Externe Controllingleistungen für die Zukunftsinitiative Deutsches Museum Referenznummer der Bekanntmachung: K4822.6/152
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stmwk.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Externe Controllingleistungen für die Zukunftsinitiative Deutsches Museum
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) beabsichtigt die Neuvergabe eines Externen Controlling (EC) für die Zukunftsinitiative Deutsches Museum.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) beabsichtigt die Neuvergabe eines Externen Controlling (EC) für die Zukunftsinitiative Deutsches Museum. Inhalt und Ziel der Zukunftsinitiative ist nach derzeitigem Stand die Sanierung des Sammlungsbaus und die Aktualisierung von 75 % der Ausstellungen (flächenbezogen) in 2 Realisierungsabschnitten. Für den derzeit laufenden ersten Realisierungsabschnitt (RA 1) stehen 445 Mio. EUR an Zuschüssen zur Verfügung Ende 2019 haben die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern weitere 300 Mio. EUR zur Finanzierung des zweiten Realisierungsabschnittes (RA 2) zur Verfügung gestellt.
Das EC prüft die Einhaltung der Projektziele und der Projektkosten bzw. berät zu den entsprechenden Problemstellungen lösungsorientiert. Es hat gegenüber dem Freistaat Bayern die Verpflichtung zur Prüfung, Bewertung und Kontrolle der Zukunftsinitiative und liefert verbindliche Grundlagen für die Entscheidungen des Zuwendungsgebers.
Das EC bildet eine Schnittstelle zwischen dem Deutschen Museum (DM) und den Zuwendungsgebern Bund und Freistaat Bayern und erfüllt eine wichtige Servicefunktion.
4 Aufgabengruppen:
— Informationsgewinnung inklusive Sichtung von Unterlagen,
— Prüfung, Bewertung und Verdichtung der Informationen sowie Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen,
— Berichterstattung und Präsentation an den Auftraggeber inkl. Ortstermine beim Auftraggeber und
— Überprüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung und Einhaltung der Vorgaben aus den Zuwendungsbescheiden, auch im Hinblick auf die spätere Unterstützung bei der Zwischen- und Verwendungsnachweisprüfung, Controlling und Aufbau der Strukturen.
Die Aufgabenerfüllung erfolgt nach DIN 69901 oder anderer geeigneter anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden des Projektmonitorings und des -controllings.
Die Mitarbeiter des EC sind durchschnittlich an 8 Tagen im Monat beim DM und einmal pro Monat im StMWK. Die Aufgaben sind grds. laufend zu erbringen.
Für eine ausführliche Leistungsbeschreibung siehe Kapitel 6 der Vergabeunterlagen.
Siehe unter II.2.11).
Die Grundvertragslaufzeit beträgt ab Leistungsbeginn 48 Monate. Der Auftraggeber kann den Vertrag 2 x um je 24 Monate zu den gleichen Vertragsbedingungen verlängern („Optionslaufzeit“). Der Auftraggeber kann den Vertrag zudem durch ein-seitige Erklärung in Textform, die spätestens sechs Wochen vor Ablauf der (ggf. auch verlängerten) Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen sein muss, 2 x um je 3 Monate verlängern (Verlängerungsoption), um für die erforderlichen Leistungen für das Externe Controlling bei einem durch den Auftraggeber nicht zu vertretendem verzögertem Abschluss der Neuvergabe zu sorgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Allgemein:
1. Alle nachfolgenden Verweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (vgl. Ziff. I.3). Die genannten Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
2. Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die geeignet und insbesondere nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
3. Bietergemeinschaften (BG) sind zugelassen. Dazu sind Angaben in Anlage 3 „Bietergemeinschaft“ zu machen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt, der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet und erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und mit uneingeschränkter Wirkung berechtigt ist, für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
4. Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann im Wege der Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeiten die Kapazitäten anderer Unternehmen (Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.) in Anspruch nehmen, vgl. Anlage 4 „Teilleistungen anderer Unternehmen“.
5. Eine Unterauftragsvergabe an Dritte ist auch möglich, ohne sich für den Nachweis der Eignung auf einen Dritten zu berufen (sog. „bloßer Nachunternehmereinsatz“). Dies setzt voraus, dass der Bieter sämtliche geforderten Eignungskriterien selbst erfüllen kann.
B) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01):
Der Bieter hat eine Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschluss-gründe nach §§ 123 oder 124 GWB nach Anlage 6 und das ausgefüllte Formblatt zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO nach Anlage 7 abzugeben.
C) Unternehmensdarstellung (EK-02):
Verlangt werden folgende Angaben in einer Unternehmensdarstellung nach Anlage 8:
— Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),
— Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische Gliederung des Unternehmens; ggf. die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist,
— Angaben zur Unternehmensgröße d.h. zum Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder ei-nes mittleren Unternehmens i. S. d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36],
— Angabe, welcher NUTS-Code dem Sitz des Unternehmens entspricht.
D) Berufs- oder Handelsregistereintrag (EK-03):
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 9 zu erklären, dass er in einem Berufs-, Handels- Partnerschafts- oder sonstigen Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen, verfügt.
E) Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (EK-04):
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 10 eine Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat, abzugeben.
A) Allgemein:
1. Alle Verweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen. Die genannten Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
2. Soweit nicht anders geregelt, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an.
B) Betriebshaftpflichtversicherung (EK-05):
Gefordert wird das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr und Schadensfall für Vermögensschäden unbegrenzt maximiert pro Versicherungsjahr. Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 11 erklären, dass
— er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt; zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice einzureichen; oder
— eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen vor Aufnahme seiner Leistungen abschließen kann; zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers einzureichen.
Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglieder der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Im Falle eines „bloßen“ Nachunternehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Unterauftragnehmer zu fordern.
C) Umsatzdarstellung (EK-06/07):
Der Bieter hat eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-06) und den spezifischen Jahresumsatz im Bereich „Externes Controlling“ (EK-07) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) anzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechende Kennzeichnung. Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 12 darzustellen.
Hinsichtlich der Betriebshaftpflichtversicherung muss die Versicherung oder die Versicherbarkeit für einer Deckungssumme in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr und Schadensfall für Vermögensschäden unbegrenzt maximiert pro Versicherungsjahr vorliegen und nachgewiesen werden. Hinsichtlich der Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens ein spezifischer Jahresumsatz im Bereich „Externes Controlling“ i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR brutto je Jahr bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020) vorliegen.
A) Allgemein:
1. Alle Verweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen. Die genannten Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
2. Soweit nicht anders geregelt, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an.
B) Durchschnittliche Beschäftigtenzahl (EK-08):
Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er mit Anlage 13 Angaben zur durchschnittlichen Anzahl seiner Beschäftigten in den letzten drei Geschäftsjahren (2018-2020) bezüglich folgender Kategorien einreichen: Anzahl der Gesamt-Mitarbeiter (inklusive Führungskräfte) und Anzahl der Führungskräfte.
C) Angaben zu den für die Auftragsausführung verfügbaren Mitarbeiter und Fachkräften (EK-09):
Um sicherzustellen, dass der Bieter für die konkrete Leistungserbringung über die erforderlichen personellen Mittel im Bereich Controlling verfügt, muss er Angaben zur Anzahl der ihm für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Mitarbeiter und Fachkräfte (VZÄ) einreichen (Anlage 14). Die Angabe bezieht sich auf die Anzahl der für die Auftragsausführung zur Verfügung stehenden Mitarbeiter und Fachkräfte, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.
D) Unternehmensreferenzen (EK-10):
Es wird vorausgesetzt, dass der Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen. Der Bieter hat hierzu in Anlage 15 entsprechende Referenzen über ausgeführte vergleichbare Leistungen im Bereich Controlling aus den letzten drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
— Leistungsempfänger inklusive Kontaktdaten,
— Angaben zum Auftragszeitraum,
— aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter erbracht hat (insb. ist aufzuzeigen, inwieweit Unterauftragnehmer in die Referenzprojekte eingebunden waren),
— Auftragsvolumen (Auftragswert und zeitlicher Umfang).
Hinsichtlich der einzureichenden Referenzen hat der Bieter zum Nachweis seiner Erfahrungen mindestens drei Referenzen über vergleichbare ausgeführte Aufträge/Leistungen über „Externe Controllingleistungen“ einzureichen. Die Referenzen müssen in den drei Jahren vor der Auftragsbekanntmachung erbracht worden sein, d. h.:
— bei bereits abgeschlossenen Referenzaufträgen: die Leistungserbringung muss in den letzten drei Jahren erfolgt bzw. abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf auch vor dem genannten Termin liegen,
— bei noch nicht abgeschlossenen Referenzaufträgen: es müssen bereits entsprechende Leistungen erbracht worden sein; der Leistungsbeginn muss mindestens 12 Monate vor der Auftragsbekanntmachung liegen.
Nach § 128 Abs. 2 GWB werden die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingungen gefordert. Diese stellen Ausschlusskriterien dar.
— XK-01: Verpflichtung zur Einhaltung von Datenschutzvorgaben, siehe Datenschutzhinweise in Anlage 16,
— XK-02: Verpflichtung zur Einhaltung des MiLoG: Mindestentgelt, das nach MiLoG oder nach einem nach dem TVG mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder nach einer nach §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung verbindlich vorgegeben wurde; gleiches Entgelt für Frauen und Männern bei gleicher oder -wertiger Arbeit nach § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 Entg-TranspG,
— XK-03: Scientology-Schutzerklärung nach Anlage 17,
— XK-04: Verpflichtung zur Erfüllung von Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz, siehe Muster der Niederschrift in Anlage 18.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Elektronische Angebotsabgabe:
Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de einzureichen. Hierfür ist keine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Alle geforderten Dokumente sind jeweils als PDF-Datei(en) hochzuladen. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postwege, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig.
2. Bieterfragen:
Bieterfragen zum Vergabeverfahren können ausschließlich elektronisch unter dem Verfahrensnamen und Aktenzeichen dieses Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de gestellt werden.
Zusätzliche Informationen zur Vorbereitung der Angebote, wie Antworten zu Bieterfragen oder aufklärende/berichtigende Angaben zu den Vergabeunterlagen werden zeit-gleich allen Bietern elektronisch über die Vergabeplattform rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt und werden damit Teil der Vergabeunterlagen.
Bieterfragen sollen bis zum 2.4.2021 eingereicht werden.
3. Mehrfachbeteiligungen eines Unternehmens:
Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller so beteiligten Bieter vom Vergabeverfahren. Eine mehrfache Beteiligung von Unterauftragnehmern ist nur zulässig, wenn die betroffenen Bieter nachweisen, dass durch geeignete Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs infolge der mehrfachen Teilnahme ausgeschlossen ist.
4. Vertraulichkeit und Verwendung der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen einschließlich aller dazugehörigen Anlagen sowie die darin enthaltenen Informationen und alle weiteren vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln und dürfen nur für Zwecke dieses Vergabeverfahrens verwendet werden, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Jede anderweitige Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers nicht zulässig. Jeder Bieter hat – auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens – über die ihm dabei bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die mit der Sache befassten Mitarbeiter und die ihm mit Erlaubnis des Auftraggebers eingeschalteten Subunternehmer zu verpflichten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB genannten Zulässigkeitsvoraussetzungen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.