B30 Einbauten, Donauwörth, Neudegger Allee 11, Realschule St. Ursula + Hl. Kreuz Referenznummer der Bekanntmachung: B30
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
B30 Einbauten, Donauwörth, Neudegger Allee 11, Realschule St. Ursula + Hl. Kreuz
B30 Einbauten.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
BA I – Neubau St. Ursula:
— ca. 12 St. Wandschutzplatten hinter Waschbecken ca. 100/200 cm,
— ca. 12 St. Wandspiegel,
— ca. 133 lfm Wandschutzleisten 20 cm hoch,
— ca. 81 lfm Innenfensterbänke 25 cm breit (17 Stück in unterschiedlichen Längen),
— ca. 25 lfm Innenfensterbänke auf Heizkonvektoren (10 Stück in unterschiedlichen Längen),
— ca. 61 lfm Innenfensterbänke 11 cm breit (13 Stück in unterschiedlichen Längen).
BA II – Sanierung Hl. Kreuz:
— ca. 40 St. Wandschutzplatten hinter Waschbecken ca. 100/200 cm,
— ca. 36 St. Wandspiegel,
— ca. 178 lfm Wandschutzleisten 20 cm hoch,
— ca. 388 lfm Innenfensterbänke 40 cm breit (60 Stück in unterschiedlichen Längen),
— ca. 34 lfm Innenfensterbänke 30 cm breit (13 Stück in unterschiedlichen Längen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung Berufs-und Handelsregister
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.