Lieferung mobiler Endgeräte für die Schulen im Landkreis Donau-Ries – Lehrerdienstgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: FB 11
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung mobiler Endgeräte für die Schulen im Landkreis Donau-Ries – Lehrerdienstgeräte
Lieferung von mobilen Endgeräten wie Tablets, Notebooks, Convertibles und Zubehör für das Lehrpersonal an verschiedenen Schulen im Landkreis Donau-Ries.
Los 1 Windows Tablets 12,3 Zoll
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Lieferung von 81 Windows Tablets 12,3 Zoll inkl. Zubehör.
Los 2 Windows Tablets 10,5 Zoll
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Lieferung von 58 Windows Tablets 10,5 Zoll inkl. Zubehör.
Los 3 Laptops
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Lieferung von 69 Laptops inkl. Zubehör.
Los 4 iOS Tablets
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Lieferung von 69 iOS Tablets inkl. Zubehör.
Los 5 Convertibles
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Lieferung von 78 Convertibles inkl. Zubehör.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder EEE. Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben:
1. Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist), alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 VgV Abs. 2). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestellevorzulegen: Berufs-/Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
2. Soweit erforderlich, Eigenerklärung der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen der die Bietergemeinschaft vertritt, einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt 234).
Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder EEE. Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1. Erklärung über Ausschlussgründe gem. § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und§ 124 GWB:
1.1. dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen,
1.2. dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,
1.3. ob für das Unternehmen ggf. ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt,
1.4. dass zwar ggf. für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass das Unternehmen jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlagerteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und des Finanzamtes vorzulegen,
3. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
4. dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer,
5. Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen, und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1) genannten Bedingungen.
Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikatoder EEE. Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1. Referenzen der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Angabe der Leistung, des Auftragswertes, des Lieferzeitpunktes und des Auftraggebers). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt werden auf Anforderung der Vergabestelle für die angegebenen Referenzprojekte Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung mit folgenden Angaben vorgelegt: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Art der zu erbringenden Leistung, Datum Auftragsbeginn, Ansprechpartner mit Telefonnummer (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 1),
2. Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren(§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 8),
3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10). Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragsnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen, und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1) genannten Bedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Es dürfen keine Bieter anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bieterfragen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen Zugang neben dem unter I.3) genannten Link auch unter: www.donau-ries.de/ausschreibungen zur Verfügung. Die Angebote können ausschließlich elektronisch abgegeben werden. Es wird empfohlen, sich über die Ansicht der Vergabeunterlagen über den Button „am Verfahren teilnehmen“ oder direkt unter der in I.1) genannten Internetadresse kostenlos zu registrieren. Sie werden dann über Änderungen, Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen automatisch informiert. Bis zur Registrierung müssen sich Bieter selbständig über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens auf dem Laufenden halten (Holschuld). Spätestens für die elektron. Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend notwendig;
2) Um Fragen und Antworten, die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung über das Vergabeportal im Bereich „Nachrichten“ bis maximal 22.3.2021. Die eingegangenen Fragen und Antworten finden Sie wie unter VI.3) 1. beschrieben spätestens am 23.3.2021 im Bereich „Vergabeunterlagen“. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten ist nicht zugelassen.
3) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.