Planungsleistungen Technische Ausrüstung HLSK für den Neubau des Schulcampus Oberhaching mit Fachoberschule, Realschule, Dreifachsporthalle mit Mehrfachnutzung, Mensa und Tiefgarage
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberhaching.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Technische Ausrüstung HLSK für den Neubau des Schulcampus Oberhaching mit Fachoberschule, Realschule, Dreifachsporthalle mit Mehrfachnutzung, Mensa und Tiefgarage
Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 nach § 53 Abs. 2 HOAI.
Oberhaching
Der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen im Süden des Landkreises München plant in der Gemeinde Oberhaching, Ortsteil Deisenhofen, den Neubau eines Schulcampus, bestehend aus einer vierzügigen Realschule für ca. 600 Schülerinnen und Schüler mit einer Nutzungsfläche von ca. 6 400 m2, einer Fachoberschule für ca. 600 Schülerinnen und Schüler mit einer Nutzungsfläche von ca. 5 400 m2 sowie einer Dreifachsporthalle (auch als Versammlungsstätte für außerschulische Veranstaltungen) mit Mensa und Büroflächen und einer Nutzungsfläche von zusammen ca. 3 800 m2. Zur Unterbringung der notwendigen Stellplätze ist eine Tiefgarage für ca. 150 PKW vorzusehen. Ziel ist ein städtebaulich überzeugendes und dabei flächensparendes Konzept, das eine gute Vernetzung mit der Umgebung sicherstellt. Die Neubauten sollen nachhaltig, vorzugsweise als Holzkonstruktionmit bestmöglichem Energiestandard ausgelegt werden. Für die Maßnahme ist eine Kostenobergrenze von [Betrag gelöscht] EUR (Kostengruppen 200-700 gem. DIN 276-1:2008-12 / inkl. MWSt.) einzuhalten. Die Schulen sollen im September 2025 in Betrieb gehen.
Vertragslaufzeit gem. Baufortschritt bis Ende der Gewährleistungsfristen
Die eingegangenen Teilnahmeanträge werden auf Vorliegen von Ausschlusskriterien geprüft: Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages, Vollständigkeit des Teilnahmeantrages, Ausschlussgründe nach § 123, Abs. 1, 2, 3, 4 GWB, § 124 GWB, § 73 Abs. 3 VgV, Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall für Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, für sonstige Schäden mind. 5 Mio. EUR. Die Teilnahmeanträge, bei denen keine der vorgenannten Ausschlusskriterien vorliegen, werden
Anhand nachfolgend dargestellter Auswahlkriterien bewertet und in einer Rangfolge gelistet. Erzielen mehrere Teilnehmer in der ersten Stufe die gleiche Punktzahl und erhalten somit den gleichen Rang, behält sich der Auftraggeber vor, die freien Plätze über Lose zu vergeben.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Max. 25 Punkte (5 %) für die Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Max. 50 Punkte (10 %) für die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen (Mindestpunktzahl 12 Beschäftigte, Höchstpunktzahl >= 16 Beschäftigte).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Max. 50 Punkte (10 %) für die Angabe des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 Jahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen (Mindestpunktzahl >[Betrag gelöscht] EUR netto, Höchstpunktzahl > [Betrag gelöscht] EUR netto).
Fachliche Eignung / Referenzliste: Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Eine geeignete / vergleichbare Referenz liegt vor, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für die jeweilige Referenz zu Hälfte vergeben. Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind. Die maximale Punktzahl kann durch das Einreichen von 3 Referenzen erreicht werden.
Referenzen 1-3 (max. je 125 Punkte, je 25 %): Mindestanforderungen (wenn erfüllt = 62,50 Punkte): Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 gem. § 53 HOAI, Leistungsphasen 2-8 vollständig erbracht, Mindesthonorarzone II oder höher, Projektfertigstellung in den letzten 5 Jahren (Zeitraum 1.1.2016 – 03/2021).
Kriterium 1: Ein oder mehrere Gebäude mit unterschiedlichen Funktionen bzw. Nutzungen (max. 12,50 Punkte für 4 oder mehr unterschiedliche Funktionen bzw. Nutzungen).
Kriterium 2: Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (max. 18,75 Punkte für > 6,5 Mio. EUR netto AHK).
Kriterium 3: Holzbau (max. 31,25 Punkte für maßgebliche Tragstruktur bzw. maßgebliche Tragelemente als Holzbau).
Insgesamt kann jeder Bewerber 500 Punkte in Stufe 1 erreichen. Die vorgenannten Auswahl- und Ausschlusskriterien sind im Vergabedokument „SCO_HLSK_A_Bewerbungsbedingungen“ dargestellt.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Mit Vertragsschluss werden nur die Leistungsphasen 1 und 2 nach § 55 HOAI übertragen. Ein Anspruch
Auf die Übertragung weiterer Leistungsphasen/-stufen besteht nicht. Besondere Leistungen können nach Bedarf zusätzlich beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausschlusskriterium:
Eigenerklärung, dass eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist.
(Verwendung des Vergabedokuments SCO_HLSK_B_Teilnahmeantrag_einzureichen)
Ausschlusskriterium:
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen
Wird. Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 5 Mio. EUR
Auswahlkriterium:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Max. 50 Punkte (10 %) für die Angabe des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 Jahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen (Mindestpunktzahl >[Betrag gelöscht] EUR netto, Höchstpunktzahl > [Betrag gelöscht] EUR netto).
(Verwendung des Vergabedokuments SCO_HLSK_B_Teilnahmeantrag_einzureichen).
Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Max. 25 Punkte (5 %) für die Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Max. 50 Punkte (10 %) für die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen (Mindestpunktzahl 12 Beschäftigte, Höchstpunktzahl >= 16 Beschäftigte).
Fachliche Eignung/Referenzliste: Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Eine geeignete / vergleichbare Referenz liegt vor, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für die jeweilige Referenz zu Hälfte vergeben. Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind. Die maximale Punktzahl kann durch das Einreichen von 3 Referenzen erreicht werden.
Referenzen 1-3 (max. je 125 Punkte, je 25 %): Mindestanforderungen (wenn erfüllt = 62,50 Punkte): Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 gem. § 53 HOAI, Leistungsphasen 2-8 vollständig erbracht, Mindesthonorarzone II oder höher, Projektfertigstellung in den letzten 5 Jahren (Zeitraum 1.1.2016 – 03/2021).
Kriterium 1: Ein oder mehrere Gebäude mit unterschiedlichen Funktionen bzw. Nutzungen (max. 12,50 Punkte für 4 oder mehr unterschiedliche Funktionen bzw. Nutzungen).
Kriterium 2: Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (max. 18,75 Punkte für > 6,5 Mio. EUR netto AHK).
Kriterium 3: Holzbau (max. 31,25 Punkte für maßgebliche Tragstruktur bzw. maßgebliche Tragelemente als Holzbau).
(Verwendung des Vergabedokuments SCO_HLSK_B_Teilnahmeantrag_einzureichen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Als Teilnahmeantrag ist ausschließlich das ausgefüllte Formblatt „SCO_HLSK_B_Teilnahmeantrag_einzureichen“ nebst allen darin in Bezug genommenen Anlagen einzureichen. Alle anderen abrufbaren Unterlagen (Bewerbungsbedingungen, Projektbeschreibung, Vertrag nebst Anlagen) dienen zunächst nur der Information.
b) In der zweiten Stufe 2 des Verfahrens wird ein Verhandlungsverfahren durchgeführt. Einzelheiten sind dem Dokument „SCO_HLSK_A_Bewerbungsbedingungen“ zu entnehmen. Die in Stufe 1 ausgewählten Bewerber werden über die Vergabeplattform zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen werden im Anschreiben zur Angebotsaufforderung durch den Auftraggeber nochmal mitgeteilt.
c.) Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).