Erweiterung einer bestehenden Schließanlage von SimonsVoss, System 3060 Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0231
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90766
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-fuerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung einer bestehenden Schließanlage von SimonsVoss, System 3060
Lieferung von Komponenten zur Erweiterung der bereits vorhandenen digitalen Schließanlage von SimonsVoss, System 3060.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Komponenten zur Erweiterung der bereits vorhandenen digitalen Schließanlage von SimonsVoss, System 3060, unter Berücksichtigung aller erforderlichen Komponenten, nach dem Stand der Technik sowie ausgerichtet an den aktuellen Sicherheitsstandards eines KRITIS-Hauses. Die Beschaffung muss den Bedingungen und Auflagen der bewilligten Förderleistung entsprechen. Detaillierte Beschreibungen und Spezifikationen aller Positionen sind Kapitel 4 bzw. Anlage 3 zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Auftragsunterlagen
Gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.