Beratungs- und Fachplanungsleistungen zur Realisierung des Auf- und Ausbaus von Telekommunikationsinfrastruktur
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parsberg
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92331
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.laber-naab-infrastruktur.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungs- und Fachplanungsleistungen zur Realisierung des Auf- und Ausbaus von Telekommunikationsinfrastruktur
Gegenstand ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV für Beratungs- und Fachplanungsleistungen zur projektbezogenen Realisierung des Auf- und Ausbaus von Telekommunikationsinfrastruktur in den Gebieten der öffentlichen Gesellschafter durch die Laber-Naab Infrastruktur GmbH als interkommunale Kooperation. Hauptziel ist die Erschließung der Gebiete mit Breitbandinfrastruktur (FttB bzw. FttH) und gegebenenfalls ergänzend dazu mit einzelnen Mobilfunkstandorten in Bereichen, in denen keine Ausbauaktivitäten von Telekommunikationsunternehmen mit eigenen finanziellen Mitteln gegeben sind. Daher werden für die Finanzierung der Projekte der Laber-Naab Infrastruktur GmbH in aller Regel staatliche Zuwendungen aus den Bundes- und Landesförderprogrammen in Anspruch genommen. Die Rahmenvereinbarung soll zwischen der Laber-Naab Infrastruktur GmbH als Auftraggeber und drei Unternehmen als Auftragnehmer geschlossen werden (sog. Mehrpartnerrahmenvereinbarung).
Am Campus 1
92331 Parsberg
Bundesrepublik Deutschland
Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH wurde im Jahre 2014 zum Zwecke der Unterstützung von Kommunen beim Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur als öffentliche Infrastrukturgesellschaft durch ausschließlich öffentliche Gesellschafter gegründet. Der Kreis der Gesellschafter der Laber-Naab Infrastruktur GmbH wird derzeit durch den Zutritt weiterer Kommunen in den Landkreisen Regensburg und Neumarkt erweitert.
Unternehmensgegenstand der Laber-Naab Infrastruktur GmbH ist es, gesamtheitlich Leistungen für den Auf- und Ausbau von leistungsfähiger Telekommunikationsinfrastruktur für die Gesellschafter der öffentlichen Hand zu übernehmen und damit die Kommunen auch angesichts des zunehmenden (politischen) Handlungsdrucks im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung zu entlasten. Zielsetzung ist die Bündelung der Nachfrage nach Beratungsleistungen für die Durchführung von Markterkundungen, Beantragung von staatlichen Fördermitteln usw. sowie die erforderlichen Fachplanungsleistungen zu bündeln.
Vor diesem Hintergrund ist Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens die Vergabe einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV für Beratungs- und Fachplanungsleistungen. Im Rahmen von Einzelabrufen können von der Laber-Naab Infrastruktur GmbH zukünftig für Projekte folgende Leistungen abgerufen werden, nämlich insbesondere
— Vorbereitung und Durchführung von Markterkundungen,
— Erarbeitung von Anträgen auf Gewährung von Fördermitteln in Abstimmung mit den zuständigen öffentlichen Stellen,
— Begleitung der kommunalen Entscheidungsfindung und Bürgerinformation,
— Grob- und Detailplanung von leitungsgebundener Netzinfrastruktur, Erstellung von Leistungsverzeichnissen für die Ausschreibung von Bau- und Materialleistungen sowie Baubegleitung in Anlehnung an die Leistungsphasen 1 bis 9 gem. §§ 41 ff. HOAI und §§ 53 ff HOAI,
— Erstellung von Verwendungsnachweisen,
— Mitwirkung bei Abrechnung von Leistungen sowie
— Dokumentation von Infrastruktur.
Die Beratungs- und Fachplanungsleistungen werden durch den Auftraggeber projektbezogen und stufenweise im Rahmen von Einzelabrufen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung beauftragt. Dem Einzelabruf für die Projekte geht ein sog. Miniwettbewerb nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Nr. 2 VgV voraus, wobei die betreffenden Unternehmen als Parteien der Rahmenvereinbarung vom Auftraggeber zur Abgabe von projektspezifischen Angeboten aufgefordert werden. Die Entscheidung über einen Einzelabruf auf Grundlage der form- und fristgerecht eingegangenen Angebote im Rahmen des sog. Miniwettbewerb erfolgt anhand folgender objektiver Kriterien, nämlich
1. Preis (40 %),
2. Umsetzungskonzept (40 %) und
3. Arbeits- und Zeitplan (20 %).
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Festlegungen zum Einzelabruf in Teil E der Vergabeunterlagen („Angebotsunterlagen (Rahmenvereinbarung nebst Anlagen)“).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratungs- und Fachplanungsleistungen zur Realisierung des Auf- und Ausbaus von Telekommunikationsinfrastruktur
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratungs- und Fachplanungsleistungen zur Realisierung des Auf- und Ausbaus von Telekommunikationsinfrastruktur
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratungs- und Fachplanungsleistungen zur Realisierung des Auf- und Ausbaus von Telekommunikationsinfrastruktur
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]