Objektplanungsleistungen für den geförderten Wohnungsbau Siegsdorf – Augraben
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegsdorf
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83313
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.siegsdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen für den geförderten Wohnungsbau Siegsdorf – Augraben
Die Gemeinde Siegsdorf ist Eigentümer der Parzelle 88/Flur Nr. 282/22 mit einer Grundstücksgrösse von 2 558 2 im Bebauungsplangebiet „Augraben“ in 83313 Hörgering/Gemeinde Siegsdorf. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig und liegt diesen Vergabeunterlagen bei. Das gesamte Areal und auch das vorstehende Grundstück ist bereits vollständig erschlossen.
Nach dem Wunsch der Gemeinde soll auf dem Grundstück geförderter Wohnungsbau in einer Eigenrealisierung durch die Gemeinde geschaffen werden. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans sind auf dem Grundstück 24 Wohneinheiten mit 48 ober- und unterirdischen Stellplätzen in 2 oder 3 Mehrfamilienhäusern mit ca. 2 000 m2 Geschossfläche und entsprechender Kellergeschossfläche möglich. Zusätzlich ist ein Dachgeschoss realisierbar, welches nicht als Vollgeschoss ausgebildet werden kann. In den Festsetzungen zum Bebauungsplan gibt es zum Teil gesonderte Regelungen für diese Parzelle. Die Gemeinde favorisiert eine Lösung mit 2 Gebäudekörpern und einer maximalen Ausnutzung des Baurechts auf der Parzelle – d. h. inklusive eines voll ausgebauten Dachgeschosses. Ca. 50 % der Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden, die beide Häuser miteinander verbindet. Die Gebäude und die Tiefgarage sollen als herkömmlicher Massivbau geplant werden. Angestrebt wird eine maximale Energieeffizienz – KFW Energieeffizienzhaus 40+.
Die Finanzierung des Projektes soll unter anderem durch Zuwendungen aus dem Kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramm (KommWFP) im Rahmen des „Wohnungspakt Bayern“, aber auch über die Förderprogramme der KFW erfolgen.
Gemeinde Siegsdorf
Leistungen der Objektplanung (Gebäude) gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9. Die Leistungen werden stufen-bzw. bauabschnittsweise beauftragt, zunächst die Stufe 1 (Leistungsphasen 1 und 2) nach dem beigefügten Architektenvertrag (Vergabeunterlage F-F.1.).
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen – ganz oder teilweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Im Rahmen der optionalen Leistungen können dem zukünftigen AN erweiterte Aufgabenbereiche übertragen werden. Entnehmen Sie diese bitte der Ziffer II.2.11) dieser Bekanntmachung.
1. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Teilnehmers.
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber 4 Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte [hiervon 2 Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und 2 Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)] in den letzten 8 Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2013) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen (LPH)), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Projektstand), des Projektvolumens (KGR 200-700 nach DIN 276), der Ausführungszeit unter Angabe der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) vorzulegen.
Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.10.
Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
Bewertet werden max. 4 vergleichbare Referenzprojekte [hiervon 2 Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und 2 Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)].
Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 50 Punkte):
a) zwei Referenzen betreffend die Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts.
— Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 3,5 Mio. EUR netto: max. 5 Punkte),
— ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
b) zwei (2) Referenzen betreffend die Objektplanung für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung):
— Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 3,5 Mio. EUR netto: max. 5 Punkte),
— ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
c) Zusatzpunkte:
(1) Einmal 5 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein als Referenz benannten Projekte den Bau eines durch das kommunale Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) gefördertes Gebäude betraf.
(2) Weitere Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein als Referenz benanntes Projekt besonderes energieeffizient gebaut worden ist. Die Zusatzpunkte werden für ein als Referenz angegebenes Projekt vergeben. Sie werden nicht mehrfach vergeben. Es findet folgende Abstufung im Rahmen der Vergabe der Zusatzpunkte statt:
— 5 Zusatzpunkte erhält der Bewerber, wenn das als Referenz angegebene Projekt ein Energieeffizienzhaus KFW 40+ oder mehr darstellt,
— 3 Zusatzpunkte erhält der Bewerber, wenn das als Referenz angegebene Projekt ein Energieeffizienzhaus KFW 40 darstellt,
— 2 Zusatzpunkte erhält der Bewerber, wenn das als Referenz angegebene Projekt ein Energieeffizienzhaus KFW 55 darstellt.
Liegt die Energieeffizienz unter KFW 55, werden keine Zusatzpunkte vergeben.
Hinweise zur Wertung: vgl. Ziffer II.2.14) dieser Auftragsbekanntmachung
I. stufenweise Beauftragung II. Besondere Leistungen (optional) nach Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage D):
1.Planungstätigkeiten:
— Erstellen des Verwendungsnachweises,
— Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten,
— Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist,
— Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation in zweifacher Ausfertigung (farbig und in geordneter Form) sowie in digitaler Form auf CD,
— Projektdarstellung nach Inbetriebnahme als 3D-Zeichungsprojekt. Übergabe an den AG entweder als Nemetschek Allplan – Projektdatei oder im dwg – Format.
2. Kosten/Finanzierung/Förderung:
— Erstellung einer Kostenschätzung/Kostenberechnung nach Gewerken,
— Erstellung und laufende Aktualisierung des Liquiditätsplanes,
— Kostenverfolgung KGR 200-700,
— Mitwirkung bei der Fördermittelbeschaffung KomWFP und KfW (Erstellung und Verfolgung des Fördermittelantrages),
— Abstimmung mit dem Fördermittelgeber.
3. Termine:
— Laufende Aktualisierung und Verfolgung des Rahmenterminplanes,
— Erstellung eines Detailterminplanes für die Stufe 4 (Leistungsphase 6 und 7).
4. Koordination:
— Teilnahme an Gremien- und Gemeinderatssitzungen,
— Erstellung von Entscheidungsvorlagen für Projektbeteiligte.
5. Laufende Kontrolle der Wohnflächenberechnung:
Laufende Kontrolle der Wohnflächenberechnung, Genehmigungs- und Ausführungsplanung.
6. Vorschlagen, Einrichten und Betreuen eines vom AG beauftragten Projektservers, die Kosten des Projektservers trägt der AG.
Fortführung der Angaben zu Ziffer II.2.9) dieser Auftragsbekanntmachung:
2. Hinweise zur Wertung:
a) Geringere Projektvolumina oder ein geringerer Leistungsumfang werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte. Es werden ausschließlich abgeschlossenes Projekte bewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. Ein Projekt gilt bei Beauftragung der Vollarchitektur (Leistungsphasen 1-9) als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 vollständig abgeschlossen worden ist.
b) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommen Leistungen in % vgl. Formblatt C.10.).
c) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projektes durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projektes gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben, sowie Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), die Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und Angaben über eventuell gesonderte Abnahmen der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt.
d) Wird als Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts ein Projekt angegeben, welches nicht für einen originär öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts ausgeführt worden ist, so ist darzustellen, warum der angegebene Auftraggeber im vorliegenden Projekt als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts gehandelt hat (beispielsweise durch die Angabe der spezifischen Finanzierung, des Förderprogramms oder des Fördermittelgebers).
e) Je Referenzprojekt können somit max. 10 Punkte, bei max. 4 zu wertenden Referenzprojekten max. 40 Punkte (4 x 10 Punkte) erreicht werden. Insgesamt können demnach einschließlich Zusatzpunkte 50 Punkte (40 Punkte + 5 Punkte + 5 Punkte) erreicht werden.
f) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt C.1.);
B) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz entsprechen (Formblatt C.2.).
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt C.3.).
Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt C.4.).
Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden; für ausländische Unternehmen: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz entsprechen (Formblatt C.2.);
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nach dem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen.
Hinweis: Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
E) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, sowie von 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt C.5.).
Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des V ersicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt C.6.);
G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt C.7.).
Vergleichbare Dienstleistungen sind Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte.
H) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten 8 Jahren (seit 2013) erbrachten Leistungen der Objektplanung für allgemeine Hochbauprojekte mit Angabe der Leistungszeit des Auftragsgegenstandes sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggebers i. S. d. Vergaberechts (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich).
Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt C.8.)
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatländern die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt,so erfüllt die Anforderung als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/26/EG der Kommission gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Anforderungen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllt (Formblatt C.9.).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bewerber.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Teilnahmeanträge sind zwingend über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ des Vergabeportals subreport-ELViS zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Ergänzend zu Ziffer III.2.3): Eine Angabe der Namen und beruflichen Qualifikation der Person, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind, ist erst im Rahmen des Verhandlungsverfahrens, nicht jedoch bereits im Teilnahmewettbewerb erforderlich (vgl. Vergabeunterlage A, Verfahrensbedingungen, Ziffer 1.12.1).
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.