Beschaffung der neuen Bayern-PKI Referenznummer der Bekanntmachung: 2021GHO000003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung der neuen Bayern-PKI
Im Rahmen dieses Vorhabens ist zwecks Modernisierung der Bayern-PKI im Rahmen des wettbewerblichen Dialogs ein Konzept für die Umsetzung und ggf. den Betrieb einer neuen Bayern-PKI vorzulegen. Überwiegend sollen mit der Bayern-PKI private trusted Zertifikate ausgestellt werden.
Die neue Bayern-PKI soll im Wesentlichen folgende Aufgaben erfüllen können:
— Ausstellen von X.509-Zertifikaten für E-Mailsignatur, -verschlüsselung, Authentifizierung, Dokumentensignatur, Code-Signing und Maschinenzer-tifikaten (auch automatisiert),
— Bereitstellen erforderlicher PKI-Komponenten,
— Trustcenterbetrieb.
Integraler Bestandteil dieser Ausschreibung ist außerdem das Abschließen von Pflegeverträgen für die neu zu beschaffenden Komponenten von bis zu 4 Jahren.
Die Vergabe erfolgt technologieneutral, vorausgesetzt die Kompatibilität zu den vorgegebenen Schnittstellen ist gewährleistet.
Im Vergabeverfahren können unterschiedliche Betriebsmodelle berücksichtigt werden.
Die vom IT-DLZ betriebene Bayern-PKI schützt/verschlüsselt vertrauliche Daten, beglaubigt die Echtheit von E-Mails und Dokumenten, stellt Möglichkeiten zur (2-Faktor-) Authentifizierung bereit und gewährleistet eine sichere Datenübertragung im Behördennetz. Für bayerische Behörden und freiwillig teilnehmende Kommunen werden insgesamt mehr als 100 000 maschinen- und personengebundene Zertifikate verwaltet. Pro Jahr werden mehrere 10 000 Zertifikate neu ausgestellt.
Mögliche Optionen ergeben sich aus dem wettbewerblichen Dialog
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre,
— Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre bezogen auf den Auftragsgegenstand PKI (Mindestanforderung 1 Mio. EUR),
— Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre bezogen auf den Leistungsbestandteil Identity Management (IDM).
Details ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
— wie viele Fachkräfte (Angabe in aufgerundeten Vollzeitmitarbeitern FTE) sind in Ihrem Unternehmen (bzw. Bietergemeinschaft in Summe) regelmäßig mit dem Themenschwerpunkt PKI (ohne IDM) beschäftigt. Bitte geben unterteilen Sie Ihre Angebe nach Betrieb/Entwicklung, Consulting und Support,
— wie viele Fachkräfte (Angabe in aufgerundeten Vollzeitmitarbeitern FTE) sind in Ihrem Unternehmen (bzw. Bietergemeinschaft in Summe) regelmäßig mit dem Themenschwerpunkt IDM beschäftigt. Bitte geben unterteilen Sie Ihre Angebe nach Betrieb/Entwicklung, Consulting und Support,
— Darstellung des unternehmenseigenen Qualitätsmanagements (QM) und des Sicherheitsmanagements (SM) (ggf. Zertifizierungen beifügen)
Refrenzen:
Geben Sie 3 nachprüfbare Referenzen an, die belegen, dass Ihr Unternehmen in Art und Umfang mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbare Tätigkeiten in dem Segment PKI erbracht hat, beziehungsweise gegenwärtig erbringt.
In den Referenzprojekten müssen innerhalb der letzten 3 Jahre Leistungen erbracht worden sein. Des Weiteren müssen die angegebenen Referenzprojekte zu einem Zeitpunkt innerhalb der letzten 3 Jahre sich im Produktivbetrieb befunden haben.
Stellen Sie ausführlich die Vergleichbarkeit mit dem Leistungsgegenstand dar.
Gehen Sie bei der Beschreibung insbesondere ein auf:
1. Name und Branche des Auftraggebers,
2. Kontaktdaten des Auftraggebers (hier ist die Angabe nicht personenbezogener Kontaktdaten, wie z. B. die Benennung eines Funktionspostfachs des Auftraggebers bzw. eines Ansprechpartners der den Kontakt zum Referenzkunden herstellt, ausreichend),
3. Auftragswert in Euro (gerundet auf Tausend),
4. Auftragsbeginn und -ende (jeweils Monat/Jahr),
5. Beschreibung des Umfangs der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (als Generalunternehmer, Konsortialpartner oder Subunternehmer).
Details ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
— Geheimhaltungsvereinbarung,
— Scientology Schutzerklärung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Es sind 3 Dialogrunden vorgesehen.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.