Sicherheitstechnische Prüfung elektrischer Anlagen, Maschinen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020H3000001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84030
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fueak.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitstechnische Prüfung elektrischer Anlagen, Maschinen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Überprüfung der elektrischen Anlagen, Maschinen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen nach DGUV Vorschrift 4 sowie DIN EN 62305/VDE 0185-305 für einen Zeitraum von 4 Jahren, aufgeteilt in 7 Lose (Regierungsbezirke).
Los 1 – Oberfranken
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Oberfranken.
Los 2 – Mittelfranken
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Mittelfranken
Los 3 – Unterfranken
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Unterfranken
Los 4 – Oberpfalz
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Oberpfalz
Los 5 – Schwaben
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schwaben
Los 6 – Oberbayern
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Oberbayern
Los 7 – Niederbayern
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Niederbayern
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, ein (Eignungskriterium: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung). Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für jedes Mitglied einzeln einzureichen, indem sie im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochgeladen werden.
Der Auszug darf nicht älter als 6 Monate sein darf, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung.
— Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die Gesamtumsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für 3 abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null anzugeben und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die gesonderten Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen,
— Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für 3 abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen,
— Bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine Bestätigung der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bietergemeinschaften sind entsprechende Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten hochzuladen.
— Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete Referenzen, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Prüfung elektrischer Anlagen nach DGUV Vorschrift 4 sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen) wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, anzugeben. Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen,
— Datei „technischen Fachkräfte oder technischen Stellen“, aus der die für die Leistungserbringung eingesetzten technischen Fachkräfte oder technischen Stellen hervorgehen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Gehen Sie hierbei besonders auf die Elektrofachkräfte sowie Blitzschutzfachkräfte ein.
Die Datei ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ hochzuladen.
— Bitte beschreiben Sie die zur Ausführung des Auftrags benötigte technische Ausrüstung Ihres Unternehmens,
— Bitte beschreiben Sie die Maßnahmen, die Ihr Unternehmen zur Qualitätssicherung betreibt (z. B. Zertifizierung gem. DIN XXXXX),
— Datei „Mitarbeiterprofil“, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Bietergemeinschaften haben diese Datei für jedes Mitglied einzeln zu erstellen und entsprechend zu kennzeichnen.
— Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben. Falls zumutbar ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 und124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB mit dem Angebot einzureichen (siehe Vergabeunterlagen).
2. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Bieter sich zeitnah nach Download mit den Vergabeunterlagen zu beschäftigen haben und Fragen unverzüglich zu stellen sind (siehe auch die Anlage „Bewerbungsbedingungen“ zu den Vergabeunterlagen).
3. Beachten Sie die Frist für Bieterfragen (siehe Bewerbungsbedingungen). Fragen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt wurden, gelten als nicht rechtzeitig gestellt im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV und werden nicht mehr beantwortet. Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.
4. Angebote, die per E-Mail zugesandt werden, beinhalten keinen Zugriffsschutz. Ein solches Angebot ist im Sinne des Vergaberechts nicht „verschlossen“ und wird zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
5. Es wird jedem Bieter dringend geraten, die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung beim Abruf der Unterlagen zu nutzen. Nur so erhält der Bieter alle Informationen z. B. über Änderungen an den Unterlagen, etwaige Bieterfragen oder Bieterinformationen. Bei Unterlassen einer freiwilligen Registrierung liegt das Risiko, ein unvollständiges oder fehlerhaftes Angebot aufgrund veralteter Unterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden, alleine bei dem betreffenden Bieter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2. Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.