700-03 BO-Planung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
700-03 BO-Planung
700-03 Betriebsorganisatorische Beratungsleistung und Konzepterstellung zur Konkretisierung der baulichen Zielplanung
(kurz 700-03 BO-Planung)
Für die Maßnahme
2021 Bauliche Entwicklung Universitätsklinikum Augsburg
(kurz 2021 BE UKA).
Universitätsklinikum Augsburg
Stenglinstr. 2
86156 Augsburg
Durch das Etablieren einer sechsten medizinischen Fakultät an der Universität Augsburg wurde das Klinikum Augsburg in ein Universitätsklinikum mit staatlicher Trägerschaft überführt.
Nach 37-jähriger Nutzungszeit ist das Klinikgebäude in erheblichem Umfang sanierungsbedürftig. Für die anstehende Generalsanierung, die Teil der Umsetzung einer bereits erarbeiteten baulichen Zielplanung ist (Die bauliche Zielplanung ist den Verdingungsunterlagen als Anlage beigefügt),wird eine umfassende betriebsorganisatorische Beratung und ein umfassendes Betriebsorganisationskonzept benötigt.
Im voraussichtlich ersten Bauabschnitt der Generalsanierung ist das Bettenhaus und das darunterliegende Sockelbauwerk betroffen (unter Einbeziehung der angrenzenden Gebäude, insbesondere des Versorgungsgebäudes). Die benachbarten Gebäude sind teilweise neu errichtet (Anbau West im Bau, neues Mutter-Kind-Zentrum und Modulgebäude) bzw. sind teilweise noch zu sanieren (z. B. Energiezentrale und Versorgungsgebäude).
Die vorgenannte bauliche Zielplanung ist auf neue Vorgaben anzupassen, durch das zu entwickelnde Betriebsorganisationskonzept inhaltlich zu präzisieren und in Hinblick auf Ablauf der Baumaßnahmen funktional zu strukturieren.
Stufenweise Beauftragung
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die unter Ziff. III.1.1). bis III.1.3) der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Die Bewerberangaben werden auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.1). bis III.1.3) der Auftragsbekanntmachung genannten Kriterien bewertet.
Erfüllen mehrere Bewerber im Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Stufenweise Beauftragung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=214583
Es soll der Nachweis erbracht werden, dass das Unternehmen des Bewerbers in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Falls dies nicht der Fall ist, reicht eine Erläuterung aus, weshalb dies nicht möglich ist. Die Eintragung in ein entsprechendes Register stellt keine Mindestanforderung dar. Sofern keine Eintragung vorgewiesen werden kann, muss jedoch eine entsprechende Erklärung vorgelegt werden (Mindestanforderung).
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=214583
A) Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung i.H. folgender Deckungssummen je Versicherungsfall zu erbringen bzw. eine entsprechende Bestätigung des Versicherungsgebers für den Auftragsfall vorzulegen:
Personenschäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR (Mindestanforderung);
Sonstige Schäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR (Mindestanforderung).
Pro Kalenderjahr mindestens 2-fach maximiert.
Der Nachweis bzw. die Bestätigung darf nicht älter als 3 Monate sein (Bezugsdatum ist der Tag der Auftragsbekanntmachung).
B) Es sind die Jahresumsätze des Unternehmens der vergangenen 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) anzugeben. Der durchschnittliche Jahresumsatz wird bewertet, wie nachstehend beschrieben:
Durchschnittlicher Jahresumsatz im Geschäftsbereich Betriebsorganisationsplanung:
Ab durchschnittlich [Betrag gelöscht] EUR netto = 10 Punkte
Ab durchschnittlich [Betrag gelöscht] EUR netto = 5 Punkte
Ab durchschnittlich [Betrag gelöscht] EUR netto = 2 Punkte
Darunter = 0 Punkte
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A) Es ist die jährliche Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter im Bereich Betriebsorganisationsplanung in den vergangenen 3 Jahren (2018, 2019, 2020) anzugeben. Als Mitarbeiter zählen alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
Die durchschnittliche Anzahl der vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter wird bewertet, wie folgt:
Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter:
Ab durchschnittlich vollzeitbeschäftigten 10 Mitarbeiter = 10 Punkte
Ab durchschnittlich vollzeitbeschäftigten 6 Mitarbeiter = 5 Punkte
Ab durchschnittlich vollzeitbeschäftigten 3 Mitarbeiter = 2 Punkte
Darunter = 0 Punkte
Einführende Hinweise zu allen nachfolgenden Referenzen, die für jede Referenz zwingend zu beachten bzw. zu erfüllen sind:
— Referenzen sind nur zulässig, wenn die betreffende, durch den Bewerber im Rahmen der Referenz erbrachte Leistung (Beratungsleitung Betriebsorganisationsplanung, nicht Bauausführung!) abgeschlossen ist. Der Abschluss der Leistung darf jedoch nicht länger zurückliegen als der 1.1.2016.
— Für jede Referenz ist eine Kurzbeschreibung beizufügen, aus der die Erfüllung der Mindestanforderungen und ggfs. der weiteren Kriterien ersichtlich ist (jeweils max. 4 DIN A4-Seiten; Darüber hinausgehende Seiten bleiben bei der Wertung der jeweiligen Referenz unberücksichtigt!).
— Der Bewerber ist zum Führen der Referenz berechtigt.
B) Referenz 1 (darf mit Referenz 2 deckungsgleich sein)
Es ist eine Referenz anzugeben, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
— Leistung: Erarbeitung/Erstellung eines betriebsorganisatorischen Konzepts für ein Krankenhaus der Maximalversorgung/eine Universitätsklinik,
— Es handelt sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
Werden diese Mindestanforderungen erfüllt, wird die Referenz zur weiteren Bewertung zugelassen und erhält mindestens 15 Punkte.
Weitere Kriterien, die nur gewertet werden, wenn die Referenz zugelassen ist:
— Der betreffende Leistungsgegenstand, auf welchen das betriebsorganisatorische Konzept gerichtet ist, wurde bzw. wird auf Basis dieses Konzepts baulich weiterentwickelt – wobei die bauliche Entwicklung sowohl eine Sanierung als auch einen Neubau bzw. eine Erweiterung umfasst und in mehreren Bauabschnitten umgesetzt wurde bzw. wird (Ja = 15 Punkte).
C) Referenz 2 (darf mit Referenz 1 deckungsgleich sein)
Es ist eine Referenz anzugeben, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
— Leistung: Erarbeitung/ Erstellung eines Betriebsorganisatorischen Konzepts für ein Krankenhaus der Maximalversorgung/eine Universitätsklinik,
— Es handelt sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
Werden diese Mindestanforderungen erfüllt, wird die Referenz zur weiteren Bewertung zugelassen und erhält mindestens 15 Punkte.
Weitere Kriterien, die nur gewertet werden, wenn die Referenz zugelassen ist:
— Der betreffende Leistungsgegenstand, auf welchen das betriebsorganisatorische Konzept gerichtet ist, wurde bzw. wird auf Basis dieses Konzepts baulich weiterentwickelt und umfasst dabei ein Projektvolumen (Kostengruppen 200-700) mit Kosten in Höhe von mindestens 250 Mio. EUR brutto (Ja = 15 Punkte).
D) Referenz 3 (darf mit keiner anderen Referenz deckungsgleich sein)
Es ist eine Referenz anzugeben, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
— Leistung: Erstellung eines Raum- und Funktionsprogramms gemäß DIN 13080 in einem Umfang von mindestens 15 000 qm NUF.
Werden diese Mindestanforderungen erfüllt, wird die Referenz zur weiteren Bewertung zugelassen und erhält mindestens 10 Punkte.
Weitere Kriterien, die nur gewertet werden, wenn die Referenz zugelassen ist:
— Zusätzlich zur Erstellung des Raum- und Funktionsprogramms (RFP) wurde ein betriebsorganisatorisches Konzept für die durch das RFP abgebildeten Flächen erstellt, welches als Grundlage für die bauliche Entwicklung der Flächen genutzt wurde. Die Umsetzung ist abgeschlossen und ein Anteil von mindestens 5 000 qm NUF ist bereits in Betrieb (Ja = 5 Punkte).
E) Referenz 4 (darf mit keiner anderen Referenz deckungsgleich sein)
Es ist eine Referenz anzugeben, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
— Leistung: Erarbeitung eines Interimskonzepts zur betriebsorganisatorisch-funktionalen und planerisch-baulichen Umsetzung der baulichen Entwicklung eines Krankenhaus der Maximalversorgung/eine Universitätsklinik.
Werden diese Mindestanforderungen erfüllt, wird die Referenz zur weiteren Bewertung zugelassen und erhält mindestens 10 Punkte.
Weitere Kriterien, die nur gewertet werden, wenn die Referenz zugelassen ist:
— Das Interimskonzept umfasst Flächen für mindestens 3 typische Funktionsstellen, welche auf Basis des Interimskonzept baulich entwickelt wurden und sich mittlerweile im Betrieb befinden (Ja = 5 Punkte).
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=214583
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform und so rechtzeitig zustellen, dass dem Auftraggeber eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, im Vergabeverfahren nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten.
Sofern die Anforderung besteht, dass in der 1. Verfahrensstufe Fragen beantwortet werden, müssen diese in schriftlicher Form über die Plattform bis spätestens 6.4.2021, 23.59 Uhr gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]