Entsorgungsdienstleistungen in der Abfallwirtschaft im Landkreis Aichach-Friedberg Referenznummer der Bekanntmachung: 0450-5/1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgungsdienstleistungen in der Abfallwirtschaft im Landkreis Aichach-Friedberg
— Los 1: Sammlung und Transport zur Abfallverwertung Augsburg von Hausmüll im Landkreis inkl. Behälteränderungsdienst Restmüll,
— Los 2: Sammlung und Transport zur Abfallverwertung Augsburg von Biomüll im Landkreis inkl. Behälteränderungsdienst Biomüll,
— Los 3: Sammlung und Transport zur Abfallverwertung Augsburg von Sperrmüll im Landkreis.
Los 1: Sammlung und Transport Hausmüll
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg wird der anfallende Rest- und Biomüll in den Haushalten in Rest- und Biomülltonnen erfasst. Zusätzlich zur Restmülltonne haben die Haushalte die Möglichkeit, Restmüllsäcke zu nutzen. Der Restmüll aus Restmülltonnen und Restmüllsäcken wird im wöchentlichen, 14-tägigen oder 4-wöchentlichem Leerungszyklus an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren. Der Biomüll aus Biomülltonnen wird 14-tägig an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und ebenfalls zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren. Darüber hinaus betreibt der Landkreis Aichach-Friedberg in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreisgebiet. Die Sperrmüllsammlung im Landkreis ist sowohl in Form eines Holsystems als auch in Form eines Bringsystems (Wertstoffhöhe) organisiert. Im Bringsystem wird den Bürgern an den Wertstoffhöfen eine Möglichkeit zur Abgabe des Sperrmülls (Container) gegeben.
Los 1:
— Sammlung und Transport Hausmüll,
— Abfuhr der Restmülltonnen (inkl. Restmüllsäcke) im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg an den Haushalten und Anfallstellen,
— Getrennter Transport der Rest- und Biomüllmengen zur Abfallverwertungsanlage Augsburg (AVA),
— Behälteränderungdienst der Restmüllbehälter (alle Größen),
— Flursäuberung.
Los 2: Sammlung und Transport Biomüll
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg wird der anfallende Rest- und Biomüll in den Haushalten in Rest- und Biomülltonnen erfasst. Zusätzlich zur Restmülltonne haben die Haushalte die Möglichkeit, Restmüllsäcke zu nutzen. Der Restmüll aus Restmülltonnen und Restmüllsäcken wird im wöchentlichen, 14-tägigen oder 4-wöchentlichem Leerungszyklus an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren. Der Biomüll aus Biomülltonnen wird 14-tägig an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und ebenfalls zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren. Darüber hinaus betreibt der Landkreis Aichach-Friedberg in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreisgebiet. Die Sperrmüllsammlung im Landkreis ist sowohl in Form eines Holsystems als auch in Form eines Bringsystems (Wertstoffhöhe) organisiert. Im Bringsystem wird den Bürgern an den Wertstoffhöfen eine Möglichkeit zur Abgabe des Sperrmülls (Container) gegeben.
Los 2:
— Sammlung und Transport Biomüll,
— Abfuhr der Biomülltonnen im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg an den Haushalten und Anfallstellen,
— getrennter Transport der Rest- und Biomüllmengen zur Abfallverwertungsanlage Augsburg (AVA),
— Behälteränderungdienst der Biomüllbehälter (alle Größen).
Los 3: Sammlung und Transport von Sperrmüll
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg wird der anfallende Rest- und Biomüll in den Haushalten in Rest- und Biomülltonnen erfasst. Zusätzlich zur Restmülltonne haben die Haushalte die Möglichkeit, Restmüllsäcke zu nutzen. Der Restmüll aus Restmülltonnen und Restmüllsäcken wird im wöchentlichen, 14-tägigen oder 4-wöchentlichem Leerungszyklus an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren. Der Biomüll aus Biomülltonnen wird 14-tägig an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und ebenfalls zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren. Darüber hinaus betreibt der Landkreis Aichach-Friedberg in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreisgebiet. Die Sperrmüllsammlung im Landkreis ist sowohl in Form eines Holsystems als auch in Form eines Bringsystems (Wertstoffhöhe) organisiert. Im Bringsystem wird den Bürgern an den Wertstoffhöfen eine Möglichkeit zur Abgabe des Sperrmülls (Container) gegeben.
Los 3:
— Sammlung und Transport zur Abfallverwertung Augsburg von Sperrmüll im gesamten Kreisgebiet,
— Abholung des Sperrmülls an den Haushalten (Holsystem) des Landkreises Aichach-Friedberg und die Verbringung der Abfälle zur Beseitigung zur Abfallverwertungsanlage Augsburg,
— Containergestellung (ca. 22 gedeckelte Abrollcontainer mit einem Volumen von jeweils ca. 38 m3 oder vergleichbar) an 12 Wertstoffhöfen des Landkreises,
— Übernahme des Sperrmülls an den Sammelstellen und Transport der Container zur Abfallverwertungsanlage Augsburg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Sammlung und Transport Hausmüll
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80999
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Sammlung und Transport Biomüll
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80999
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3: Sammlung und Transport von Sperrmüll
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80999
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.