Planung Erneuerung Südpumpwerk Trinkwasserversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: SPW
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.n-ergie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Erneuerung Südpumpwerk Trinkwasserversorgung
Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (Verfahrenstechnik und Elektrotechnik) für die Erneuerung des Südpumpwerkes der Trinkwasserversorgung der N-Ergie Aktiengesellschaft.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das bestehende Pumpwerk ist für die Trinkwasserversorgung der Stadt Nürnberg von außerordentlicher Wichtigkeit. Es stellt ein Bindeglied zwischen 2 Hochbehältern dar. Da der bestehende Wasserturm unter Betrieb nicht wirtschaftlich zu sanieren ist, plant die N-ERGIE Aktiengesellschaft ein neues Bauwerk als Pumpwerk auf dem Gelände zu errichten. Dieses neue Pumpwerk beherbergt neben einer mehrzügigen Pumpenanlage auch die erforderliche EMSR-Technik, sowie die Bauteile der Druckstoßsicherung der Saug- und Druckseite. Die Pumpenanlage soll so ausgelegt werden, dass der maximale Tagesbedarf mit einer ausreichenden Redundanz (2 aus 3 oder 3 aus 4) sichergestellt werden kann. Bei mittlerer Tagesabgabe läuft das Werk diskontinuierlich mit ca. 150 l/s. In Sonderbetriebsfällen sind jedoch Fördermengen von ca. 440 l/s notwendig. Für die Einbindung des neuen Pumpwerks sind zusätzlich ein neues Schachtbauwerk und die Leitungsverlegung (DN 700) vom Schachtbauwerk zum Pumpwerk zu planen. Nach Inbetriebnahme dieses neuen Pumpwerkes wird das alte einschließlich Wasserturm aufgelassen.
Hierzu sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (Verfahrenstechnik und Elektrotechnik) in einer stufenweisen Vergabe zu erbringen. Stufen je Leistungsbild:
— Stufe 1 Grundleistungen LPH 1 bis 2; besondere Leistungen,
— Stufe 2 Grundleistungen LPH 3 bis 7; besondere Leistungen,
— Stufe 3 Grundleistungen LPH 8; besondere Leistungen,
— Stufe 4 Grundleistungen LPH 9; besondere Leistungen,
— Stufe 4 Grundleistungen LPH 9; besondere Leistungen.
Die Bewertung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden zur Angebotsabgabe und weiteren Verhandlung eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen, werden 3 Bewerber eingeladen, die die höchsten Bewertungszahlen erreichten. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Handelsregisterauszug (Musskriterium),
— Ausgefüllter Bewerbungsbogen (Musskriterium).
Berufshaftpflichtversicherung (Deckung 3 Mio. EUR (Musskriterium)), Eine Bestätigung der Versicherung zur Erhöhung auf die geforderten Summen im Auftragsfall wird als Nachweis akzeptiert.
— B K1.1 Technische Mitarbeiter (Ingenieur oder Staatl. geprüfter Techniker) Planung Ingenieurbauwerke (ggf. auch vom Unterauftragnehmer oder Mitglied Bewerbergemeinschaft), Gewichtung 5,0 %, 0,0P = bis einschl. 2 Techn. MA, 5,0P = 3 bis 4 Techn. MA, 10,0P = ab 5 Techn. MA,
— B K1.2 Technische Mitarbeiter (Ingenieur oder Staatl. geprüfter Techniker) Techn. Ausrüstung Verfahrenstechnik (ggf. auch vom Unterauftragnehmer oder Mitglied Bewerbergemeinschaft), Gewichtung 7,5 %, 0,0P = bis einschl. 2 Techn. MA, 5,0P = 3 bis 5 Techn. MA, 10,0P = ab 6 Techn. MA,
— B K1.3 Technische Mitarbeiter (Ingenieur oder Staatl geprüfter Techniker) Techn. Ausrüstung Elektrotechnik (ggf. auch vom Unterauftragnehmer oder Mitglied Bewerbergemeinschaft), Gewichtung 5,0 %, 0,0P = bis einschl. 2 Techn. MA, 5,0P = 3 bis 4 Techn. MA, 10,0P = ab 5 Techn. MA,
— B K1.4 Technische Mitarbeiter (Ingenieur oder Staatl geprüfter Techniker) Tragwerksplanung (ggf. auch vom Unterauftragnehmer oder Mitglied Bewerbergemeinschaft), „Gewichtung 1,25 % 5,0P = 1 bis 2 Techn. MA, 10,0P = ab 3 Techn. MA“,
— B K1.5 Technische Büroausstattung (ggf. auch vom Unterauftragnehmer oder Mitglied Bewerbergemeinschaft), Gewichtung 1,25 % 0,0P = einfache, geringe Ausstattung, 10,0P = sehr gute Ausstattung,
— B) R1 un d R2: 2 inhaltlich vergleichbare Referenzen (Objekte vergleichbar in Leitungsdimension, Leitungsart und -länge, Sanierungsverfahren) mit Beginn der Planungsleistungen ab 2009 für vergleichbaren Leistungen (Leistungen vergleichbar mit ausgeführten Grundleistungen und Besonderen Leistungen). Max. Summe der Gewichtung für je eine Referenz = 32,5 % (= 65 %). Wertung:
a) Bezeichnung des Objektes. Gewichtung 1 %,
b) Auftraggeber/Referenzgeber. Gewichtung 1 %,
c) Angabe der vertraglichen Bindung. Gewichtung: Hauptauftragnehmer 4 %.
Arge-Partner 2 %; Nachunternehmer 1 %,
d) Ort der Ausführung. Gewichtung max. 1 %,
e) Ausführungszeiten: Leistungsbeginn, Fertigstellung. Gewichtung 1 %,
f) Erfüllungsgrad der Anforderungen zur Referenz s.o. Stichwortartige Benennung des erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges. Gewichtung: Fördervolumen 150 l/s 7,5 %; Fördervolumen 100 l/s 5 %; Fördervolumen 75 l/s 2,5 %,
g) Auftragswert. Gewichtung 1 %,
h) Planung und Gründung eines Neubauwerkes (mindestens 5m tief) ja 5 % nein 0 %,
i) Darstellung der Inbetriebnahme und des Probebetriebs: ja 3 % nein 0 %,
j) Darstellung von hydraulischen Berechnungen und eines Druckstoßkonzeptes zur Druckstoßsicherung, Darstellung verschiedenener Betriebszustände ja 7 % nein 0 %,
k) Darstellung der optimalen Gebäudeplanung 1 % nein 0 %.
Gewertet werden nur vergleichbare Referenzen. Die Berechnung von Zwischenwerten erfolgt proportional. Nicht abgeschlossene Maßnahmen werden nur gewertet, wenn die Ausführung der Leistungsphase 8 bei Referenz 1 und Leistungsphase 6 Referenz 2 bereits begonnen haben. Max. 3 DIN A4 Seiten/Referenz R1 und R2. Besonderer Augenmerk wird auf folgende Inhalte der Referenzen gelegt: Vergleichbarkeit der Leistungen, des Leistungsumfanges und der Zuständigkeiten, Einhaltung der Kosten- und Termintreue, Erfüllungsgrad der Anforderungen (Benennung der erbrachten Leistungen), Besondere Herausforderungen (stichwortartige Benennung), vertragliche Bindung. Gewertet werden die vom Bewerber unter „B) R1 und B) R2“ bezeichneten Projekte. Darüber hinaus beigelegte Unterlagen, Broschüren oder Präsentationen werden in diesem Zusammenhang nicht gewertet. Nicht vergleichbare Referenzen werden bei der Wertung ebenso nicht berücksichtigt.
— B) R3: Honorarvolumen für vergleichbare Leistungen netto des größten Projekts der beiden vorgenannten Referenzen. Die Wertung erfolgt nur, wenn die zugehörige Referenz (B R1 und/oder B R2) gewertet wurde. Gewichtung 15,0 % 0,0P = bis 0,25 Mio. EUR, 5,0P = über 0,25 Mio. bis 0,4 Mio. EUR, 10,0P = über 0,4 Mio. EUR.
Mängelansprüchebürgschaft 5,0 % der Bruttoabrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Gesamtschuldnerisch haftend.
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und/oder „Beratender Ingenieur“ (B/M. Eng. Architekt, B/M .Eng. B/M.Sc. Architekt, B/M.Sc. in Eng.) berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen, 5 dazugehörige Anlagen sowie Teilunterlagen für Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens stehen unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung. Nur die Informationen entsprechend der Vorgaben im Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
2. Bei der Vergabestelle nicht registrierte Bewerber sind selbstständig verantwortlich, dass sie sich über Aktualisierungen der Bewerbungsunterlagen und Beantwortungen von Fragen über den veröffentlichten Link informieren.
3. Die übrigen Unterlagen für Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens werden erst mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes bereit gestellt. Hierfür ist zwingend die unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.