Innovationspartnerschaften Arbeitsmarktdienstleistungen – Digitale Grundkompetenzen Referenznummer der Bekanntmachung: IP-AMDL
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lutzabel.com/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lutzabel.com/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lutzabel.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Innovationspartnerschaften Arbeitsmarktdienstleistungen – Digitale Grundkompetenzen
Innovationspartnerschaften Arbeitsmarktdienstleistungen – Digitale Grundkompetenzen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
3. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen des Bewerbers: Der Nachweis ist durch ein nach den einschlägigen europäischen Normen zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem zu erbringen (Vorlage eines entsprechenden Zertifikats). Anerkannt werden auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten. Es werden auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkannt, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
3. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen des Bewerbers: Der Nachweis ist durch eine Eigenerklärung unter Verwendung des Formulars I.3_Erklärung zur Eignung zu erbringen. Der Nachweis kann durch eigene Anlagen (z. B. Zertifikate über vorhandene Qualitätsmanagementsysteme) ergänzt werden, sofern vorhanden (keine Mindestanforderung).