LongLeif SeniorenWohnen Altes Finanzamt – VE05 Förderanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: VE05 Förderanlagen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
LongLeif SeniorenWohnen Altes Finanzamt – VE05 Förderanlagen
LongLeif SeniorenWohnen Altes Finanzamt – VE05 Förderanlagen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
LongLeif SeniorenWohnen Altes Finanzamt – VE05 Förderanlagen
Neubau eines Wohngebäudes + Errichtung eines Verwaltungsgebäudes im „Alten Finanzamt“.
In den Gebäuden „Altbau/Seniorenzentrum“ und „Neubau/Seniorenwohnen“ soll jeweils ein barrierefreier, maschinenraumloser Seilaufzug zur Ausführung kommen.
Altbau: Personenaufzug 630 kg/8 Pers./5 Haltestellen/Durchlader
Neubau: Personenaufzug 630 kg/8 Pers./5 Haltestellen/kein Durchlader.
Bieterfragen sind bis zum 30.3.2021 zu stellen. Später gestellte Fragen können leider nicht berücksichtigt werden.
Die Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vertragsunterlagen.
Siehe Vertragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisch, Herr Wohlmannstetter, Herr Heiß
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.