Tastaturen und PC-Mäuse Referenznummer der Bekanntmachung: 2020JWE000004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tastaturen und PC-Mäuse
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von 15 000 Tastaturen und 15 000 PC-Mäusen mit 24 Monaten Gewährleistung.
Die Vergabe wird in 2 Lose aufgeteilt:
— Los 1: 15 000 Tastaturen,
— Los 2: 15 000 PC-Mäuse.
Die Lieferung an die ca. 120 Standorte in Bayern erfolgt in jeweils 2 gleich großen Chargen.
Liefertermine:
— Erste Charge spätestens 6 Wochen nach Mitteilung des Ablaufplans für die Lieferungen,
— Zweite Charge spätestens 12 Wochen nach Mitteilung des Ablaufplans für die Lieferungen.
Tastaturen
Lieferung von 15 000 Tastaturen.
PC-Mäuse
Lieferung von 15 000 PC-Mäusen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tastaturen
Ort: Züsch
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54422 Züsch
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PC-Mäuse
Ort: Züsch
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54422
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers nicht bekanntgegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.