VE 200-1 Außenanlagenarbeiten BT A Referenznummer der Bekanntmachung: 2014HBA014_78
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 200-1 Außenanlagenarbeiten BT A
Generalsanierung und Erweiterung des Jakob-Brucker-Gymnasiums – Bauteil A,
Neugablonzer Straße 38-40, 87600 Kaufbeuren.
Generalsanierung eines Stahlbetonskelettgebäudes aus den 70er-Jahren in mind. 2 Bauabschnitten bei laufendem Schulbetrieb.
— 310 m2 Betonpflasterbelag herstellen,
— 1 300 m2 Rasenfläche herstellen,
— 64 m Treppenanlage aus Betonblockstufen,
— 33 m Mauern Betonfertigteile liefern und setzen,
— 1 Baumpflanzung,
— 1 200 t Bodenaushub und Entsorgung,
— Fertigstellungspflege.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
„Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ mit folgenden Angaben/Nachweisen:
— Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe-oder Handelsregister des Wohnsitzes,
— Nachweis Sozialversicherung,
— Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft,
— Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung,
— aktuelle Freistellungsbescheinigung Finanzamt.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der
Diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.“
„Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ mit folgenden Angaben/Nachweisen:
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Angabe Eigenleistung in %,
— Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der
Diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.“
Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ mit folgenden Angaben/Nachweisen:
— vergleichbare Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre,
— Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Submissionsraum Zi.-Nr. 204 N, 2. OG Rathaus Neubau,
Kaiser-Max-Straße 1, 87600 Kaufbeuren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland