Unterhalts- und Glasreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: Bayerische Theaterakademie 0903/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81675
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.theaterakademie.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung
Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 11 991,00 m2 für die Unterhaltsreinigung (Los 1) und einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 937,00 m2 für die Glasreinigung (Los 2) wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt, sowie in allen Losen Sonderarbeiten auf Anforderung und wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt.
Insbesondere bei Verzögerungen der Vergabe kann die Leistungszeit auf einen späteren Zeitraum verschoben werden.
Unterhaltsreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt Reinigungsfläche von ca. 11 991,00 m2 für Los 1
Verlängerungsoption (bei unterlassener Kündigung) um je 1 Jahr, bis maximal 5. September 2026
Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden in München und Poing mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca.11 991,00 m2 für Los 2.
Verlängerungsoption (bei unterlassener Kündigung) um je 1 Jahr, bis maximal 5. September 2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1-2:
Angabe des Bieters / aller Mitglieder der Bietergemeinschaft ob er / sie in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist / sind, ggf. unter Angabe Registerdaten (Registergericht, Ort) und unter der zugehörigen Nummer.
Lose 1-2:
— Angabe, dass über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt wird, wonach der Bieter bzw. alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft mindestens in untenstehender Höhe versichert ist bzw. sind, oder er / sie verbindlich zusichern, dass er / sie im Falle der Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der genannten Haftungssummen bzw. der Abschluss einer entsprechenden Versicherung vornehmen wird / werden
— Angabe des Umsatzes der vergangenen 3 Geschäftsjahre (2018-2020). Der Umsatz muss sich auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert auszufüllen).
Lose 1-2:
— Mindestdeckungssummen Versicherung:
Aa) Personenschäden bis mind. [Betrag gelöscht] EUR,
Bb) Sach- und Vermögensschäden sowie Umweltschäden bis mind. [Betrag gelöscht] EUR,
cc) Bearbeitungsschäden bis mind. [Betrag gelöscht] EUR,
Dd) Schlüsselverlust bis mind. [Betrag gelöscht] EUR.
Die genannten Risiken zu dem jeweiligen Buchstaben aa) - dd) werden in der jeweils genannten Höhe
Nebeneinander abgedeckt, wobei eine Versicherungsdeckung pro Versicherungsjahr jeweils bis zum
Zweifachen der oben genannten Deckungssummen ausreicht. Die Bestätigung des Versicherers über die
Gültige vorgenannte Versicherung wird dem Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich nach
Vertragsschluss nachgereicht.
— Der Mindestumsatz muss im Schnitt über die 3 Jahre (2018-2020) [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Lose 1-2:
Angaben zur Leitung, zur Qualitätssicherung und zum Umweltschutz
— Angabe der Personen, die die technische Leitung des Unternehmens und insbesondere der zuständigen. Niederlassung wahrnehmen:
— Angabe der im Unternehmen und insbesondere der zuständigen Niederlassung eingesetzten Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z. B. Zertifizierungen),
— Angabe der im Unternehmen und insbesondere der zuständigen Niederlassung zur umweltfreundlichen
Und nachhaltigen Leistungserbringung eingesetzten Maschinen, Reinigungsmittel und Geräte (bitte jeweils mit Erläuterung, z. B. Klassifizierung, Umweltzeichen),
— Angabe der im Unternehmen und insbesondere der zuständigen Niederlassung eingesetzten folgenden weiteren Maßnahmen (z. B. Prozesse, Zertifizierungen) zur umweltfreundlichen und Nachhaltigen Leistungserbringung,
Los 1:
Angabe einer oder mehrerer Referenzen, die mit dem Leistungsanteil Unterhaltsreinigung dieser Vergabe nach Art (Theater, Museen, Kultureinrichtungen) und Umfang vergleichbar sind. Sofern sich die Vergleichbarkeit nicht bereits aus der Bezeichnung des Auftraggebers ergibt, muss dies unter „Angaben zur Vergleichbarkeit“ erläutert werden, z. B. durch Angabe, welche Einzeleinrichtungen von welcher Größe für einen bestimmten Träger (Stadt, Landkreis etc.) gereinigt werden.
Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend unter „Art der Leistungen sowie Angaben zur Vergleichbarkeit“ anzugeben. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies unter „Art der Leistungen sowie Angaben zur Vergleichbarkeit“ anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht.
Der Bieter kann das Formular durch Kopieren und Einfügen erweitern, falls er weitere Referenzen angeben möchte.
Los 2:
Angabe einer oder mehrerer Referenzen, die mit dem Leistungsanteil Glasreinigung dieser Vergabe nach Art (Theater, Museen, Kultureinrichtungen) und Umfang vergleichbar sind. Sofern sich die Vergleichbarkeit nicht bereits aus der Bezeichnung des Auftraggebers ergibt, muss dies unter „Angaben zur Vergleichbarkeit“ erläutert werden, z. B. durch Angabe, welche Einzeleinrichtungen von welcher Größe für einen bestimmten Träger (Stadt, Landkreis etc.) gereinigt werden.
Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend unter „Art der Leistungen sowie Angaben zur Vergleichbarkeit“ anzugeben. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies unter „Art der Leistungen sowie Angaben zur Vergleichbarkeit“ anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht.
Der Bieter kann das Formular durch Kopieren und Einfügen erweitern, falls er weitere Referenzen angeben möchte.
Lose 1-2:
— Mindestens 1 Referenz pro Los,
— Die Referenzen müssen aktuell sein (d. h. der letzte Leistungstag einer Referenz darf nicht länger als 3 Jahre vor dem Ende der Angebotsfrist liegen). Die Angabe von noch nicht abgeschlossenen Referenzen ist zulässig. Die Leistungserbringung muss in diesem Fall mindestens 1 Jahr vor dem Ende der Angebotsfrist begonnen haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen,
— Eigenerklärung, dass gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, § 3 Abs.1 des Entgelttransparenzgesetzes und § 2 Nr. 7 AEntG gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit bezahlt wird,
— Eigenerklärung, dass kein Verstoß gegen die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes, des Aufenthaltsgesetzes, des Mindestlohngesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes begangen wurde, insbesondere in eigener Person bzw. durch einen seiner verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung nicht nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) oder nach § 16 MiArbG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen wurde und/oder nach § 23 AEntG, nach § 18 MiArbG, nach §§ 15, 15 a oder 16 AÜG oder nach § 404 SGB III oder § 266a StGB mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR oder einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen belegt wurde oder nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße belegt wurde (zu erklären in Teil B Ziffer 2 a) der Vergabeunterlagen).
Jegliche Änderungen der Formblätter sind untersagt.
— Nachforderung von Unterlagen:
Der öffentliche Auftraggeber kann gem. § 56 Abs. 2 S. 1 VgV die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
— Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen / Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formular „Verpflichtungserklärung für dritte Unternehmen“ zu verwenden.
— Die Eignung dieser dritten Unternehmen muss anhand derjenigen Eignungsnachweise nachgewiesen werden, die der Bewerber anstelle eigener Eignungsnachweise angibt.
— Ferner ist eine Eigenerklärung des dritten Unternehmens vorzulegen, wonach bei diesem keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
— Der Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 letzter Satz VgV).
— Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen der Bewerber und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften. Dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung beizulegen, wie die gemeinsame Haftung im Auftragsfall sichergestellt wird. Hierzu ist die „Verpflichtungserklärung für dritte Unternehmen zu verwenden“.
— Der Bieter muss einen Wirtschaftsteilnehmer ersetzen, wenn bei diesem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und eine Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nicht nachgewiesen wurde oder er das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt (vgl. § 47 Abs. 2 VgV). Die Einbeziehung des neuen Wirtschaftsteilnehmers ist mit dem AG abzustimmen und von dessen Zustimmung abhängig,
— Der angegebene geschätzte Auftragswert bezieht sich auf die Maximallaufzeit einschließlich optionaler Verlängerungen,
— Soweit Bieter / Bietergemeinschaften beabsichtigen, Nachunternehmer (ohne Eignungsleihe) einzusetzen, sind diese in der Angebotsphase zu benennen. Wegen der weiteren Anforderungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen,
— Bei einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter und / oder Mitglied einer / mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist,
— Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss,
— Die elektronische Einreichung des Angebotes samt Anlagen muss bis zum 20.4.2021 um 12 Uhr über das Bietertool des DTVP erfolgen. Bietererfragen dürfen bis zum 12.4.2021 über das Kommunikationstool des DTVP gestellt werden. Der Auftraggeber empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAD2XK.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 89 / 2176-2411
Fax: +49 89 / 2176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 / 2176-2411
Fax: +49 89 / 2176-2847