Lieferung von losem Schulmobiliar
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dachau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von losem Schulmobiliar
Die Leistung ist aufgeteilt in 3 Lose und umfasst das Bestellen, Lagern, Liefern, Vertragen, Aufbauen und Montieren des Schulinventars, sowie das Entsorgen aller Verpackungsmaterialien.
— Los 1_Stühle und Tische besteht aus ca. 356 St. Schülerstühlen, 296 Schülertischen, Lehrerstühlen und -tischen, sowie Büromobiliar und mehreren Mehrzwecktischen.
Hinzu kommt die Einrichtung der Mensa bestehend aus ca. 126 Stühlen und ca. 30 Mensatischen.
— Los 2_Stauraum beinhaltet 49 Schränke und Regale in unterschiedlichen Abmessungen und Ausstattungen, sowie mobile Halbregale.
— Los 3_Unterstützendes Mobiliar:
Das unterstützende Mobiliar beinhaltet verschiedene Polstermöbel, Mülleimer, Medienschienen und -tafeln, sowie ein mobiles Bühnensystem zum leichten Auf-, Um- und Abbau.
Stühle und Tische
Geschwister-Scholl-Straße 4
85221 Dachau
356 St. Schülerstühlen, 296 Schülertischen, Lehrerstühlen und -tischen, sowie Büromobiliar und mehreren Mehrzwecktischen. Hinzu kommt die Einrichtung der Mensa bestehend aus 126 Stühlen und 30 Mensatischen.
Stauraum
Geschwister-Scholl-Straße 4
Dachau
49 Schränke und Regale in unterschiedlichen Abmessungen und Ausstattungen, sowie mobile Halbregale.
Unterstützendes Mobiliar
Geschwister-Scholl-Straße 4
Dachau
Verschiedene Polstermöbel, Mülleimer, Medienschienen und -tafeln, sowie ein mobiles Bühnensystem zum leichten Auf-, Um- und Abbau.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Erfolg ausgeführt haben.
Mit dem Angebot ist für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:
Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB
Insbesondere:
1. Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters,
2. Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
3. Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist von Bietern ohne Präqualifikation durch eine Eigenerklärung (Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen.
Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die über eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen..
Mit dem Angebot sind deshalb vorzulegen:
1. Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
3. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Die geforderten Angaben sind von Bietern ohne Präqualifikation durch eine Eigenerklärung (Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen.
Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die über ausreichend Erfahrung verfügen sowie bestimmte Anforderungen bzgl. Qualitäts- Umwelt- und Energiemanagement erfüllen. Mit dem Angebot sind deshalb vorzulegen:
1. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Ausführung vergleichbarer Leistungen (Lieferung von Schulmöbeln) in den letzten 3 Jahren.
Angaben zu 1. sind von Bietern ohne Präqualifikation durch eine Eigenerklärung (Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen. Nachweise zu Ziffer 1. sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen, sofern der Bieter in die engere Wahl kommt.
2. Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Angaben zu 2. sind von Bietern in geeigneter Weise (Eigenerklärung (Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung bzw. Formblatt L235 Verzeichnis der Unterauftragnehmer) vorzunehmen und mit Abgabe des Angebots vorzulegen.
3. Nachweis über Maßnahmen zum Qualitätsmanagement,
4. Nachweis über Maßnahmen zum Umweltmanagement,
5. Nachweis über Maßnahmen zum Energiemanagement.
Die Nachweise für die Ziffern 3., 4. und 5. sind mit Abgabe des Angebots vorzulegen.
Mindestanforderung:
— zu 3. Nachweis Zertifizierung nach DIN EN 9001 oder einem Qualitätsmanagement gleichwertiger Art,
— zu 4. Nachweis Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 oder einem Umweltmanagement gleichwertiger Art,
— zu 5. Nachweis Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 oder einem Energiemanagement gleichwertiger Art.
Bietergemeinschaften mit gesamtschuldnerischer Haftung jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft für die Gesamtmaßnahme werden zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB, auf den hier verwiesen wird, insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html