TNW_Arch_KJF_Sanierung & Erweiterung BBW St. Franziskus Abensberg Referenznummer der Bekanntmachung: 246/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kjf-regensburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Arch_KJF_Sanierung & Erweiterung BBW St. Franziskus Abensberg
Die Berufsschule St. Franziskus Abensberg ist eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Schulaufsichtlich ist die Schule der Regierung von Niederbayern unterstellt und liegt im Landkreis Kelheim. Die Berufsschule St. Franziskus befindet sich direkt auf dem Gelände des Berufsbildungswerkes B.B.W. St. Franziskus in Abensberg. Gemeinsam mit dem Berufsbildungswerk fördert die Berufsschule St. Franziskus die berufliche Handlungskompetenz der Schülerschaft für ihr künftiges Berufsleben und ist im Rahmen des dualen Ausbildungssystems Partner im beruflichen Rehabilitations- und Ausbildungsprozess.
Aufgrund der steigenden Schülerzahlen in den letzten Jahren und die Einbindung der Außenstelle des Berufsvorbereitungsjahres BVJ werden an der St. Franziskus Berufsschule zusätzliche Unterrichtsräume benötigt. Das bestehende Schulgebäude soll zeitnah saniert werden und mit einem Erweiterungsneubau eine zeitgemäße pädagogische Ausrichtung erhalten. In diesem Zuge soll der bisher räumlich ausgelagerte Schulbetrieb des BVJ wieder an den Schulstandort der St. Franziskus Berufsschule geholt werden.
Gegenstand des Auftrags für die Sanierung und Erweiterung des Berufsbildungswerks sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1, § 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie als Besondere Leistungen die Bestandsaufnahme samt Erstellen digitaler Pläne des zu sanierenden Bereichs als Planungs- und Arbeitsgrundlage Hochbau, die Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln inklusive vertiefter Kostenermittlung, die Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln inklusive Erstellen eines Verbindungsnachweises und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist sowie optional die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes.
Berufsbildungswerk St. Franziskus Abensberg
Regensburger Straße 60
93326 Abensberg
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Berufsschule St. Franziskus Abensberg ist eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Schulaufsichtlich ist die Schule der Regierung von Niederbayern unterstellt und liegt im Landkreis Kelheim. Die Berufsschule St. Franziskus befindet sich direkt auf dem Gelände des Berufsbildungswerkes B.B.W. St. Franziskus in Abensberg. Gemeinsam mit dem Berufsbildungswerk fördert die Berufsschule St. Franziskus die berufliche Handlungskompetenz der Schülerschaft für ihr künftiges Berufsleben und ist im Rahmen des dualen Ausbildungssystems Partner im beruflichen Rehabilitations- und Ausbildungsprozess.
Aufgrund der steigenden Schülerzahlen in den letzten Jahren und die Einbindung der Außenstelle des Berufsvorbereitungsjahres BVJ werden an der St. Franziskus Berufsschule zusätzliche Unterrichtsräume benötigt. Das bestehende Schulgebäude soll zeitnah saniert werden und mit einem Erweiterungsneubau eine zeitgemäße pädagogische Ausrichtung erhalten. In diesem Zuge soll der bisher räumlich ausgelagerte Schulbetrieb des BVJ wieder an den Schulstandort der St. Franziskus Berufsschule geholt werden.
In einem aktuell laufenden Schulentwicklungsprozess wird zusammen mit der Regierung von Niederbayern ein zukunftsfähiges pädagogisches Konzept erarbeitet, welches zeitgemäße und innovative didaktische Konzepte berücksichtigt und auf
— handlungsorientiertes,
— projektorientiertes,
— selbst gesteuertes
— und soziales Lernen.
Im Kontext einer sonderpädagogischen Förderung ausgerichtet ist. Die Berufsschule St. Franziskus möchte zukünftig noch intensiver mit gruppenbezogenen und individuellen Fördermaßnahmen eine inklusive Lernumgebung anbieten. Hierfür werden als weitere Gelingensfaktoren u. a. ein fächer- und klassenübergreifendes Zusammenwirken der Lehrkräfte, die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team und eine kooperative Bildungspartnerschaft mit den Ausbildungsstätten definiert. Und letztendlich soll die Schülerschaft mit Unterstützungs- und Beratungsangeboten gestärkt werden, um die Probleme und Herausforderungen des Heranwachsens und der beruflichen Lebenswelt zu meistern.
Bestehendes Schulgebäude:
Der bestehende Schulbau stammt aus den 1970er Jahren und ist als Stahlbetonskelettbauweise mit aussteifenden Flurwänden erstellt. Die insgesamt ca. 3 000 m2 Bruttogeschossflächen sind auf 2 Stockwerke verteilt. Hiervon werden ca. 1 144 m2 als schulaufsichtlich geförderte Nutzfläche (HNF 1-6) anerkannt. Die Raumstruktur des Bestandes soll so wirtschaftlich als möglich in eine zeitgemäße Schulorganisation weitergeführt werden. Es ist erstrebenswert das Bestandsgebäude pädagogisch funktional dahingehend zu optimieren, dass auch im Bestand ein Teil der zusätzlich schulaufsichtlich genehmigten Flächen verortet werden kann.
Die derzeitige Haupterschließung der Schule erfolgt über das Gebäude des Berufsbildungswerkes B.B.W., an welchem die Schule direkt angegliedert ist. Die räumliche Verbindung kann und soll auch weiterhin bestehen.
Im Laufe der Jahre erfolgten im Innenbereich diverse Sanierungen. Technische und bauliche Nachrüstungen zur Erfüllung des Brandschutzes wurden in den Jahren 1998 bis ca. 2000 umgesetzt. Aktuell wird das Flachdach des Gebäudes komplett saniert.
Die Außenfassade ist mit einer prägnanten Ziegelklinkerfassade gestaltet. Inwieweit hier eine thermische Sanierung notwendig, sinnvoll und möglich ist, gilt es im Projekt zu klären.
Die Sanierung des Bestandsgebäudes soll im laufenden Betrieb erfolgen.
Die Energieversorgung und Energieentsorgung erfolgt zusammen mit dem B.B.W. über eine eigene Energiezentrale am Standort. Ca. 85 % des Heizenergiebedarfs werden von einer Hackschnitzel-Biomassenanlage und ca. 15 % von einer Öl-Gaskesselanlage gedeckt.
Die Raumstruktur des Bestandes soll so wirtschaftlich als möglich in eine zeitgemäße Schulorganisation weitergeführt werden.
Erweiterung:
Voraussichtlich werden ca. 2 369 m2 zusätzliche HNF 1-6 (DIN 277) seitens der Regierung von Niederbayern schulaufsichtlich gefördert. Es ist erstrebenswert, das Bestandsgebäude pädagogisch funktional dahingehend zu optimieren, dass auch im Bestand ein Teil der zusätzlich schulaufsichtlich genehmigten Flächen verortet werden können. Der Schulträger wird keine weiteren zusätzlichen Flächen in dem Gebäude unterbringen.
Der Erweiterungsbau kann unmittelbar neben dem Bestandsgebäude der Schule verortet werden. Das Grundstück ist im Besitz des Trägers der Schule, der Kath. Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V.
Es werden besondere Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung und zeitgemäßen Schulbau gestellt. Der Sportbereich wurde bereits saniert und ist nicht Gegenstand der Maßnahme.
Kosten:
Das Vorhaben wird mit öffentlichen Fördergeldern über die Regierung von Niederbayern finanziert, hierzu muss ein Förderantrag gestellt und die Baumaßnahme förderkonform abgewickelt werden.
Die Kosten für die Sanierung werden auf ca. 2,8 Millionen brutto geschätzt.
Die Kosten für den Erweiterungsbau werden auf ca. 11,2 Millionen brutto geschätzt.
Gegenstand:
Gegenstand des Auftrags für die Sanierung und Erweiterung des Berufsbildungswerks sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1, § 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie als Besondere Leistungen die Bestandsaufnahme samt Erstellen digitaler Pläne des zu sanierenden Bereichs als Planungs- und Arbeitsgrundlage Hochbau, die Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln inklusive vertiefter Kostenermittlung, die Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln inklusive Erstellen eines Verbindungsnachweises und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist sowie optional die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes.
1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume: 10 %.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1.) Bürokapazität/Personalstärke: 10 %
Mindestkriterium: Nachweis der Berechtigung zur Erstellung des Brandschutznachweises nach Art. 62 II S. 2 BayBO
2.2.) Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): Schulen, Förderschulen, Berufsbildungswerke, übrige Gebäude aus dem Bereich Ausbildung / Wissenschaft (Sanierungen, Umbauten, Neubauten): 80 %
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2011 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist
[Es kommt, sofern die Lph. 8 beauftragt war, auf die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) an. Die Lph. 9 ist beim Referenzzeitraum unerheblich!]
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Die Gesamtschau orientiert sich an den insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Es können jedoch auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen,
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:,
— Schulen, Förderschulen, Berufsbildungswerke (sehr gut vergleichbar),
— --> Förderschulen werden aufgrund der Bedeutung für den Auftraggeber und der entsprechend konkreten Aufgabenstellung jedoch höher bewertet.
Übrige Gebäude aus dem Bereich Ausbildung und Wissenschaft (gut vergleichbar),
— Sanierungen, Umbauten (sehr gut vergleichbar),
— Neubau (gut vergleichbar),
— Bauen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar),
— Erfahrung mit Fördermitteln (sehr gut vergleichbar),
— Erfahrung mit behindertengerechter und barrierefreier Gestaltung (sehr gut vergleichbar),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 11,2 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von > 10,0 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: Lph. 1 und 2,
— Stufe 2: Lph. 3 und 4,
— Stufe 3: Lph. 5, 6 und 7,
— Stufe 4: Lph. 8 und 9.
Mindestkriterium: Nachweis der Berechtigung zur Erstellung des Brandschutznachweises nach Art. 62 II S. 2 BayBO
In der oben aufgeführten Vertragslaufzeit ist die Lph. 9 nicht enthalten. Diese ist jedoch vom Auftrag umfasst.
Der vorgesehene Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Ende 2024.
Den Vergabeunterlagen sind Grundrisse und ein Lageplan beigefügt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Architekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Mindestkriterium: Nachweis der Berechtigung zur Erstellung des Brandschutznachweises nach Art. 62 II S. 2 BayBO
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind.3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer/die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Architekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
A. das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung),
B. Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern „Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter“ zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt [Schulen, Förderschulen, Berufsbildungswerke, übrige Gebäude aus dem Bereich Ausbildung/Wissenschaft (Sanierungen, Umbauten, Neubauten)] der letzten 10 Jahre und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist mit Angaben zu:
a. Auftraggeber,
b. Art der Aufgabenstellung:
— Schulen, Förderschulen, Berufsbildungswerke -> Förderschulen werden aufgrund der Bedeutung für den Auftraggeber und der entsprechend konkreten Aufgabenstellung jedoch höher bewertet,
— übrige Gebäude aus dem Bereich Ausbildung und Wissenschaft,
— Sanierungen, Umbauten,
— Neubau,
— Bauen im lfd. Betrieb,
— Erfahrung mit Fördermitteln,
— Erfahrung mit behindertengerechter und barrierefreier Gestaltung.
c. erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (Angabe in Prozentpunkten),
d. Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 11,2 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von > 10,0 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen.
Mindestkriterium: Nachweis der Berechtigung zur Erstellung des Brandschutznachweises nach Art. 62 II S. 2 BayBO
Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) bzw. der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2011 und dem Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat.
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Es gilt die HOAI (mit Ausnahme des § 7) in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung. Zudem gelten die „Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen“ gem. HAV-KOM.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Anfragen per E-Mail werden nicht berücksichtigt.
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über Versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Das Formular „Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Teilnahmeanträge“ (nicht als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2)) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYDJLT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/02871/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.