Grüngut und Bioabfall Referenznummer der Bekanntmachung: 21-VgV052
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grüngut und Bioabfall
Die Stadt Neu-Ulm ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) u. a. auch für die Erfassung und Entsorgung von Grüngut und Bioabfall zuständig und beabsichtigt diese an Dritte zu vergeben. Die Vergabe erfolgt in 2 Losen.
Los 1: Grüngut umfasst im Wesentlichen die Containergestellung, Übernahme und Verwertung von Grüngut gemäß § 22 Abs. 1 KrWG.
Los 2: Bioabfall umfasst im Wesentlichen die Containergestellung an der Übergabestelle des Auftraggebers bei der Fa. Russ GmbH, Otto-Hahn-Str. 26, 89231 Neu-Ulm, Übernahme und Verwertung von ca. 2 700 t Bioabfall pro Jahr in einer genehmigten Behandlungsanlage.
Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung regelt die Leistungsbeschreibung der jeweiligen Lose.
Gruengut
Die Stadt Neu-Ulm nutzt zur Erfassung von Grüngut den stadteigenen Wertstoffhof und beabsichtigt Dritte gemäß § 22 Abs. 1 KrWG mit der Containergestellung, Übernahme und Verwertung von Grüngut zu beauftragen.
Am Wertstoffhof besteht eine Genehmigung, Grüngut vor Ort zu häckseln.
Weitere Informationen zur Stadt Neu-Ulm und der abfallwirtschaftichen Situation im Stadtgebiet sind unter www.neu-ulm.de zu finden.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen:
— bedarfsgerechte wöchentliche Abholung des Grünguts durch Räumung der Grüngutbodensammlung mit geeigneten Fahrzeugen,
— Übernahme und Transport des Grünguts zur ordnungsgemäßen Verwertung,
— Ordnungsgemäße Behandlung des Grünguts und Herstellung hochwertiger Erzeugnisse,
— Verwertung / Vermarktung der Erzeugnisse,
— Ordnungsgemäße Entsorgung aller anfallenden Reststoffe.
Um weitere 12 Monate
Bioabfall
(3) In der Stadt Neu-Ulm erfolgt die Erfassung von Bioabfall über eine Biotonne (braune Tonne) im Holsystem. Die Einsammlung der Bioabfälle und der Transport zur Übergabestelle bei der Firma Russ GmbH, Otto-Hahn-Str. 26, 89231 Neu-Ulm erfolgt durch den städtischen Betriebshof.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen:
— Containergestellung an der Übergabestelle des Auftraggebers bei der Fa. Russ GmbH, Otto-Hahn-Str. 26, 89231 Neu-Ulm,
— Transport zur Behandlungsanlage des Auftragnehmers,
— Fachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung und/oder Kompostierung von ca. 2 700 t Bioabfall pro Jahr in einer genehmigten Behandlungsanlage,
— Trennung und fachgerechte Entsorgung von anfallenden Stör- und Reststoffen,
— Ordnungsgemäße Verwertung von Kompost und/oder Gärresten bzw. Vermarktung von Erzeugnissen aus dem Bioabfall.
Um weitere 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Formblatt der Eigenerklärung zur Eignung L 124 ist ausgefüllt einzureichen. Nachfolgender Link enthält die Anforderungen und Bedingungen unter I und II https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=205553
(L 124 ist auch von präqualifizierten Unternehmen auszufüllen.)
Die geforderten Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind unter nachfolgendem Link unter Ziffer III zu finden. https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=205553
(L 124 ist auch von präqualifizierten Unternehmen auszufüllen.)
Die nach L 124 geforderten technischen und beruflichen Anforderungen sind unter folgendem Link unter IV zu finden. https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=205553 (L 124 ist auch von präqualifizierten Unternehmen auszufüllen.)
Darüber hinaus werden folgende Nachweise gefordert:
b) Benennung der Ausstattung, Geräte, technischen Ausrüstungen sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
— Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes.
— Beschreibung der Behandlungsanlage(n) mit Genehmigungsnachweis (Die Beschreibung muss mindestens folgende Punkte beinhalten: Gesamtkapazität, freie Kapazität über die Vertragslaufzeit, Beschreibung des Verfahrens und der Anlagentechnik sowie der Verfahrensschritte).
— Benennung und Beschreibung der Entsorgungswege für die Stör- und Reststoffe sowie der Verwertungs- / Vermarktungswege der Komposte/Gärreste und ggf. anderen Erzeugnissen.
Sonstige Eignungsnachweise, wie z. B. Zertifizierung nach ISO 9001 ff. bzw. 14001 etc. sollten dem Angebot ebenfalls beigelegt werden, sind jedoch zum Nachweis der Eignung nicht zwingend erforderlich.
Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise III.1.1)-III.1.3) für jedes einzelne Mitglied zu erbringen.
Ist vom Bieter eine Auftragsvergabe an Dritte beabsichtigt, so sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer und deren Leistungen zu benennen und die Eignungsanforderungen III.1)-III.1.3) im jeweiligen Bereich nachzuweisen.
Der Bieter räumt dem Auftraggeber mit Abgabe des Angebots das Recht ein, zur Nutzung vorgesehene Anlagen sowie alle weiteren für die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit relevanten Aspekte im Zuge der Angebotswertung (Eignungsprüfung) einer eingehenden Untersuchung zu unterziehen. Das gilt sowohl für eigene Anlagen und Technik des Bieters als auch für Anlagen und Technik Dritter, deren sich der Bieter bedienen will. Kommt es nicht zu dieser Untersuchung aus Gründen, die der Bieter oder seine Erfüllungsgehilfen zu verantworten haben, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, das Angebot von der weiteren Wertung auszuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Ort: Neu-Ulm
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland