Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 820.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mvv-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 820.
Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 820: Seefeld-Hechendorf (S) – Inning – Grafrath – Buchenau (S) – Fürstenfeldbruck, Schöngeisinger Straße als Gesamtleistung.
Landkreise Fürstenfeldbruck und Starnberg.
Menge und Wert der Dienstleistung:
— ca. 560 960 Nwkm/a,
— 4 Niederflur Überland oder Low-Entry Überland Neu 12 m,
— 1 Niederlur, Niederflur-Überland, Low-Entry oder Low-Entry-Überland Gebraucht 12 m,
— ca. 25 Haltestellen.
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Spanne von 5 580 000 bis [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebote gem. § 134 GWB und § 62 VgV.
Der Vertrag begründet während der Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotential dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.