Abholung und Verwertung von Müllverbrennungsschlacke Referenznummer der Bekanntmachung: VI / 4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwandorf
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abholung und Verwertung von Müllverbrennungsschlacke
Verladung, Abholung, Transport, Aufbereitung und Verwertung / Entsorgung der Müllverbrennungsschlacke aus dem Müllkraftwerk Schwandorf in behördlich genehmigten Anlagen im Zeitraum vom 1.6.2021 bis 31.5.2022 mit Verlängerungsoption bis maximal 31.5.2024.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Verladung, Abholung, Transport, Aufbereitung und Verwertung / Entsorgung der Müllverbrennungsschlacke aus dem Müllkraftwerk Schwandorf in behördlich genehmigten Anlagen im Zeitraum vom 1.6.2021 bis 31.5.2022 mit Verlängerungsoption bis maximal 31.5.2024.
Der ZMS behält sich vor, den Auftragszeitraum jeweils um 1 Jahr bis längstens 31.5.2024 zu verlängern. Sofern der ZMS von der Verlängerungsoption Gebrauch macht, wird der Auftragnehmer (AN) hierüber mit entsprechenden Vorlauf benachrichtigt.
Der ZMS behält sich vor, den Auftragszeitraum jeweils um 1 Jahr bis längstens 31.5.2024 zu verlängern. Sofern der ZMS von der Verlängerungsoption Gebrauch macht, wird der Auftragnehmer (AN) hierüber mit entsprechenden Vorlauf benachrichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Erfüllung der Eignungkriterien ist mit dem Angebot das Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen. Das Personal des AN muss in regelmäßigen Abständen in die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften durch den AN eingewiesen werden. Auf Aufforderung hat der AN hierüber einen Nachweis zu erbringen.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB über Formblatt L 124,
— Abgabe Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung über Formblatt L 124,
— Angaben zur Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaften über Formblatt L 124,
— Angabe zu Insolvenzverfahren über Formblatt L 124,
— Angabe zur Eintragung in das Berufsregister über Formblatt L 124.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen im Formblatt L 124 innerhalb angemessener Frist vorzulegen. Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV. Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dieser ist Ansprechpartner für das Vergabeverfahren bis zur Beendigung des Verfahrens = rechtswirksame Auftragsvergabe. Weiterhin ist er Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren. Davon unberührt ist die Befugnis zur Antragsstellung auf Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer. Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben. Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben. Auf Verlagen müssen Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellen Wettbewerb miteinander stehen, eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben. Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. in der Zusammensetzung einer AG anzuzeigen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Einsatz von geeigneten Nachunternehmern nur nach vorheriger Prüfung und Zustimmung des AG zulässig ist. Die eingesetzten Fahrer für den Transport müssen der Deutschen Sprache mächtig sein.
Zur Feststellung der Eignung sind nachfolgende Nachweise und Erklärungen mit Angebotsabgabe einzureichen. Gleichwertige Bescheinigungen von anderen EU-Staaten werden anerkannt:
— Angaben zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind über Formblatt L 124,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme für Personen- und Sachschäden mindestens 2 Mio. EUR und für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR inkl. Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadenversicherung,
— Nachweis der KFZ-Haftpflichtversicherung inkl. Umwelthaftpflicht für alle vorgesehenen Fahrzeuge.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb angemessener Frist vorzulegen. Sollten Genehmigungen oder Bescheinigungen im Vertragszeitraum ablaufen, sind vom AN rechtzeitig und unaufgefordert aktuelle Genehmigungen und Bescheinigungen vorzulegen. Sollten Genehmigungen oder Bescheinigungen im Vertragszeitraum widerrufen werden, ist dies dem AG unverzüglich mitzuteilen.
Versicherungsschutz mit Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von mindestens 2 Mio. EUR und Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
Zur Feststellung der Eignung sind nachfolgende Nachweise und Erklärungen mit Angebotsabgabe einzureichen. Gleichwertige Bescheinigungen von anderen EU-Staaten werden anerkannt:
— Eigenerklärung zum Nachweis von mindestens 2 Referenzen für vergleichbare, zufriedenstellende Leistungen unter Bezeichnung von Transportmengen, Transportfrequenz, Abfallschlüsselnummer, Name Auftraggeber und Ansprechpartner in den letzten höchstens 3 Jahren,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen über Formblatt L 124,
— Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet über Formblatt L 124,
— Erklärung über die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren über Formblatt L 124,
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, Transportmittel, welche Geräte und welche technischen Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt über Formblatt L 124,
— Angabe welche Teile des Auftrages an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen,
— Angabe der Abgasnorm der vorgesehenen Transportfahrzeuge,
— Nachweis und Darstellung der Anzahl der Transportfahrzeuge, sowie Darstellung der Art und Weise des vorgesehenen Transportes (Wie und mit welchem Fahrzeug soll der Transport erfolgen),
— Nachweis über das Vorhandensein einer Genehmigung für den Transport des genannten Abfalls,
— Darstellung und Angaben zur Aufbereitungsanlage (Ort, Genehmigung, Anlagendaten, Kapazitäten, Lagerkapazitäten, Fließschema, usw.)
— Darstellung und Angaben zur Verwertung-/ Entsorgungsanlage, wo die aufbereitete Schlacke endabgelagert werden soll (Endbestimmung) hinsichtlich Ort, Genehmigung, Anlagendaten, Kapazitäten, freie Restkapazität, usw.,
— Darstellung und Beschreibung der Transportkette von der Abholung in Schwandorf bis zur Verwertung / Entsorgung der Müllverbrennungsschlacke und dass die erforderliche Transportkapazität gesichert ist,
— Transparente und vollständige / lückenlose Darstellung des Stoffstromflusses vom Stoffeingang bis zur endgültigen Verwertung / Beseitigung sämtlicher aufbereiteter Fraktionen der Müllverbrennungsschlacke, u. a. unter Angabe der konkreten Örtlichkeiten,
— Darstellung der Qualitätssicherungssysteme (intern / extern),
—Vorlage eines aktuell gültigen Überwachungszertifikates als Entsorgungsfachbetrieb mit Anlagen gemäß KrWG oder gleichwertiger Nachweis, dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung erfüllt sind,
— Für den Fall der Auslandsverwertung: Angaben zur Notifizierung(en) und entsprechende weitere Genehmigung(en) gemäß den für die Abfallverbringung geltenden Vorschriften,
— Angaben zur Möglichkeit der Annahme, Behandlung, Endablagerung und evtl. Auswirkungen für den AG für den Fall, dass die Schlacke im Laufe des Auftragszeitraums als gefährlich einzustufen ist,
— Vorlage der Annahmeerklärung der entsprechenden Endverwerter bzgl. der behandelten Schlacke, einschließlich der zugesagten Mengen, sowie der beseitigungspflichtigen Reststoffe.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb angemessener Frist vorzulegen.
Sollten Genehmigungen oder Bescheinigungen im Vertragszeitraum ablaufen, sind vom AN rechtzeitig und unaufgefordert aktuelle Genehmigungen und Bescheinigungen vorzulegen. Sollten Genehmigungen oder Bescheinigungen im Vertragszeitraum widerrufen werden, ist dies dem AG unverzüglich mitzuteilen.
1. Mindestens 2 Referenzen für vergleichbare, zufriedenstellende Leistungen in den letzten höchstens 3 Jahren,
2. Die vorgesehenen Transportfahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm EURO 5 erfüllen.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotseröffnung erfolgt elektronisch. Es sind keine Bieter oder Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Ausschöpfung aller Verlängerungsoptionen des Vertrages, spätestens Ende 2023, Anfang 2024
Die Bieter sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden bei der Vergabestelle elektronisch über die Vergabeplattform anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen. Falls Bieterfragen notwendig werden, müssen diese digital über „Nachrichten“ im eVergabe Bieterassistenten über die Vergabeplattform (www.auftraege.bayern.de) eingereicht werden. Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonisch, schriftlich oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet. Wir weisen darauf hin, dass Bieterfragen bis spätestens 1.4.2021, 12.00 Uhr eingegangen sein müssen. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Sie erhalten nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen. Sorgen Sie bitte während des Vergabeverfahrens, dass unter der von Ihnen in der eVergabe mitgeteilten E-Mail Adresse auch tatsächlich jemand erreichbar ist. Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z. B. Abwesenheitsassistenten) andere Kontaktdaten mitgeteilt werden. Die Angebote müssen digital über die Vergabeplattform eingereicht werden. Angebote in Papierform, per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen. Wir empfehlen, den Bietern sich freiwillig von Beginn des Verfahrens auf der Vergabeplattform anzumelden, da wir nur registrierte Bieter aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können. Ein gegebenenfalls schon eingereichtes Angebot muss, sofern die Vergabeunterlagen nach Einreichung des Angebotes geändert wurden, neu Hochgeladen werden. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass sich die Bieter selbst über die örtlichen Verhältnisse am Müllkraftwerk Schwandorf (Schlackebunker) zu erkundigen haben, so dass ihnen alle für die Angebotserstellung relevanten Parameter bekannt sind. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten (Tel. 09431 / 631-155).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Antragsteller nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absage in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).