Mobile Trennwände
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mrg-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Trennwände
Lieferung und Montage Mobiler Trennwände
Typ 1:
— 11 Stück,
— Lichte Breite: 7 050 mm,
— Lichte Höhe: 2 710 mm.
Typ 2:
— 2 Stück,
— Lichte Breite: 6 750 mm,
— Lichte Höhe: 2 710 mm.
Typ 3:
— 2 Stück,
— Lichte Breite: 8 600 mm,
— Lichte Höhe: 2 710 mm.
81829 München
Mobile Trennwände
Typ 1:
— 11 Stück,
— Lichte Breite: 7 050 mm,
— Lichte Höhe: 2 710 mm.
Typ 2:
— 2 Stück,
— Lichte Breite: 6 750 mm,
— Lichte Höhe: 2 710 mm.
Typ 3:
— 2 Stück,
— Lichte Breite: 8 600 mm,
— Lichte Höhe: 2 710 mm.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=214169
Die Bedingungen ergeben sich aus dem Formular 124, welches den Vergabeunterlagen beiliegt (uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang gebührenfrei entsprechend Ziffer I.3) der Bekanntmachung). Alternativ zur Verwendung des Formulars 124 kann die Eignung entsprechend dieser Ziffer nachgewiesen werden:
— durch Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis (Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V., PQ-VOB) oder
— anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=214169
Die Bedingungen ergeben sich aus dem Formular 124, welches den Vergabeunterlagen beiliegt (uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang gebührenfrei entsprechend Ziffer I.3) der Bekanntmachung). Alternativ zur Verwendung des Formulars 124 kann die Eignung entsprechend dieser Ziffer nachgewiesen werden:
— durch Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis (Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V., PQ-VOB) oder
— anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Sowie zusätzlich: Nachweis einer Haftpflichtversicherung (entsprechend der besonderen Vertragsbedingungen, Ziffer 8) mit folgenden Mindestdeckungssummen
Für den Einzelfall:
— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden ([Betrag gelöscht] EUR für die einzelne geschädigte Person),
— [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden,
— [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden bzw. Vermögensschäden.
Mit dem Angebot, spätestens jedoch nach Aufforderung durch die Vergabestelle innerhalb einer festgelegten Frist, ist das Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung nachzuweisen. Alternativ genügt die schriftliche Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass die vorhandenen Versicherungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=214169
Die Bedingungen ergeben sich aus dem Formular 124, welches den Vergabeunterlagen beiliegt (uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang gebührenfrei entsprechend Ziffer I.3) derBekanntmachung). Alternativ zur Verwendung des Formulars 124 kann die Eignung entsprechend dieser Ziffer nachgewiesen werden:
— durch Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis (Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V., PQ-VOB) oder
— anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei:
https://www.vob-online.de/blob/155270/7d3c873c73cd2b68a41634a482cceb67/124-data.pdf
Bzw. wird auf der Vergabeplattform zusammen mit den weiteren Vergabeunterlagen zum Download zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6aEU Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:
— Formblatt „Erklärung des Bieters zu den Mindestanforderungen an die Eignung“ Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen,
— Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen,
— Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=214169
Abschnitt IV: Verfahren
MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH, Paul-Henri-Spaak-Str. 5, 81829 München
Die Öffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2). Bei der Öffnung ist keine Teilnahme von Bietern oder eventuellen Bevollmächtigten zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen.
b) nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
c) Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, muss diese die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter annehmen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben innerhalb des Leistungsumfangs zu beschreiben. Jedes Mitglied hat für den von ihm zu erbringenden Teil der Leistung die entsprechenden Erklärungen über die Teilnahmebedingungen (Eignungsnachweise) abzugeben.
Eine Änderung der Person der Bieter oder der Bietergemeinschaft ist nach Ende der Bewerbungsfrist nicht mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden Bieter/Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften und Einzelbieter, sofern sie nicht bereits mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische oder personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
d) Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen) und Eignungsleihe:
d.1) Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich für einen Teil der Leistung der Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen) zu bedienen, so sind im Angebot (Formblatt 235) Art und Umfang der Teilleistungen zu beschreiben. Nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle sind die Nachunternehmen zu benennen sowie die entsprechenden Eignungsnachweise in Bezug auf die übertragene Teilleistung einzureichen,
d.2) Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich im Rahmen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind im Angebot (Formblatt 235) die Namen, gesetzlichen Vertreter und Kontaktdaten des Unternehmens sowie die von diesem Unternehmen überlassene Eignung anzugeben. Nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle sind die entsprechenden Eignungsnachweise in Bezug auf die benannten Kapazitäten einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe wird verlangt, dass der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft sowie das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften (§6dEUAbs.2VOB/A),
d.3) Nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle sind für die anderen Unternehmen (Nachunternehmen) sowie für die Unternehmen, die ihre Eignung verleihen, entsprechende Verpflichtungserklärungen (gemäß Formblatt 236) vorzulegen,
e) Präqualifizierte Unternehmen haben eigenverantwortlich zu überprüfen, ob die in Ziffer III.1.1) – 3) verlangten Eignungsnachweise durch die im PQ-Verzeichnis enthaltenen Unterlagen abgedeckt sind; darin noch nicht enthaltene Unterlagen sind dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen mit entsprechender Fristsetzung nachzufordern,
f) Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen,
g) es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften:
— durch die sich ein am Auftrag interessierter Bieter in seinen Rechten verletzt sieht, sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
— die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
— die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden in Textform informiert (§ 134 GWB). Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Bei Absendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer