Beschaffung eines Computertomographen, 64z.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 9931 / 87-32000
Fax: +49 9931 / 87-32199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainkofen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Computertomographen, 64z.
Lieferung und Inbetriebnahme eines CT, Deinstallation u. Ausbau Altgerät, Gestellung einer Interimslösung für den Untersuchungsbetrieb.
Bezirksklinikum Mainkofen Radiologisches Zentrum
94469 Mainkofen
Lieferung und Inbetriebnahme eines CT, Deinstallation u. Ausbau Altgerät, Gestellung einer Interimslösung für die Aufrechterhaltung des Untersuchungsbetriebs während der Umbauphase. Zudem ist ein Vollservicevertrag über eine Laufzeit von 10 Jahren anzubieten.
Bis zum Abschluss des Projekts.
II.2.14)Zusätzliche Angaben Die Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 Eigenerklärungen zu — Ausschlussgründen,
— Insolvenzverfahren und Liquidation,
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft). Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf einen Auszug über die Eintragung in das Handelsregister anzufordern.
Die Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine Eigenerklärung ab, dass sie im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR abschließen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis anzufordern.
Eigenerklärung bzw. Nachweis über eine entsprechende Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
— Eigenerklärung über das Formblatt 124: Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen mit folgenden Angaben: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor,
— Eigenerklärung über das Formblatt 124: Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf entsprechende Nachweise anzufordern,
— Eigenerklärung über das Formblatt 124: Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt,
— Eigenerklärung über das Formblatt 124: Beschreibungen der zu liefernden Güter. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf entsprechende Nachweise anzufordern.
Zu den Referenzen: Eigenerklärung über das Formblatt 124, dass in mindestens 2 Fällen vergleichbare Leistungen erbracht worden sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ab-lauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplatt-form einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Infor-mation auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).