V_003_755877_78 Metallbauarbeiten Fassade 2 LÜZ/OL Referenznummer der Bekanntmachung: V_003_755877_78
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
V_003_755877_78 Metallbauarbeiten Fassade 2 LÜZ/OL
Metallbauarbeiten Fassade 2 LÜZ/OL.
Nobelstraße 12
70569 Stuttgart
Ca. 10 200 kg Stahlprofile, verzinkt u/o beschichtet (für Tragkonstruktion LÜZ und Tragrost Dachoberlicht) ca. 80 m2 Aluminium-Pfosten-Riegel-Aufsatzkonstruktion mit betretbarer 3-facher Wärme-/Sonnenschutz-Verglasung mit ZiE (Dachoberlicht) ca. 5 St. NRA-Klappflügel mit Kettenantrieben ca. 270 m2 Stahl-Wandkassetten mit 160 mm MinF-Dämmung 040 ca. 200 m2 Trag-Unterkonstruktion mit 180 mm MinF-Dämmung 035 auf Stahlbeton ca. 520 m2 Vertikale Aluminium-Fassadenbekleidung mit Steckfalzpaneelen, beschichtet ca. 4 St. Stahlblechtüren mit Stahlblockzargen, pulverbeschichtet ca. 110 m Attika-Abdeckungen aus Aluminium.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
V_003_755877_78 Metallbauarbeiten Fassade 2 LÜZ/OL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wettringen
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48493
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de