Rahmenvertrag über die Beschaffung von IT-Technik Referenznummer der Bekanntmachung: IT-2021-2-RVIT
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Beschaffung von IT-Technik
Rahmenvertrag über die Beschaffung von IT-Technik.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von IT-Ausstattung für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb not-wendigen Dienstleistungen/Garantien und Services abgeschlossen.
INhalt:
— 172 x Personal Computer,
— 1 x CAD-Workstation,
— 148 x 24“-Monitore,
— 51 x 27“-Monitore,
— 15 x WebCam,
— 74 x 15“-Notebooks,
— 20 x 13,3“-Convertibel,
— 147 x Dockingstation,
— 5 x Server,
— 2 x NAS Typ 1,
— 2 x NAS Typ 2,
— 1 x Multifunktionsdrucker,
— 20 x Drucker,
— 50 x Tablets mit Android,
— 3 x Koffer für Tablets.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.