JC Rhein-Erft und BA, Neuanmietung Referenznummer der Bekanntmachung: 503946
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bi-management.de
Abschnitt II: Gegenstand
JC Rhein-Erft und BA, Neuanmietung
Neuanmietung.
JC Rhein-Erft und BA: Neuanmietung in Brühl.
Das Jobcenter Rhein-Erft (nachfolgend auch JC Rhein-Erft genannt) und die Bundesagentur für Arbeit beabsichtigen, Mietflächen im Stadtgebiet von Brühl anzumieten.
Es wird ein Vermieter gesucht, der nach den Vorgaben des JC Rhein-Erft und der Bundesagentur für Arbeit auf Basis eines funktionalen Nutzungskonzeptes, das mit der Aufforderung zur Teilnahme an den Verhandlungen zur Verfügung gestellt wird, die benötigten Flächen in den vorgegebenen Qualitäten schafft und dem JC Rhein-Erft sowie der Bundesagentur für Arbeit auf der Basis zweier separat abzuschließender Mietverträge zur zeitlich befristeten Nutzung überlässt. Benötigt wird eine Fläche von ca. 4 890 m2 NRF gem. DIN 277, wobei hiervon ca. 3 060 m2 auf die Mieteinheit der Bundesagentur für Arbeit entfallen und ca. 1 830 m2 auf das JC Rhein-Erft.
Beide Mieteinheiten sind in einem Gebäude unterzubringen.
Die vom JC Rhein-Erft und der Bundesagentur für Arbeit genutzten Flächen müssen als jeweils selbstständige Mieteinheiten ausgebildet sein und über einen gemeinsamen Haupteingang verfügen.
Der Abschluss des Mietvertrages ist Gegenstand des Vergabeverfahrens. Die benötigten Mietflächen können durch Anpassung eines bereits in Planung oder im Bau befindlichen Gebäudes oder durch Errichtung eines Neubaus geschaffen werden. In Gebäuden/Liegenschaften, in denen Flächen auch an andere Mieter vermietet worden sind oder werden sollen, müssen die dem JC und der Agentur für Arbeit jeweils zur Verfügung gestellten Flächen zusammenhängend angeboten werden. Das Mietobjekt muss folgende Anforderungen erfüllen:
Es wird eine Gesamtnutzfläche (NRF nach DIN) von ca. 7 950 m2 gesucht.
An die anzumietende Fläche werden u.a. folgende Anforderungen gestellt:
a) Barrierefreiheit nach DIN 18040 im Gebäude,
b) Eingangszone/Empfang im Erdgeschoss: Zentraler Eingang mit der Möglichkeit der Kundensteuerung. Die Eingangszone soll aufgrund des Kundenaufkommens großzügig und hell geplant werden. Zutritt in alle weiteren Bereiche des Gebäudes soll nur über die Eingangszone möglich sein. Es ist jeweils ein Empfangstresen (je 2 Arbeitsplätze) für Jobcenter und Agentur vorzusehen,
c) Organisationseinheiten sind räumlich zusammenliegend unterzubringen,
d) Sicherheitsanforderungen: Mitarbeiter soll um Schreibtisch laufen können, keine Aufstellung von Schreibtischen an Wänden, Büroverbindungstüren bei JC zwischen jeweils 2 Büroräumen erforderlich,
e) Sozialräume mit Küchenausstattung (JC/AA),
f) Besprechungsräume (JC/AA),
g) Separater barrierefreier Personaleingang, jeweils für JC und AA ist vorzusehen,
h) Sonstiger Raumbedarf (gemäß Raumbedarfsplan): Wartezone, Kopierraum/Post, Technikraum, Putzmittelräume, Mutterschutz/Erste Hilfe, Lagerräume usw.,
i) Automatiktüren am Haupteingang als Schiebetür/Drehtürantrieb mit Taster,
j) Besprechungsräume mit Beameranschluss, EDV Dosen und mobiler Trennwand,
k) Presenter Monitore, Datendosen für SIE und DSE, Anschluss für Infoscreen,
l) Abschließbarer Containerstellplatz,
m) Raucherunterstand (nicht vor dem Haupteingang),
n) Überdachte und abschließbare Fahrradstellplätze.
Der angebotene monatliche Mietzins (Kaltmiete) für die Mieteinheit der Agentur darf einen Betrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR nicht übersteigen, für die Mieteinheit des Jobcenters darf der monatliche Mietzins (Kaltmiete) nicht über [Betrag gelöscht] EUR liegen. Angebote, die darüber liegen, werden nicht gewertet.
Das bereitzustellende Gebäude muss innerhalb eines Radius von 2 km um das Ortszentrum von Brühl liegen und zwingend über eine ÖPNV Anbindung (barrierefrei) verfügen.
Das gesamte Gebäude muss bei Nutzungsbeginn barrierefrei sein, soweit dies nach DIN 18040-1 gefordert ist.
Die Anforderungen des GEG sind zu erfüllen.
Weitere Anforderungen an das bereitzustellende Gebäude ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Das künftige Mietobjekt wird von dem JC Rhein-Erft und der Agentur für Arbeit fest für 10 Jahre angemietet.
Ferner soll dem JC Rhein-Erft und der Agentur für Arbeit ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung der Mietzeit bis zu jeweils 5 Jahren eingeräumt werden. Nach Ablauf des Festmiet- bzw. Optionszeitraums verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit.
Sofern das Mietobjekt bzw. Grundstück im Eigentum der öffentlichen Hand steht und/oder von der öffentlichen Hand erworben werden soll, müssen die Vorgaben des EU Beihilferechts erfüllt werden, insbesondere die Anforderungen der "Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand" (97/C 209/03) und des Art. 108 Abs. 3 EUV.
Da die Verfügbarkeit des Mietobjekts bzw. Grundstücks unabdingbare Voraussetzung zur Auftragsausführung ist, werden nur solche Bewerber zur Abgabe des letzten verbindlichen Angebots aufgefordert, die erklären können, dass sie zur Auftragsausführung über ein geeignetes Grundstück verfügen werden. Den Bewerbern steht offen, mehrere geeignete Grundstücke zu benennen. Dem Auftragnehmer (Vermieter) ist eine Veräußerung des Mietobjekts nach Mietvertragsabschluss unter Berücksichtigung der §§ 566, 578 BGB zugelassen.
Gewünschter Mietbeginn ist der 1.11.2023
Folgende Eckpunkte sind bei der Gestaltung des Mietvertrages zu berücksichtigen:
1. Der Mieter soll berechtigt sein, nach Abschluss des Mietvertrages vor und während der Planung und Durchführung der Baumaßnahmen bei Vorliegen von noch zu definierenden Voraussetzungen bauliche Änderungen des Mietgegenstandes vom Vermieter zu verlangen, wobei durch Sonderwünsche zusätzlich entstehende Kosten vom Mieter zu übernehmen sind. Einzelheiten sind im Mietvertrag zu vereinbaren.
2. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass alle mit Art, Lage und Beschaffenheit des Mietgegenstandes in der von ihm geschuldeten Ausgestaltung zusammenhängenden Genehmigungen (insb. Baugenehmigung) vorliegen, die für den Gebrauch des Mietgegenstandes zu dem vorgesehenen Zweck erforderlich sind. Der Vermieter ist außerdem dafür verantwortlich, dass die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstättenrichtlinie zu den baulichen Anforderungen an Arbeitsstätten erfüllt werden, soweit diese vom Mieter gefordert werden.
3. Sämtliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Mietsache (Gebäude, Außenanlagen, technische Einrichtung) sollen während der Mietzeit durch den Vermieter ausgeführt werden.
4. Die Betriebskosten nach den Nummern 1-14 der Betriebskostenverordnung (BetrKV)sollen auf den Mieter umlegbar sein. Die Abrechnung der Betriebskosten soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraums erfolgen. Hierbei soll es sich um eine Ausschlussfrist im Sinne des § 556 Abs.3 S.3 BGB handeln. Auf die entstehenden Betriebskosten werden monatliche Vorauszahlungen geleistet.
6. Bauliche Veränderungen innerhalb der Mietsache sollen durch den Mieter auch ohne Zustimmung des Vermieters möglich sein, soweit davon nur Wände ohne statische Bedeutung betroffen sind. Eine Rückbauverpflichtung soll nicht vereinbart werden.
7. Es ist zu berücksichtigen, dass das JC Geesthacht und die Agentur für Arbeit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
8. Hinsichtlich der Rückgabe des Mietgegenstandes am Ende des Mietverhältnisses ist eine Endrenovierung vom Mieter vorbehaltlich noch zu verhandelnder Rückgabemodalitäten nicht durchzuführen.
9. Für den Fall, dass sich der vereinbarte Übergabetermin um mehr als 6 Monate verzögert, kann der Mieter von dem Vertrag entschädigungslos zurücktreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters bleiben davon unberührt.
Recht der Mieter zur zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils bis zu 5 Jahre.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes werden die 3 bis 5 am besten geeigneten Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert. Der Teilnahmeantrag wird nachfolgenden Kriterien bewertet:
1. Nachweis des Bewerbers über von ihm ausgeführte Leistungen in den letzten 3 Jahren
Gesamtpunktzahl: 135, Gewichtung 5
— Maximal 45 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine Kurzbeschreibung des Objekts mit den zu III.2.3 Ziffer 3 geforderten Angaben und einer NGF von mindestens 6 000 m2.
— Maximal 40 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine Kurzbeschreibung des Objekts mit den zu III.2.3 Ziffer 3 geforderten Angaben und einer NGF von mindestens 4 000 m2.
— Maximal 35 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine Kurzbeschreibung des Objekts mit den zu III.2.3 Ziffer 3 geforderten Angaben und einer NGF von mindestens 2 000 m2.
Gewertet werden maximal 3 Referenzen. Für jede der zu III.2.3 Ziffer 3 geforderten Kriterien werden bei Angabe jeweils 2 Punkte vergeben. Das gilt nicht für das Kriterium "errichtete, bzw. hergerichtete NGF. Dieses wird nach den Angaben in der Veröffentlichung in Abhängigkeit von der Größe mit 19, 14 bzw. 9 Punkten bewertet. Das Kriterium errichtete, bzw. hergerichtete NGF wird wie folgt bewertet:
— NGF > 6 000 m2: 19 Punkte,
— NGF > 4 000 m2 und kleiner gleich 3 000 m2: 14 Punkte,
— NGF > 2 000 m2 und kleiner gleich 2 000 m2: 9 Punkte.
2. Angaben zu den vorgesehenen Mitarbeitern (max.2) für die Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung
Gesamtpunktzahl: 92, Gewichtung: 3, Maximale Punktzahle nach Gewichtung 276
92 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag, wenn Angaben zu allen unter Punkt 2 gemachten Kriterien für Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter gemacht werden und 3 Referenzen gewertet werden.
Die Dauer der Berufserfahrung wird folgendermaßen gewertet: Berufserfahrung > 10 Jahre: 20 Punkte; Berufserfahrung > 7 Jahre und kleiner gleich 10 Jahre: 15 Punkte; Berufserfahrung > 3 Jahre und kleiner gleich 7 Jahre: 10 Punkte;
Angaben zu den Kriterien Name/Vorname; Berufsausbildung/ Qualifikation werden jeweils mit einem Punkt bewertet.
Angaben zu den Kriterien Art des Projektes, Projektvolumen, verantwortliche Position, Dauer des Projekts werden jeweils mit 2 Punkten bewertet. Es werden maximal 3 Referenzen gewertet.
3. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität
Gesamtpunktzahl: 30, Gewichtung: 3
30 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine sehr gute, erschöpfende und in die Tiefe gehende Darstellung der allgemeinen Maßnahmen, die zur Qualitätssicherung eingesetzt werden.
20 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine gute und ausführliche, jedoch nicht erschöpfende Darstellung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
10 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für punktuelle Angaben zu Qualitätssicherungsmaßnahmen.
30 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag bei Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grund gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Keine
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
2. Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Sozialversicherung und zur Zahlung an die Berufsgenossenschaft durch eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates ausgestellten Bescheinigung.
3. Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung: Für Personenschäden und/oder Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR pauschal, bei Personenschäden mindestens: [Betrag gelöscht] EUR pro Person, für Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR für jeden einzelnen Schadensfall.
1. Mindestens 3 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angaben über Auftraggeber, Ansprechpartner, Auftragssumme und ausgeführte Leistungen.
2. Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
3. Die für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.
Gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Informationen zu dem zu erteilenden Auftrag und zum Vergabeverfahren sind bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle erhältlich.
1. Die geforderten Nachweise nach III.1.1), III.1.3), III.2.1) bis III.2.3) sind in einem Bewerberformular zusammengefasst. Sie sind vollständig vom Bewerber abzugeben, mit den geforderten Anlagen zu versehen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
2. Die im Bewerberformular unter den Ziffern 1-9 geforderten Erklärungen und Nachweise sind bei Bewerbung in Form einer Bietergemeinschaft von jedem Bieter gesondert abzugeben.
3. Die im Bewerberformular unter den Ziffern 10 bis 13 geforderten Erklärungen und Nachweise können durch die Bietergemeinschaft insgesamt erbracht werden.
4. Die maximale Anzahl der Bewerbungsunterlagen soll 50 Seiten DIN A 4 nicht überschreiten.
5. Es wird darum gebeten, die Bewerbung entsprechend der Gliederung des Bewerbungsbogens übersichtlich und geordnet zusammen zu stellen und die einzelnen Anlagen mit nummerierten Registerblättern zu trennen.
6. Geforderte Erklärungen oder Nachweise sind gesondert zu erbringen; ein alleiniges Ankreuzen im Bewerbungsformular wird nicht als vollständige Erklärung gewertet.
7. Hinweise zur Datenverarbeitung
Aufgrund der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geben wir Ihnen folgende
Datenschutzhinweise:
1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des Datenschutzbeauftragten
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
BA – Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH Lina-Ammon-Straße 9
90471 Nürnberg
E-Mail [removed]
Telefon 0911 98872-0
Telefax 09[removed]
Fragen, Auskünfte und Informationen zu dem Vergabeverfahren sind ausschließlich an die unter Abschnitt 1 angegebene Kontaktstelle zu richten.
Die Datenschutzbeauftragte ist unter [removed] erreichbar.
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck deren Verarbeitung
Im Rahmen der Abwicklung von Vergabeverfahren erheben wir folgende Informationen:
— Vorname, Nachname, gültige E-Mail-Adresse, Anschrift, Telefonnummer (Festnetz/Mobil) sowie
— sämtliche Informationen, die für die Bearbeitung von Vergabeverfahren notwendig sind.
— (Gewerbezentralregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Mitarbeiteranzahl, Umsatz der letzten 3 Jahre, Referenzen, Sozialversicherungsnachweise, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft).
Die Erhebung dieser Daten erfolgt, um Sie als unseren Kunden zu identifizieren, Sie angemessen zu beraten sowie die Korrespondenz mit Ihnen führen zu können und die Rechnungsstellung ordnungsgemäß durchzuführen.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Vergabeverfahrens/des Auftrags und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich.
Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ende des Vertrags-Verhältnisses gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentations- pflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) DSGVO eingewilligt haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB 2017 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB 2016 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB 2016. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB 2016 bleibt unberührt.
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