Erweiterung mit Umbau des Kindergartens Marienhöhe Referenznummer der Bekanntmachung: 7030.001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Simbach am Inn
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84359
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.simbach.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung mit Umbau des Kindergartens Marienhöhe
Erweiterung mit Umbau des Kindergartens Marienhöhe. Der bestehende Kindergarten Marienhöhe ist Ergebnis mehrerer Umbauten und Erweiterungen und wurde zuletzt 2010/2011 energetisch saniert bei gleichzeitiger Errichtung einer Krippengruppeneinheit. Im Jahr 2018 wurde eine Containereinheit zur provisorischen Unterbringung einer Kindergartengruppe aufgestellt. Im aktuellen Planungskonzept werden gesamt vier Kindergartengruppen und 3 Krippengruppen, sowie eine Betreuungseinheit Hort mit Nebenräumen geschaffen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die Stadt Simbach a. Inn plant eine Erweiterung mit Umbau des Kindergartens Marienhöhe. Der Auftrag umfasst die Planungsleistung gem. § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10, LPH 5-9. Nähere Infos siehe Beschreibung in den Veröffentlichungsunterlagen.
Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Leistungsfähigkeit, Teilnahmebedingungen). Nicht rechtskräftig unterschriebene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen und auf Grundlage der Wertung bei den unter der technischen Leistungsfähigkeit geforderten Referenzprojekten der letzten 10 Jahre (Abschluss der LPH 8 nach HOAI in der Zeit von 01/2011 bis Tag der Absendung der Bekanntmachung). Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung: maximale Punktzahl / Gewichtung /erreichte Punktzahl. Sofern mehrere Bewerber die Kriterien im gleichen Maße erfüllen, entscheidet das Los.
1. Sonderinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung v. 2017-2020 (35 %),
2. Förderung von Betreuungsplätzen von Grundschulkindern (Hortprogramm).
Die Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich in elektr. Form auf der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de bereitgestellt. Zusatzinformationen werden ausschließlich im Projektsafe der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist verantwortlich sich eigenständig über Neuigkeiten und Änderungen zu informieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular zu verwenden, entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Zur Angabe der Nachweise ist das Bewerbungsformular vollständig ausgefüllt und rechtskräftig unterschrieben über die Vergabeplattform der Deutschen EVergabe einzureichen. Nicht rechtskräftig unterschriebene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Geforderte Nachweise sind: Soweit der
Bewerber eintragungspflichtig ist: Benennung Gesellschaftsform. Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gegen ihn vorliegen gemäß §§ 123 und 124 GWB und soweit zutreffend, eine Erklärung, welche Selbstreinigungs-Maßnahmen gem. § 125 GWB ergriffen wurden. (Abgabe sämtlicher Nachweise in deutscher Sprache mit dem Teilnahmeantrag). Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in zu tragen und über die unbeschränkte Bauvorlageberechtigung oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder Ingenieur/in tätig zu werden oder Vergleichbares verfügt. Die verantwortlichen Projektleiter, stellv. Projektleiter und Bauleiter müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer preview4 / 5 zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten/in oder Ingenieur/in benennen, der die Bauvorlageberechtigung hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind die Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines TED5 / 5
Geschlossenes Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).