Übertragung der Pflicht bzw. Konzession zur Beseitigung nach § 3 Abs. 3 TierNebG Referenznummer der Bekanntmachung: 0450-5/1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übertragung der Pflicht bzw. Konzession zur Beseitigung nach § 3 Abs. 3 TierNebG
Übertragung der Pflicht zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte nach § 3 Abs. 3 TierNebG im Zweckverband für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte Aichach-Friedberg.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Übertragung der Pflicht zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte nach § 3 Abs. 3 TierNebG. Die Vergabestelle beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Übertragung der Pflicht zur Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung oder Beseitigung von tierischen Nebenprodukten gem. § 3 Abs. 3 TierNebG für das in § 3 Abs. 1 Satz 1 TierNebG bezeichnete Material im Zweckverbandsgebiet. Tierische Nebenprodukte aus Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben sind mit Anwendung eines Identsystems der Behälter mit geeichter Verwiegung zu sammeln. Die Vergabestelle wird der Übertragung (Beleihung) der Beseitigungspflicht auf den Auftragnehmer (Beliehenen) gegenüber der Regierung von Schwaben im Auftragsfalle zustimmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Übertragung der Beseitigungspflicht gem. § 3 Abs. 3 TierNebG bei der Regierung von Schwaben zu beantragen und auf die Dauer der Vertragslaufzeit zu übernehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kraftisried
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87647
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.