Rahmenvereinbarung zur Umsetzung eines IT-Infrastruktur-Konzepts inkl. Service- und Supportleistungen und zum Abruf von IT-Dienstleistungen für die Schulen des Auftraggebers
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kitzingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kitzingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kitzingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Umsetzung eines IT-Infrastruktur-Konzepts inkl. Service- und Supportleistungen und zum Abruf von IT-Dienstleistungen für die Schulen des Auftraggebers
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren beginnend am Tag des Zuschlags sowie 2 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr auf maximal 4 Jahre für sämtliche Leistungen zur Erstellung des Gesamtsystem, sowie Erbringung von Service-, Support-, und Schulungsleistungen und IT-Dienstleistungen im größeren Umfang.
Landkreis Kitzingen
Sämtliche Leistungen zur Lieferung, Erstellung und Inbetriebnahme des beschriebenen Gesamtsystems inkl. 5 Jahre Garantie- und Serviceleistungen. Des Weiteren darüberhinausgehende IT-Dienstleistungen zur Betreuung der benannten Schulen.
Die Rahmenvereinbarung ist zweimalig um 12 Monate auf maximal 48 Monate verlängerbar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Umsetzung eines IT-Infrastruktur-Konzepts inkl. Service- und Supportleistungen und zum Abruf von IT-Dienstleistungen für die Schulen des Auftraggebers
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der in Kapitel genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.