Feuer- und EC-Versicherung für den Olympiapark München und Feuerversicherung für das Stachusbauwerk Referenznummer der Bekanntmachung: SV-MMÜ-200930-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/einkauf-logistik.html
Abschnitt II: Gegenstand
Feuer- und EC-Versicherung für den Olympiapark München und Feuerversicherung für das Stachusbauwerk
Feuer- und EC-Versicherung für den Olympiapark München und Feuerversicherung für das Stachusbauwerk.
Die Mindestquote für Beteiligte beträgt 5 % der geforderten Kapazität. Jeder bietende Versicherer muss einzeln, auch innerhalb einer Bietergemeinschaft, oder als Gesamtschuldner mit weiteren Bietern die Mindestquote anbieten.
Feuer- und EC-Versicherung für den Olympiapark München und Feuerversicherung für das Stachusbauwerk.
Die Mindestquote für Beteiligte beträgt 5 % der geforderten Kapazität. Jeder bietende Versicherer muss einzeln, auch innerhalb einer Bietergemeinschaft, oder als Gesamtschuldner mit weiteren Bietern die Mindestquote anbieten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuer- und EC-Versicherung für den Olympiapark München und Feuerversicherung für das Stachusbauwerk
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Angebote ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s. h. Ziffer I.3)). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-MMÜ-[removed] anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Angebotsfrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bieterfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist das Angebot durch den bevollmächtigten Vertreter abzugeben. Die Angaben im Online-Fragebogen sollen sich auf diesen bevollmächtigten Vertreter beziehen. Die Eignung aller weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft ist in einem gesonderten Dokument darzulegen. Die Aufteilung der(Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80528
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 — 3 GWB).