Revitalisierung des ehem. Brauhauses und Umnutzung des Schlosses Trabelsdorf, Lisberg
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lisberg-Trabelsdorf
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96170
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vg-lisberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schirmer-stadtplanung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Revitalisierung des ehem. Brauhauses und Umnutzung des Schlosses Trabelsdorf, Lisberg
Das Schloss Trabelsdorf wird von der Verwaltungsgemeinschaft Lisberg, einer Wohneinheit und einer Arztpraxis genutzt. Das Schloss ist nicht barrierefrei. Verwaltung und Praxis haben Bedarf an weiteren Flächen. Direkt benachbart steht das alte Brauhaus leer.
In einem ersten Bauabschnitt soll das Brauhaus saniert und als Arztpraxis, Café und Wohnhaus umgebaut werden. Das Schloss selbst ist in gutem Zustand. In einem zweiten Bauabschnitt soll das Schloss für die Erweiterung der Verwaltungsflächen umgenutzt und barrierefrei ertüchtigt werden.
Das Brauhaus hat eine Grundfläche von ca. 330 m2 und 5 Geschossen. Die BGF liegt bei ca. 1 600 m2. Für die Sanierung des Brauhauses werden die Baukosten in den KG 300 und 400 auf ca. 3,4 Mio. EUR geschätzt. Das Schloss hat eine BGF von ca. 1 600 m2. Für den Umbau des Schlosses im 2. Bauabschnitt werden die Baukosten in den KG 300 und 400 auf ca. 1,2 Mio. EUR geschätzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Um sich für die Teilnahme am Wettbewerb zu qualifizieren, müssen die Bewerbenden im Bewerbungsformblatt als Auswahlkriterien
1. eine Eigenerklärung abgeben, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 6 und 73 Vergabeverordnung VgV sowie §§ 123, 124 und 128 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB vorliegen, sowie
2. ein Referenzprojekt nachweisen, das alle der folgenden Anforderungen erfüllen muss:
— Einordnung mind. in Honorarz. III für Gebäude gem. § 34 HOAI,
— Realisierung nach dem 1.1.2011 (mind. Leistungsphase 8 ist abgeschlossen),
— Der/die Bewerber*in hatte die Projektleitung mindestens für die Leistungsphasen 2-5 inne. Die Referenzleistung darf von der bewerbenden Person auch in einem anderen Büro (z.B. als leitende/r Mitarbeiter*in) erbracht worden sein, wenn darüber eine Bestätigung der Projektleitung durch dieses Büro nachgewiesen wird.
Bewerbungsunterlagen: Es werden zur Bewerbung nur die folgenden Unterlagen akzeptiert:
— das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformblatt,
— Darstellung des Referenzprojekts mit Bild / Plan und Kurzbeschreibung auf einer Seite DIN A4 (Gestaltung freigestellt),
— Nachweis zur Teilnahmeberechtigung (Kopie der Architektenurkunde, des Architektenausweises oder der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung oder ein vergleichbares Dokument),
— sowie ggf. der Nachweis über die Projektleitung bei Referenzprojekt aus einem Fremdbüro.
Die Unterlagen sind als verbindliche Bewerbung bis Mittwoch, den 14. April 2021 bis 12.00 Uhr ausschließlich digital über die Vergabeplattform https://www.aumass.de einzureichen.
Für den rechtzeitigen, vollständigen Eingang trägt der/die Bewerber*in die Verantwortung. Kosten für die Bewerbung werden nicht erstattet. Weitere als die geforderten Unterlagen, Bewerbungen per Brief bzw. Post oder pauschale Bewerbungen mit Broschüren, Prospekten, Werkberichten o.ä., werden nicht berücksichtigt.
Ausschlusskriterien
Jede/r Bewerber*in hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Zum Ausschluss aus dem Verfahren führen:
— Nicht digital über die Plattform eingereichte Bewerbungen,
— Nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen,
— Unvollständige Angaben, Bewerbungen und fehlende Nachweise,
— Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft führen zum Ausscheiden aller Mitglieder,
— Falsche Angaben oder Nachweise. Die Ausloberin behält sich vor, Angaben / Nachweise der ausgewählten Teilnehmer*innen zu überprüfen.
Auswahlverfahren
Die Zahl der Bewerbenden zur Teilnahme am Wettbewerb ist unbegrenzt. Der Wettbewerb ist auf 12 Teilnehmer*innen begrenzt. 4 Teilnehmer*innen wurden bereits von der Ausloberin ausgewählt. 8 Teilnehmer*innen werden aus den eingehenden qualifizierten Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt.
Nach Abschluss des Bewerbungszeitraums werden die über die Online-Vergabeplattform eingegangenen Bewerbungen durch die Ausloberin geöffnet (Submission). Im zweiten Schritt wird die Qualifizierung jeder Bewerbung anhand der Vollständigkeit und der Erfüllung der Kriterien geprüft. Sollten sich mehr Bewerbende qualifizieren, als Plätze für die Wettbewerbsteilnahme zur Verfügung stehen, so entscheidet in einem dritten Schritt das Los über die Auswahl als Wettbewerbsteilnehmende. Zusätzlich werden Nachrückende in angemessener Zahl durch das Los bestimmt.
Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht einer unabhängigen Dienststelle. Die Nachrückenden werden bei Absage durch oder Ausschluss von einer/einem ausgewählten Wettbewerbsteilnehmer*in spätestens bis zum Rückfragenkolloquium zur Teilnahme zugelassen.
Teilnahmeberechtigt sind in der EU oder den EWR/GPA-Staaten ansässige Architekt*innen. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über einen Hochschulabschluss, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht. Der Nachweis ist von allen Mitgliedern der Bewerbungs- und Arbeitsgemeinschaft zu erbringen. Juristische Personen sind zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen entsprechend der Wettbewerbsaufgabe ausgerichtet ist und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortliches Berufsmitglied benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Arbeitsgemeinschaften und juristische Personen haben im Bewerbungsformblatt eine bevollmächtigte Vertretung als Kontaktperson zu benennen. Diese soll auch später im Rahmen des Wettbewerbs als Kontaktperson in der Verfasserklärung benannt sein. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb müssen am Tag des Bewerbungsschlusses erfüllt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden nach folgenden Gesichtspunkten gleichwertig beurteilt. Die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar. Die genannten Kriterien werden ggf. vom Preisgericht noch untergliedert.
— Städtebauliche Einbindung und Angemessenheit im Ortsbild,
— Gestalterische und funktionale Qualität der Gebäudeplanung,
— Energetische Sanierung und Nachhaltigkeit,
— Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit.
Die Ausloberin stellt als Wettbewerbssumme insgesamt netto [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung. Die Summe setzt sich aus einem Bearbeitungshonorar von [Betrag gelöscht] EUR ([Betrag gelöscht] EUR je Teilnehmer*in x 12 Teilnehmer*in) und aus dem Preisgeld in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR zusammen. Das Bearbeitungshonorar wird nicht an Teilnehmer*in ausgezahlt, die ihren Beitrag nicht oder verspätet abgeben. Das Preisgeld wird in diesem Fall um die entsprechende Summe des nicht ausgezahlten Bearbeitungshonorars erhöht.
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto,
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto,
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto,
Summe [Betrag gelöscht] EUR netto.
Das Preisgericht kann die Wettbewerbssumme mit einstimmigem Beschluss auch anders aufteilen.
Sofern die Wettbewerbsteilnehmenden Umsatzsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig entsprechend dem gültigen Satz zusätzlich vergütet.
Bearbeitungshonorar von [Betrag gelöscht] EUR je Teilnehmer*in x 12 Teilnehmer*in.
Das Bearbeitungshonorar wird nicht an Teilnehmer*in ausgezahlt, die ihren Beitrag nicht oder verspätet abgeben.
Das Preisgeld wird in diesem Fall um die entsprechende Summe des nicht ausgezahlten Bearbeitungshonorars erhöht.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe des Dienstleistungsauftrags erfolgt in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Planungswettbewerb gemäß VgV.
Der Durchführung des Wettbewerbs liegt die Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 in der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) herausgegebenen Fassung vom 31. Januar 2013 zugrunde, soweit in einzelnen Punkten dieser Auslobung nichts anderes bestimmt ist.
Die Auslobung ist für die Ausloberin, die Teilnehmer*innen sowie alle weiteren am Wettbewerb Beteiligten verbindlich. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat die Bayerische Architektenkammer beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2021/30.05 registriert.
Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem/einer der Preisträger*innen die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Die Verfasser*innen der im Wettbewerb mit Preisen prämierten Arbeiten werden als Bieter zu einem Verhandlungsverfahren nach VgV eingeladen.
Bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts wird die Auftragsverhandlung zuerst nur mit dem/der ersten Preisträger*in geführt. Sollte die Exklusivverhandlung mit dem ersten Preisträger scheitern, werden die Verhandlungen mit allen weiteren Preisträgern aufgenommen.
Arbeitsgemeinschaften aus dem Wettbewerb treten im VgV-Verfahren als Bietergemeinschaften auf. Bietergemeinschaften dürfen nach Abschluss des Wettbewerbs nicht erweitert werden. Eine Eignungsleihe kann jedoch über Subunternehmen erfolgen.
Die Ausloberin behält sich vor, die Umsetzung des Vorhabens in die Hände eines Erschließungsträgers zu übergeben. In diesem Fall würde der Sanierungsträger den Vertrag über die Auftragsvergabe mit dem zu beauftragenden Planer*in abschließen.
Weitere Bedingungen und Informationen zum Verhandlungsverfahren, die Eignungskriterien sowie die Zuschlagkriterien sind den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Wettbewerbsteilnehmer können von ihnen vermutete Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren bei der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis des Verstoßes bzw. nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen: Gemeinde Lisberg, Am Schloss 6, 96170 Lisberg / Tel 09549 – 9897-40 / Web www.lisberg.de / E- Mail [removed]
Im Anwendungsbereich der VgV können sich Wettbewerbsteilnehmende zur Nachprüfung vermuteter Verstöße an die nachfolgend benannte zuständige Vergabekammer wenden, nachdem bei der Ausloberin fristgerecht Einspruch eingelegt wurde.
Es gilt § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]