KJF_DUERRL_TGA_projektabschluss Referenznummer der Bekanntmachung: KJF_DUERRL_TGA_projektabschluss
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kjf-augsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kjf-augsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
KJF_DUERRL_TGA_projektabschluss
Neubau Nikolaus-von Myra-Schule in Dürrlauingen, Sonderpädagogisches Förderzentrum, Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI LPH 1-9.
Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung_HLS
Nikolaus-von-Myra-Schule in Dürrlauingen
St.-Nikolaus-Straße 6
89350 Dürrlauingen
Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg ist eines der größten Sozialunternehmen in Bayern. Sie ist Träger von rund 80 Einrichtungen und Diensten in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, der beruflichen Bildung und Integration, der Medizin, sowie in Förderschulen (Förderzentren) und Schulen für Kranke in Schwaben und dem angrenzenden Oberbayern. Vorliegend plant die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e. V. am Standort der Gemeinde Dürrlauingen, den Neubau der Nikolaus-von-Myra-Schule. Diese ist zurzeit in einem 40 Jahre alten Gebäude am o. g. Standort untergebracht. Entsprechende Flächenkapazitäten für den Neubau, einschließlich Turnhalle und Freianlagen sind am Standort Dürrlauingen in unmittelbarer räumlicher Nähe vorhanden. Diese sind in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu integrieren. Derzeit wird parallel zum vorliegenden Vergabeverfahren ein Planungsbüro für die Bauleitplanung ausgewählt. Darüber hinaus wird aktuell der Anschluss an die bestehende Infrastruktur des Gesamtgeländes von einem Ingenieurbüro untersucht und ein Konzept mit einer Kostenschätzung erarbeitet. Dies betrifft insbesondere die Erschließung der Grundstücksalternativen mit Fernwärme, Abwasser, Wasser. Die weiteren Untersuchungen für die erforderlichen Anbindungen u.a. der Brandmeldezentrale (Elektrotechnik) werden zeitnah beauftragt. Die zukünftige Verkehrsanbindung wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens erarbeitet, hierbei ist besonders für die Schülerbeförderung auf sichere und gut strukturierten Aus- und Zustiegsbereich für alle Altersgruppen Wert zu legen. Für den Neubau des Schulgebäudes und der Turnhalle wurde der Raum- und Flächenbedarf bereits durch den Fördermittelgeber festgelegt, diese Flächenvorgaben sind entsprechend umzusetzen. Insgesamt ist im Rahmen des vorgegebenen Raumprogramms von einer Hauptnutzungsfläche für die Schule ohne Sporthalle von mindestens 2 756 qm auszugehen, diese kann jedoch bei nachgewiesener Notwendigkeit bis zu 3 491 qm ausgeweitet werden. Zur Umsetzung der pädagogischen Ziele und Konzepte sind u. a. folgende bauliche und funktionelle Besonderheiten zu beachten: Umsetzung des Förderstufenkonzepts des Sonderpädagogischen Förderzentrums in einer flexiblen Raumgestaltung (Stichwort: Lern- und Erfahrungsräume) unter Berücksichtigung der sonderpädagogischen Förderbedarfe der Kinder und Jugendlichen, „absolute“ Barrierefreiheit innerhalb des flexibles Raumkonzepts mit besonderer Beachtung der Raumakustik aufgrund der bei einzelnen SchülerInnen vorliegenden Hör- und/oder Wahrnehmungsstörungen. Möglichkeiten für die Umsetzung von offener und gebundener Ganztagesbetreuung, sowie flexible Anbindung und Öffnung der Freianlagen (u. a. Outdoor-Klassenzimmer) sowie vielfältige Nutzungsmöglichkeiten der Sportanlagen und der Turnhalle.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit Optionen, zunächst Leistungsstufe 1 (LPH 1-4), daran anschließend vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel für die Leistungsstufen 2 - 5 (LPH 5-9).
Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung_ELT
Nikolaus-von-Myra-Schule in Dürrlauingen
St.-Nikolaus-Straße 6
89350 Dürrlauingen
Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg ist eines der größten Sozialunternehmen in Bayern. Sie ist Träger von rund 80 Einrichtungen und Diensten in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, der beruflichen Bildung und Integration, der Medizin, sowie in Förderschulen (Förderzentren) und Schulen für Kranke in Schwaben und dem angrenzenden Oberbayern. Vorliegend plant die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e. V. am Standort der Gemeinde Dürrlauingen, den Neubau der Nikolaus-von-Myra-Schule. Diese ist zurzeit in einem 40 Jahre alten Gebäude am o. g. Standort untergebracht. Entsprechende Flächenkapazitäten für den Neubau, einschließlich Turnhalle und Freianlagen sind am Standort Dürrlauingen in unmittelbarer räumlicher Nähe vorhanden. Diese sind in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu integrieren. Derzeit wird parallel zum vorliegenden Vergabeverfahren ein Planungsbüro für die Bauleitplanung ausgewählt. Darüber hinaus wird aktuell der Anschluss an die bestehende Infrastruktur des Gesamtgeländes von einem Ingenieurbüro untersucht und ein Konzept mit einer Kostenschätzung erarbeitet. Dies betrifft insbesondere die Erschließung der Grundstücksalternativen mit Fernwärme, Abwasser, Wasser. Die weiteren Untersuchungen für die erforderlichen Anbindungen u.a. der Brandmeldezentrale (Elektrotechnik) werden zeitnah beauftragt. Die zukünftige Verkehrsanbindung wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens erarbeitet, hierbei ist besonders für die Schülerbeförderung auf sichere und gut strukturierten Aus- und Zustiegsbereich für alle Altersgruppen Wert zu legen. Für den Neubau des Schulgebäudes und der Turnhalle wurde der Raum- und Flächenbedarf bereits durch den Fördermittelgeber festgelegt, diese Flächenvorgaben sind entsprechend umzusetzen. Insgesamt ist im Rahmen des vorgegebenen Raumprogramms von einer Hauptnutzungsfläche für die Schule ohne Sporthalle von mindestens 2 756 qm auszugehen, diese kann jedoch bei nachgewiesener Notwendigkeit bis zu 3 491 qm ausgeweitet werden. Zur Umsetzung der pädagogischen Ziele und Konzepte sind u. a. folgende bauliche und funktionelle Besonderheiten zu beachten: Umsetzung des Förderstufenkonzepts des Sonderpädagogischen Förderzentrums in einer flexiblen Raumgestaltung (Stichwort: Lern- und Erfahrungsräume) unter Berücksichtigung der sonderpädagogischen Förderbedarfe der Kinder und Jugendlichen, „absolute“ Barrierefreiheit innerhalb des flexibles Raumkonzepts mit besonderer Beachtung der Raumakustik aufgrund der bei einzelnen SchülerInnen vorliegenden Hör- und/oder Wahrnehmungsstörungen. Möglichkeiten für die Umsetzung von offener und gebundener Ganztagesbetreuung, sowie flexible Anbindung und Öffnung der Freianlagen (u. a. Outdoor-Klassenzimmer) sowie vielfältige Nutzungsmöglichkeiten der Sportanlagen und der Turnhalle.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit Optionen, zunächst Leistungsstufe 1 (LPH 1-4), daran anschließend vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel für die Leistungsstufen 2 - 5 (LPH 5-9).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KJF_DRL_TGA_ELT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmigen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KJF_DRL_TGA_HLS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gersthofen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86368
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je nach Bewerberkonstellation sind folgende Erklärungen abzugeben:
— Anlage E_1 / Bewerbererklärung mit Angabe von vollständigem Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten sowie Erklärung des Bewerbers bzw. Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, dass
— keine gesellschafts-/konzernrechtlichen oder persönlichen Verflechtungen mit anderen Planungs-/ Architekturbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen vorhanden sind, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber einen gegenwärtigen oder zukünftigen Interessenkonflikt auszulösen,
— die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder diese im Rahmen der Eignungsleihe durch Dritte erfüllt werden (gem. Angaben in Anl. E_3 / Nachunternehmererklärung),
— der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis gesetzt und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise vorgelegt werden falls sich während des weiteren Verfahrens Änderungen an den vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben,
— Anlage E_2 / Bewerbergemeinschaften (falls zutreffend) Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorgelegt werden:
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
— in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaften zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Teilnahmeanträge unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters bzw. Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar.
— Anlage E_3 / Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von vollständigem Firmennamen des Nachunternehmers, Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten; Beschreibung, der vom Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen und der vom Drittunternehmen zur Verfügung zu stellenden Mittel sowie eine Erklärung, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung dazu einreicht, dass
— im Falle der Auftragserteilung die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Mittel des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden,
— die Eignung nach den Anforderungen dieser EU Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen nachgewiesen wird,
— für den Fall, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem o. g. Vergabeverfahren zum Nachweis der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung Kapazitäten in Anspruch nimmt, erklärt wird, dass im Auftragsfall die Leistungen erbracht werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden; und
— soweit Kapazitäten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit geliehen werden, gemeinsam mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gehaftet wird.
Darüber hinaus sind folgende Angaben und Eigenerklärungen vom Bewerber bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Nachunternehmer, auf dess...
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB2D23M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller dengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantragist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.kjf-augsburg.de