Schließanlage (BA 1); BV: Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern Referenznummer der Bekanntmachung: 621.19.5/132
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 9521 / 27-293
Fax: +49 9521 / 27-363
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hassberge.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.hassberge.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schließanlage (BA 1); BV: Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern
Maßnahme: Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern
Leistung: Schließanlage (BA 1).
Gymnasiumstraße 4
96106 Ebern
Mechanische Schließanlage Ikon Verso:
— Profil-Doppelzylinder 30/30, M/M, Ikon Verso CLIQ 80 St..
Elektromechanische Schließanlage Ikon Verso CIQ:
— Profil-Doppelzylinder 30/30, E2/M, Ikon Verso CLIQ 55 St..
Zubehör:
— Standardverlängerung Zylinder IKON bis Zylinderlänge 110 mm 190 St.,
— Schlüssel Ikon Verso CLIQ 70 St..
Zwischentermine:
— Vorlage Schließplan: 19.4.2021,
— Montage auf der Baustelle: 17.5.2021 bis 21.5.2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schließanlage (BA 1); BV: Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
(maximal 4000 Zeichen): Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.