Mindestkriterien (müssen kumulativ vorliegen):
Mindestkriterium 1:
— Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, sofern der Abschluss der beauftragten Leistungen im Zeitraum 1.1.2014 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Mindestkriterium 2:
— ein Ingenieur sowie ein weiterer Ingenieur oder ein Techniker,
— zertifizierter Kanalsanierungsberater oder gleichwertig (Nachweis ist beizufügen, bei Gleichwertigkeit sind entsprechende Erläuterungen beizufügen).
Mindestkriterium 3:
— Eine Referenz, deren Leistungserbringung im Wertungszeitraum fertiggestellt wurde, über eine Kanalschadensklassifizierung nach BFR Abwasser oder DWA mit einer Kanallänge von mind. 500 m.
Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über Versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Das Formular „Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Teilnahmeanträge“ (nicht als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2)) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYDW9C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.