Fachplanungsleistungen für medizin- und labortechnische Anlagen für die Sanierung und Erweiterung der OP-Säle des Klinikums Passau
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-passau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wfw.com
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen für medizin- und labortechnische Anlagen für die Sanierung und Erweiterung der OP-Säle des Klinikums Passau
Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Fachplanungsleistungen für medizin- und labortechnische Anlagen (Medizintechnik) der Leistungsphasen 2 („Vorplanung“), 3 („Entwurfsplanung“), 5 („Ausführungsplanung“), 6 („Vorbereitung der Vergabe“), 7 („Mitwirkung bei der Vergabe“) und 8 („Objektüberwachung – Bauüberwachung“) im Leistungsbild Technischen Ausrüstung für nutzerspezifische und verfahrenstechnische Anlagen nach Maßgabe von §§ 53 Abs. 2 Nr. 7, 54 ff. HOAI.
Klinikum Passau
Innstraße 76
94032 Passau
Das Klinikum Passau beabsichtigt die Durchführung einer abschnittsweisen Sanierung der OP-Säle 1-3 und 4-6 unter Berücksichtigung aktueller, funktionaler, technischer und betriebsrelevanter Anforderungen. Neben den nutzungsbezogenen und baukonstruktiven Aspekten ist auch eine Anpassung der technischen Gebäudeausstattung an den aktuellen Stand der Technik beabsichtigt. Zielsetzung der Sanierungs- bzw. Erweiterungsmaßnahmen ist zudem ein möglichst effizienter Gebäudebetrieb mit zukunftsorientierter Auslegung der Systemkapazitäten, die Umsetzung brandschutztechnischer und hygienischer Anforderungen und eine langfristige Gewährleistung der Betriebssicherheit.
Während der Sanierungs- bzw. Erweiterungsmaßnahmen darf sich weder die Patientenversorgung noch die betriebswirtschaftliche Situation des Klinikum Passau verschlechtern. Entsprechend hat die Optimierung der Bauzeiten in Verbindung mit dem Erhalt adäquater OP-Kapazitäten hohe Priorität.
Der Teilbereich OP 1-3 weist eine Funktionsfläche von ca. 464,44 m2 und eine Nutzungsdauer von ca. 26 Jahren (1990 Beginn Neubau und 1993 Inbetriebnahme) auf. Der Teilbereich OP 4-6 weist demgegenüber eine Funktionsfläche von ca. 470,77 m2 und eine Nutzungsdauer von ca. 25 Jahren (1993 Beginn Sanierung und 1994 Inbetriebnahme) auf. Aufgrund der langen Nutzungsdauer weisen sowohl der Teilbereich OP 1-3 als auch der Teilbereich OP 4-6 sowie die anliegenden Funktionsräumen und Verkehrsflächen deutliche Gebrauchs- und Verschleißspuren bzw. teilweise auch Vollverschleiß auf. Aufgrund dessen ist aus baulicher, brandschutztechnischer, hygienischer und technischer Sicht eine Kernsanierung dringend erforderlich und zeitnah umzusetzen.
Die Gesamtinvestitionskosten unter Berücksichtigung der Kostengruppen 200 - 700 betragen nach derzeitiger Kostenschätzung auf rund 19,5 Mio. EUR (brutto). Der Antrag auf Vorwegfestlegung bei der Regierung von Niederbayern ist gestellt und die Maßnahme ist in das Jahreskrankenhausbauprogramm 2020 aufgenommen worden.
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind die im Leistungsbild definierten Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 2 („Vorplanung“), 3 („Entwurfsplanung“), 5 („Ausführungsplanung“), 6 („Vorbereitung der Vergabe“), 7 („Mitwirkung bei der Vergabe“) und 8 („Objektüberwachung – Bauüberwachung“) im Leistungsbild Technischen Ausrüstung für nutzerspezifische und verfahrenstechnische Anlagen (Medizintechnik) nach Maßgabe von §§ 53 Abs. 2 Nr. 7, 55 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anlage 15.1.
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 42 VgV i. V. m. § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, hat der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergeben sich für das Vergabeverfahren die folgende Prüfreihenfolge und der dargestellte Umfang der Prüfung bzw. Wertung durch den Auftraggeber. Vom Auftraggeber ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV mindestens 3 und höchstens 5 geeignete Unternehmen auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als fünf Unternehmen die erforderliche Eignung nachweisen, wird in gemäß § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung herbeigeführt.
Im Einzelnen:
(1) Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB im ersten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. - falls dies der Fall sein sollte -, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind.
(2) Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung im zweiten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften - die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren - die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
(3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen im dritten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften - die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren -, den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand. Bei diesem Wertungsvorgang werden die Grundsätze zur Wertung von Referenzen im Rahmen der Eignungsprüfung nach aktuellen Entscheidungen in der vergaberechtlichen Rechtsprechung berücksichtigt (vgl. z. B. VK Bund, Beschl. v. 30.10.2017 — VK 2-114/17). Wesentliche Kriterien für diese Auswahl sind, ob ein Bewerber über bessere vergleichbare, das heißt nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang, Komplexität) näher an dem zu vergebenden Auftrag liegende Referenzen verfügt, wobei auch die Qualität der Leistung nach (vom Auftraggeber abgefragter) Aussage der Referenzgeber sowie Anzahl solcher – über die Mindestanzahl von 2 hinausgehend – eingereichter Referenzen in jüngster Vergangenheit von Bedeutung sein können.
Der Abruf der einzelnen Leistungen erfolgt aufgrund haushalts- und zuwendungsrechtlicher Vorgaben stufenweise nach den einzelnen Leistungsphasen der HOAI entsprechend des Projektfortschritts (einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers). Die Leistungsstufe 1 umfasst die Leistungsphasen 2 („Vorplanung“), 3 („Entwurfsplanung“) und 5 („Ausführungsplanung“). Die Leistungsstufe 2 umfasst die Leistungsphasen 6 („Vorbereitung der Vergabe“) und 7 („Mitwirkung bei der Vergabe“). Die Leistungsstufe 3 umfasst die Leistungsphase 8 („Objektüberwachung – Bauüberwachung“). Die Beauftragung der Besonderen Leistungen in den einzelnen Leistungsphasen behält sich der Auftraggeber optional vor (einseitiges Leistungsbestimmungsrecht).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angabe von vollständigem Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten (Telefon, Telefax und E-Mail);
(2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden:
(a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
(b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
(c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
(d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
(e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaften zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Teilnahmeanträge unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters bzw. Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar,
(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und § 124 GWB vorliegen,
(4) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass:
(a) er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt,
(b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
(c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung),
(d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben,
(5) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung mitgeteilter personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren,
(6) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Nachunternehmer) und Bestätigung, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorlegt, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und / oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung; und
(7) Vertraulichkeitserklärung des Bewerbers bzw. jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft.
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) einzureichen:
(1) Erklärung über den Gesamtumsatz in Deutschland in Euro (netto) des Bewerbers in den Jahren 2018, 2019 und 2020 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2018),
(2) Erklärung über den Umsatz in Deutschland in Euro (netto) mit vergleichbaren Leistungen, d. h. Fachplanungsleistungen im Zusammenhang mit labor- und medizintechnischen Anlagen für Krankenhäuser und Kliniken, in den Jahren 2018, 2019 und 2020 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2018); sowie
(3) Nachweis — nicht älter als 12 Monate — über eine gültige Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer. Die Mindestdeckungssummen je Schadensfall müssen jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei einer 2-fachen Maximierung pro Versicherungsjahr betragen (Mindestanforderung). Die Versicherung muss im Falle der Liquidation des Versicherungsnehmers eine Nachhaftungsfrist von mindestens 5 Jahren aufweisen (Mindestanforderung).
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Erklärung, dass die Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden.
(2) Angabe von mindestens 2 abgeschlossenen Referenzprojekten, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon, Telefax und E-Mail), der Projektleiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname), die Art der Baumaßnahme, die Inanspruchnahme von Zuwendungen für die Baumaßnahme, eine Kurzbeschreibung des Objektes und seiner Nutzung, die Bauzeit, den Leistungsumfang, die Gesamtbaukosten in Euro (brutto) sowie die anrechenbaren Kosten der KG 200 bis [Betrag gelöscht] EUR (brutto).
Es müssen folgende Anforderungen erfüllt sein (Mindestanforderungen):
(a) Die Referenzen müssen abgeschlossen sein, d. h. die vergleichbaren Leistungen im Zeitraum 1. Januar 2016 bis einschließlich 31. Dezember 2020 erbracht worden sein. Abgeschlossen und damit erbracht ist die Leistung mit Abschluss der Leistungen der Leistungsphase 8 („Objektüberwachung – Bauüberwachung“) gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 8 HOAI. Maßgeblich hierfür ist, dass zwischen dem Referenzauftraggeber und dem Unternehmen in diesem Zeitraum ein wirksamer Vertrag bestanden hat und auch tatsächlich Leistungen erbracht wurden. Referenzen, die nicht im vorgegebenen Zeitraum erbracht wurden, werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht gewertet.
(b) Mit den anzugebenden Referenzen müssen folgende Anforderungen erfüllt und entsprechende Nachweise erbracht werden, nämlich
— Fachplanungsleistungen für medizin- oder labortechnische Anlagen im Zusammenhang mit Neu-, Um-, Sanierungs- oder Erweiterungsbaumaßnahme eines klinischen OP-Bereichs gemäß Leistungsphasen 2 bis 8 gem. §§ 53 ff. HOAI,
— Krankenhaus bzw. Klinikum mit mehr als 500 Betten,
— Maßnahme im laufenden Krankenhaus- bzw. Klinikbetrieb sowie,
— Anrechenbare Kosten der KG 200 bis 700 von höher als 10 Mio. EUR (brutto).
(3) Angaben zum vorgesehenen (stellvertretenden) Projektleiter mit Nachweis der fachlichen Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung, Dauer der Zugehörigkeit zum Bewerber bzw. Mitglied der Bewerbergemeinschaft und zur branchenspezifischen Berufserfahrung in Jahren. Der Projektleiter muss über mindestens 8 Jahre und der stellvertretende Projektleiter über mindestens 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen (Mindestanforderung). Der Projektleiter muss darüber hinaus mindestens ein Referenzprojekt mit dem Gegenstand von Fachplanungsleistungen für medizin- oder labortechnische Anlagen im Zusammenhang mit Neu-, Um-, Sanierungs- oder Erweiterungsbaumaßnahme eines klinischen OP-Bereichs nachweisen können (Mindestanforderung). Ein tabellarischer Lebenslauf nebst Angaben zu wesentlichen Referenzprojekten ist für beide Personen jeweils als Anhang beizufügen.
(4) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2018, 2019 und 2020) unterteilt nach Büroinhaber / Geschäftsführer, Angestellte mit fachrichtungsbezogenem Abschluss, freie Mitarbeiter mit fachrichtungsbezogenem Abschluss und sonstiges Personal; sowie
(5) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).
Natürliche Personen sind zur Leistungserbringung zugelassen ist, sofern diese berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ bzw. „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, vgl. § 75 Abs. 2 VgV. Juristische Personen sind zur Leistungserbringung zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der vorgenannten Berufsqualifikation benennen, vgl. § 75 Abs. 3 VgV. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender Ingenieur bzw. Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG des Rates bzw. Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Bei Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und entsprechend den vorgenannten Voraussetzungen teilnahmeberechtigt sein.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft verpflichten sich für den Fall der Zuschlagserteilung zur Einhaltung der (gesetzlichen) Vorgaben von Tarifverträgen, dem MiLoG sowie dem AEntG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem Direktlink zur eVergabeplattform abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform abrufbar. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Bereiche der Vergabeunterlagen, die aufgrund von detaillierten Angaben zu Kostenprognosen für das Projekt, zur bisherigen Terminplanung und der zu errichtenden öffentlichen Infrastruktur besonders schützenswert sind. Diese Unterlagen werden zur Sicherstellung des erforderlichen Maßes an Vertraulichkeit gemäß § 41 Abs. 3 VgV erst nach Zugang einer unterzeichneten sowie mit Firmenstempel versehenen Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) zugänglich gemacht. Diese Vertraulichkeitserklärung ist zeitgleich mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) form- und fristgerecht einzureichen. Die schützenswerten Teile der Vergabeunterlagen werden dann mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und der Teilnahme an Verhandlungen gesondert an diejenigen Bieter übersandt, bei denen die erforderliche Eignung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs festgestellt wird. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie die Vertraulichkeitserklärung einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch als Scan auf der angegebenen eVergabeplattform mit Unterschrift an den entsprechend gekennzeichneten Stellen einzureichen. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrages per Post/Boten, Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Für den Fall einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied die Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) und das Bewerbungsformular (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen eVergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder der Bewerbungsgemeinschaft mit rechtsverbindlicher Unterschrift an den entsprechend gekennzeichneten Stellen einreichen.
Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Verfahrensbedingungen"), C („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb") und E („Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase").
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]