Umbau und Modernisierung Warmfreibad Farchant – Gebäude und Innenräume
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Farchant
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82490
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-farchant.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Modernisierung Warmfreibad Farchant – Gebäude und Innenräume
Objektplanung im Leistungsbild Gebäude und Innenräume in den Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 34 HOAI.
Farchant
Das Werdenfels Warmfreibad Farchant wurde im Jahr 1973 errichtet und wird seitdem durch die Gemeinde Farchant betrieben. Die Bestandteile Badebecken, Gebäude und z. T. technische Anlagen (die Heiztechnik wurde im Jahr 2011 auf Solarthermie mit Gasunterstützung umgestellt) sind in die Jahre gekommen und bedürfen dringend einer Generalsanierung. Das Warmfreibad Farchant hat durch seinen einmaligen Panoramablick auf das Wettersteingebirge mit Zugspitze regional als auch überregional in der Urlaubsdestination der Zugspitzregion eine gewichtige Bedeutung, die es dringend zu erhalten gilt.
Mit der Sanierungsmaßnahme soll die Attraktivität des Warmfreibades weiter erhöht werden, die Energieeffizienz optimiert werden, die Barrierefreiheit im gesamten Badebereich geschaffen werden und die Badetechnik, z. B. die Durchströmung und die Umwälzung der Becken auf den Stand der Technik gebracht und den Regelwerken von heute angepasst werden. Im Rahmen der Planung sollte neben der Badtechnik die Errichtung eines Naturbeckens / einer Sauna, die Reduzierung oder Erneuerung der Becken, die Schaffung von Wohlfühloasen, die Errichtung einer Photovoltaikanlage und eines eigenen Entnahmebrunnens für das Beckenwasser untersucht werden.
Die Maßnahme wird mit Mitteln des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gefördert.
Die Umsetzung und Betreuung des Förderprogramms erfolgt dabei durch den Projektträger Jülich (PtJ) im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
Die Beauftragung der Planungsleistung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.
Die Bruttobaukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 200 bis 700 dürfen 5,8 Mio. EUR nicht überschreiten.
Die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 soll mit Beginn des 2. Quartals 2021 erfolgen. Der Baubeginn soll im 2. Quartal 2022, der Abschluss der Maßnahme zur Schwimmbadsaison 2024 im Mai 2024 erfolgen.
Nach der Generalsanierung soll der gesamten Region mit seiner Bevölkerung und seinen Gästen der Zugspitzregion ein modernes, attraktives, bedarfsgerechtes Freischwimmbad zur Verfügung stehen.
Nach Bedarf, bis zum Abschluss des Projekts.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den geforderten Angaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl einer Mindestzahl von 3 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
Die Berufserfahrung der Projektleitung
— 7 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 3 Punkte;
— 5 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 2 Punkte;
— 3 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 1 Punkt;
— Weniger als 3 Jahre Berufserfahrung = 0 Punkte.
Die Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung
— Bei guter Vergleichbarkeit = 2 Punkte;
— Bei befriedigender Vergleichbarkeit = 1 Punkt;
— Bei nicht befriedigender Vergleichbarkeit = 0 Punkte.
Die Ästhetik der Referenzen
— Bei guter Qualität = 2 Punkte;
— Bei befriedigender Qualität = 1 Punkt;
— Bei nicht befriedigender Qualität = 0 Punkte.
Die Vergleichbarkeit der anrechenbaren Kosten
— 1,5 Mio. oder mehr = 3 Punkte;
— 1,0 Mio. oder mehr = 2 Punkte;
— 0,5 Mio. oder mehr = 1 Punkt;
— Weniger als 0,5 Mio. = 0 Punkte.
Die Vergleichbarkeit der BGF in m2
— 1 000 m2 oder mehr = 3 Punkte;
— 650 m2 oder mehr = 2 Punkte;
— 350 m2 oder mehr = 1 Punkt;
— Weniger als 350 m2 = 0 Punkte.
Es können somit maximal 23 Punkte je Bewerbung erreicht werden.
(1 Projektleitung mit 3 Punkten + 2 Referenzen zu je 10 Punkten = 23 Punkte maximal).
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der AG vor, entweder mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit der Option über die Leistungsphase 2 hinaus weitere Leistungsphasen zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug (soweit einschlägig).
B) Nachweis der Berechtigung zur Erbringung der Dienstleistung. Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises für eine verantwortliche Person über die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
A) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von 1,5 Mio. EUR für Sonstige Schäden (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Zu A) Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder einer entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied.
A) Benennung der für die Durchführung der Planungsaufgabe vorgesehenen Projektleitung unter Angabe
1. der beruflichen Qualifikation/Berufszulassung,
2. der Berufserfahrung in Jahren,
3. von persönlichen Referenzprojekten der Projektleitung.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
a) Name des Unternehmens,
b) Name des Referenzprojekts,
c) Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift,
d) Zeitpunkt Fertigstellung LPh 8 (Monat/Jahr),
e) anrechenbare Kosten netto,
f) Bruttogrundfläche (BGF) in m2,
g) Eigener prozentualer Leistungsanteil an der Projektleitung,
h) individuelle Beschreibung (Grafik, Fotos, Text) auf max. einer DIN A4 Seite.
B) Angabe der aktuellen Anzahl der ständig Beschäftigten, nur Fachkräfte (z. B. Architekten, Dipl.-Ing.), einschließlich der Inhaber / Führungskräfte.
C) Angabe, für welche Leistungsbereiche der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen ist und falls möglich bereits Benennung der betreffenden Nachunternehmen.
Zu A) Nachweis einer entsprechenden beruflichen Qualifikation/Berufszulassung. Nachweis von persönlichen Referenzprojekten der vorgesehenen Projektleitung über den Umbau und/oder die Modernisierung eines Gebäudes im Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“, mindestens mit den Leistungsphasen (LPh) 2-8. Der eigene Anteil des Referenzinhabers an der Projektleitung muss je Leistungsphase mindestens 50 % betragen haben. Es werden maximal 2 Referenzen bewertet. Die Leistungsphase 8 muss zwischen dem 1.1.2010 und dem Schlusstermin dieser Bewerbung fertiggestellt worden sein. Es ist die verbindliche Erklärung abzugeben, dass die benannte Person bereit und in der Lage ist, die Projektleitung persönlich und hauptverantwortlich zu erbringen.
Zu B): Mindestens 2 ständig Beschäftigte (Fachkräfte) inkl. Inhaber / Führungskräfte.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=214161
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal https://www.staatsanzeiger-eservices.de zu stellen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform eingestellt. Der Auftraggeber behält sich vor, an den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen der 2. Verfahrensstufe noch Änderungen vorzunehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).