Sammlung und Abfuhr von Restmüll und Kompostmüll Referenznummer der Bekanntmachung: BaPa-2021-0004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grafing bei München
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.grafing.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bp-recht.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Abfuhr von Restmüll und Kompostmüll
Sammlung und Abfuhr von Restmüll und Kompostmüll.
Gemeindegebiet Grafing
Der Auftragnehmer übernimmt die Abfuhr und Entsorgung der Restmüll- und Komposttonnen sowie Restmüll- und Kompostsäcken im Gemeindegebiet der Stadt Grafing gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) und dem Vertrag (Anlage 2).
Im Jahr 2020 wurden in dem Gemeindegebiet folgende Abfallmengen gesammelt:
— Hausmüll: 1 254,66 t,
— Kompostmüll: 1 443,47 t.
Optional 24 Monate Vertragsverlängerung
Optional 24 Monate Vertragsverlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Anlage 3,
— Verpflichtungserklärung zum Mindestlohngesetzt (MILOG), Anlage 4,
— Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß der,
— Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) sowie § 56 KrWG,
— Bietergemeinschaftserklärung Anlage (Anlage 5).
Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung (Personen-/Sach- und Vermögensschäden) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Millionen EUR pro Jahr.
Nachweis einer Fahrzeughaftpflichtversicherung (Personen-/Sach- und Vermögensschäden) mit einer Deckungssumme von mindestens 50 Millionen EUR pro Jahr.
Die Haftpflichtversicherungen müssen bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. Liegt der geforderte Versicherungsschutz oberhalb der Basisversicherung des Bieters, kann der Bieter den geforderten Versicherungsschutz auch durch Abschluss einer Objektversicherung oder durch Zusatzdeckung durch Abschluss einer zu seiner Basisversicherung hinzutretenden Firmenhaftpflicht (Exzedentenversicherung) erbringen. Ein Versicherungsnachweis über die geforderte Berufshaftpflichtversicherung beziehungsweise eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Firmenhaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss dem Angebot zwingend beigelegt werden.
Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
— Eigenerklärung über die technische Ausstattung der Fahrzeuge (mit Kopie der Zulassungsbescheinigung). Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge müssen mindestens der Euro Norm 6 entsprechen,
— Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) sowie § 56 KrWG,
— Mindestens 2 vergleichbare Referenzen. Vergleichbar sind Referenzen die mindestens folgende Kriterien erfüllen:
Auftraggeber: öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB.
Leistung: Sammlung und Entsorgung von Restmüll
Jährliches Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der AI-ILV GmbH. Dort müssen die Vergabeunterlagen mit dem AI Bietercockpit geöffnet, bearbeitet und abgegeben werden, nachdem sich die Bieter kostenlos auf der Plattform registriert haben.
Für den rechtzeitigen Zugang der Angebote ist ausschließlich der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich. Es ist zu beachten, dass es bei dem Hochladen der Angebote auf der Bieterplattform zu Problemen kommen kann. Die Bieter sind daher gehalten mit dem Hochladevorgang so rechtzeitig zu beginnen, dass gegebenenfalls bestehende Probleme beseitigt werden können.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen zur Zuverlässigkeit von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf folgende gesetzliche Regelung wird hingewiesen (§ 160 Absatz 3 GWB):
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.