Umnutzung militärischen Wohnens zu Wohnnutzung – Erd-, Entwässerungs-, Mauer- u. Abbrucharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-STB-008/2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umnutzung militärischen Wohnens zu Wohnnutzung – Erd-, Entwässerungs-, Mauer- u. Abbrucharbeiten
Ehem. Offizierssiedlung – Umnutzung militärischen Wohnens zu Wohnnutzung Buchenstraße, Bamberg – Erd-, Entwässerungs-, Mauer- und Abbrucharbeiten Bauabschnitt 3.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Das Baugrundstück mit den zu sanierenden Gebäuden liegt entlang der Buchenstraße und wurde bisher für militärisches Wohnen genutzt.
Es befinden sich entlang der Buchenstraße 15 Doppelhäuser (=30 Doppelhaushälften) und ein Einfamilienwohnhaus, welche nun saniert werden sollen. Bearbeitet werden in diesem Bauabschnitt 10 Doppelhaushälften.
Die Gesamtmaßnahme erstreckt sich von 2019 bis voraussichtlich 2022, unterteilt sich in mehrere Bauabschnitte und wird im Rahmen der Städtebauförderung und dem Kommunalen Wohnungsförderungsprogramm (KommWFP) durch die Regierung von Oberfranken und dem Freistaat Bayern gefördert.
Gewerk:
Erd-, Entwässerungs-, Mauer- und Abbrucharbeiten, DIN 18300, 18306, 18330 und DIN 18459
Art und Umfang der Leistung:
Türverbreiterungen, vorh. Türöffnungen zumauern, Bodenabläufe mit Rückstauverschluss ersetzen, Wand-, Deckendurchbrüche und Wandschlitze schließen.
— ca. 110 m Türöffnungen verbreitern,
— ca. 15 St. vorh. Türöffnungen zumauern,
— ca. 100 St. Deckenöffnungen schließen/zubetonieren,
— ca. 10 St. Keller-Bodenabläufe austauschen,
— ca. 30 St. Wandschlitze schließen L = 2,70 m.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Die Eignung ist für die zu vergebende Leistung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
— Gelangt das Angebot einer nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder in der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderungen vorzulegen.
— Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen.
So ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärung nach Formblatt 124 oder EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in Deutscher Sprache beizufügen.
— Das Formblatt 124 liegt den Ausschreibungsunterlagen bei,
— Die EEE kann über den Link (https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lan=de) online ausgefüllt werden.
Befähigung zur Berufsausübung:
— Die Eignung kann für die zu vergebende Leistung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Alternativ:
— Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnortes,
— Je eine Bescheinigung für 3 Referenzen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis für die wichtigsten Bauleistungen in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenz-Bescheinigung.
— Gewerbeanmeldung. Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Die Eignung kann für die zu vergebende Leistung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Alternativ:
— §§ 6a VOB/A und 6a VOB/A EU:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung Vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation; ggf. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse incl. Angabe der SoKaBau-Nr,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— Freistellungbescheinigung nach § 48b EStG,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des zuständigen Versicherungs-Trägers mit Angabe der Lohnsummen.
— Verlangen aller in der Eigenerklärung zur Eignung – 124 genannten Bestätigungen und Nach-Weise für benannte Nachunternehmer bzw. andere Unternehmer.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
— Die Eignung kann für die zu vergebende Leistung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Alternativ:
— §§ 6a VOB/A und 6a VOB/A EU:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotseröffnung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.