Objekt- u. Tragwerksplanung Ing.Bau Referenznummer der Bekanntmachung: 21-D-14-050
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 851 / 5017-01
Fax: +49 851 / 5017-1099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objekt- u. Tragwerksplanung Ing.Bau
Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen:
Staatliches Bauamt Passau
B20, Donaubrücke Straubing – Überbauerneuerung und Erweiterung der Vorlandbrücke Nord
Ort der Ausführung: Parkstetten
— Planungsleistung Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ – „Überbauerneuerung und Erweiterung der Vorlandbrücke Nord“ gem. § 43 Abs. 1 HOAI LPh 1-9,
— Fachplanung „Tragwerksplanung“ – „Überbauerneuerung und Erweiterung der Vorlandbrücke Nord“ gem. § 51 Abs. 1 LPh 2-6,
— Planungsleistung Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ – für das „Dammbauwerk (Deichlückenschluss)“ gem. § 41 Nummer 3 HOAI.
Erfüllungsort für die Leistung des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Das StBA PA plant die Erneuerung des Überbaus der nördlichen B 20 – Vorlandbrücke im Polder Parkstetten/Reibersdorf (Überbauerneuerung). Die WIGES beabsichtigt, den nördlichen an dieser Brücke anschließenden Straßendamm zeitgleich zu beseitigen und die Fahrbahn der B 20 über eine Erweiterung der bestehenden Brücke (Brückenerweiterung) zu führen.
Es wurde beschlossen, die beiden Projekte zusammenzuführen und Planung und Ausführung an das StBA PA zu übertragen.
Überbauerneuerung
Im Rahmen einer Instandsetzungsmaßnahme wurde im Jahr 2016 festgestellt, dass der Überbau der nördlichen B 20-Vorlandbrücke der Erneuerung bedarf.
Die nördliche Vorlandbrücke in Spannbetonbauweise besteht aus einem fünffeldrigen Durchlaufsystem, das eine Gesamtlänge von circa 354,7 m aufweist. Die Länge der beiden Randfelder beträgt circa 63,2 m, die der Mittelfelder circa 76,1 m.
Der Brückenquerschnitt besteht aus einem zweistegigen Plattenbalken, der sowohl in Längs- als auch in Querrichtung vorgespannt ist. Die Höhe des Plattenbalkens beträgt circa 2,85 m, die Stegbreite variiert zwischen 0,60 m bis 1,06 m. Die Gesamtbreite des Querschnitts beträgt circa 15,0 m.
Brückenerweiterung
Bei Donau-km 2.317,0 quert die B 20 die Donau. Am linken Ufer der Donau wurde bereits im Zuge der vorgezogenen Hochwasserschutzmaßnahme Parkstetten/Reibersdorf, Abschnitt 1, eine umfangreiche Deichrückverlegung umgesetzt. Im neuen Deichvorland, zwischen alter und neuer Deichtrasse, bildet der unveränderte Straßendamm der B 20 nun auf einer Länge von 240 m den Anschluss der bis zu 10 m hohen B 20-Vorlandbrücke an das Deichhinterland. Damit die für den Hochwasserschutz nötige hydraulische Wirksamkeit der Deichrückverlegung erreicht wird, soll die B 20-HWS-Brücke den o. g. Straßendamm der B 20, ersetzen. Bisher ist deshalb geplant, den Straßendamm auf ca. 190 m abzubrechen und durch die B 20-HWS-Brücke zu ersetzen. Im neuen Donauvorland würden 3 neue Brückenpfeiler errichtet werden. Ein verbleibendes Stück Straßendamm würde, als sog. Widerlagerinsel, erhalten bleiben und die nördliche Vorlandbrücke mit der B 20-HWS-Brücke verbinden.
Die vorstehend beschriebenen Planungen sollen durch einen Entwurf für ein einheitliches Brücken-Bauwerk ersetzt werden. Bei der gemeinsamen B 20-Brücke soll die Widerlagerinsel durch einen Pfeiler ersetzt und die Stützweiten sowie der Überbau der Brückenerweiterung entsprechend angepasst werden. Dieses Bauwerk hat eine Gesamtlänge von ca. 640 m.
Deichlückenschluss
Im Zuge der B 20-Brückenerweiterung ist der bestehende Hochwasserschutzdeich im Bereich des künftigen nördlichen Widerlagers anzupassen und wiederherzustellen („Deichlückenschluss“).
Im Rahmen des VGV-F-Verfahrens sollen Planungsleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke LPh 1-9 nach § 43 HOAI und der Fachplanung Tragwerksplanung LPh 2-6 nach § 51 HOAI vergeben werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Objektplanung Ingenieurbauwerke „Überbauerneuerung und Erweiterung der Vorlandbrücke Nord“ und „Dammbauwerk (Deichlückenschluss)“
— Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung (LPh 1), Vorplanung (LPh 2), Entwurfsplanung (LPh 3),
— Leistungsstufe 2: Genehmigungsplanung (LPh 4),
— Leistungsstufe 3 A: Ausführungsplanung (LPh 5) für die Überbauerneuerung u. Erweiterung der Vorlandbrücke Nord [optional],
— Leistungsstufe 3 B: Ausführungsplanung (LPh 5) für das Dammbauwerk (Deichlückenschluss),
— Leistungsstufe 4: Vorbereitung der Vergabe (LPh 6), Mitwirkung bei der Vergabe (LPh 7),
— Leistungsstufe 5: Bauoberleitung (LPh 8), Besondere Leistung örtl. BÜ,
— Leistungsstufe 6: Objektbetreuung (LPh 9).
Fachplanung Tragwerksplanung „Überbauerneuerung und Erweiterung der Vorlandbrücke Nord“
— Leistungsstufe 1: Vorplanung (LPh 2), Entwurfsplanung (LPh 3),
— Leistungsstufe 3: Genehmigungsplanung (LPh 4), Ausführungsplanung (LPh 5) [optional],
— Leistungsstufe 4: Vorbereitung der Vergabe (LPh 6).
Die Projektbeschreibung VII.220.3.StB ist unter der unter 1.3) genannten elektronischen Adresse abrufbar.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Wichtung 10 %)
— Mittel des („spezifischen“) Jahresumsatzes des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung) in den letzten 3 Jahren,
— Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 5 Mio .EUR).
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
— Referenzen des Unternehmens im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung – Brücke (Wichtung 90 %).
Die Kriterien einschließlich der Unterkriterien und ihre Wertung können im Detail der Wertungsmatrix der Eignungskriterien entnommen werden.
Die Kriterien einschließlich der Unterkriterien und ihre Wertung können der Wertungsmatrix der Eignungskriterien entnommen werden. Die Wertungsmatrix der Eignungskriterien ist zusammen mit den Formblättern unter der unter 1.3) genannten elektronischen Adresse abrufbar.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
Die im Rahmen dieser Ausschreibung umfassten Leistungen für die Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ beinhalten im Wesentlichen Folgendes:
— Leistungsstufe 1:Grundlagenermittlung (LPh 1), Vorplanung (LPh 2), Entwurfsplanung (LPh 3).
Die weiteren Leistungsphasen sollen getrennt nach Leistungsstufen optional angeboten werden:
— Leistungsstufe 2: Genehmigungsplanung (LPh 4),
— Leistungsstufe 3: Ausführungsplanung (LPh 5),
— Leistungsstufe 4: Vorbereitung der Vergabe (LPh 6), Mitwirkung bei der Vergabe (LPh 7),
— Leistungsstufe 5:Bauoberleitung (LPh 8), Objektbetreuung (LPh 9).
Die im Rahmen dieser Ausschreibung umfassten Leistungen für die Fachplanung „Tragwerksplanung“ beinhalten im Wesentlichen Folgendes:
— Leistungsstufe 1:Vorplanung (LPh 2), Entwurfsplanung (LPh 3).
Gemäß § 51 Abs. 5 Satz 2 HOAI sind für die „Überbauerneuerung und Erweiterung der Vorlandbrücke Nord“ die Grundleistungen der Tragwerksplanung zur LPh 1 im Leistungsbild der Ingenieurbauwerke gemäß § 43 enthalten.
Die weiteren Leistungsphasen sollen getrennt nach Leistungsstufen optional angeboten werden.
— Leistungsstufe 3: Genehmigungsplanung (LPh 4), Ausführungsplanung (LPh 5),
— Leistungsstufe 4: Vorbereitung der Vergabe (LPh 6).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/206548
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis
— der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner),
— des Studiums des Bauingenieurwesens gemäß Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i. V. m. Ar.t 62 Abs. 3 BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau),
— der erforderlichen Befugnis zur Erstellung des Brandschutznachweises gemäß Art. 62b BayBO.
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/206548
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 2.3.1 des Bewerberbogens:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der („spezifische“) Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren in Euro netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von 1,0 Mio. EUR gefordert.
Ergänzend zu 4.2.5 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der („spezifische“) Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren in Euro netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von 1,0 Mio. EUR gefordert.
Ergänzend zu 4.2.5 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/206548
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren (2016-2021) vor Ende der Teilnahmefrist erbrachten Dienstleistungen aufzulisten. Die Ausführungsspanne wurde gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs auf 5 Jahre erhöht.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
— Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis),
— Beträge (Wert der erbrachten Leistung),
— Daten (Erbringungszeitraum),
— Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners).
Die Punktvergabe auf die Unterkriterien kann im Detail der Wertungsmatrix der Eignungskriterien entnommen werden.
Gewertet werden grundsätzlich nur Referenzen, deren Abschluss der vom Unternehmen erbrachten Leistungen in den Jahren 2016-2021 vor Ende der Teilnahmefrist erfolgte. Gewertet wird die jeweilige Leistungsphase.
Ergänzend zu 4.3.1.1 und 4.3.1.2 des Bewerberbogens:
Gewertet werden grundsätzlich nur Referenzprojekte, deren Planungsleistungen den den Bau einer mehrfeldrigen Brücke mit einer Gesamtlänge von min. 100 m zum Gegenstand hat/hatte.
Eine Referenz kann aus bis zu 3 Referenzprojekten bestehen. Werden jeweils mehr als 3 Referenzprojekte des Unternehmens pro Referenz eingereicht, werden nur die ersten 3 berücksichtigt.
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren (2016-2021) vor Ende der Teilnahmefrist erbrachten Dienstleistungen aufzulisten. Die Ausführungsspanne wurde gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs auf 5 Jahre erhöht.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
— Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
— Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
— Daten (Erbringungszeitraum)
— Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
Die Punktvergabe auf die Unterkriterien kann im Detail der Wertungsmatrix der Eignungskriterien entnommen werden.
Gewertet werden grundsätzlich nur Referenzen, deren Abschluss der vom Unternehmen erbrachten Leistungen in den Jahren 2016-2021 vor Ende der Teilnahmefrist erfolgte. Gewertet wird die jeweilige Leistungsphase.
Ergänzend zu 4.3.1.1 und 4.3.1.2 des Bewerberbogens:
Gewertet werden grundsätzlich nur Referenzprojekte, deren Planungsleistungen den Bau einer mehrfeldrigen Brücke mit einer Gesamtlänge von min. 100 m zum Gegenstand hat/hatte.
Eine Referenz kann aus bis zu 3 Referenzprojekten bestehen. Werden jeweils mehr als 3 Referenzprojekte des Unternehmens pro Referenz eingereicht, werden nur die ersten 3 berücksichtigt.
BauKaG, siehe III.1.1) dieser Auftragsbekanntmachung
Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/206548
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6) und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 / 2176-2411
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
Telefon: +49 851 / 5017-01
Fax: +49 851 / 5017-1099