Neubau, Umbau und Modernisierung — Seniorenwohnen in Farchant
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Farchant
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82490
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-farchant.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau, Umbau und Modernisierung — Seniorenwohnen in Farchant
Objektplanung im Leistungsbild Gebäude und Innenräume in den Leistungsphasen 1 bis 9.
Farchant
Die Gemeinde Farchant plant die Errichtung eines Seniorenprojektes. Die beiden für die Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen nebeneinander in der Ortsmitte, in unmittelbarer Nähe zum Rathaus. Ein Grundstück befindet sich im Eigentum der katholischen Kirche, das andere im Eigentum der Gemeinde.
Das Grundstück der kath. Kirche ist mit einem denkmalgeschützten Gebäude (Pfarrhof) bebaut, dem in den 1960er Jahren ein Anbau hinzugefügt wurde. Dieser Anbau soll im Zuge der Bebauung abgebrochen werden und durch einen Ersatzneubau wieder ergänzt werden. Im Ersatzneubau sollte eine Seniorenbetreuung sowie ein Saal entstehen. Der Saal sollte sowohl den Senioren als auch einer öffentlichen Nutzung (z. B. für die Pfarrgemeinde) zur Verfügung stehen.
Der denkmalgeschützte Pfarrhof muss erhalten werden und soll auch zukünftig im Erdgeschoss und im Dachgeschoss für die pfarrliche Nutzung zur Verfügung stehen. Im ersten Stock des denkmalgeschützten Bereichs sollte die ehemalige Pfarrerwohnung saniert werden.
Auf den verbleibenden Flächen sollen Gebäude für Wohnen im Alter errichtet werden. Die neu entstehenden Gebäude sollen sich sensibel in das dörfliche Umfeld einfügen und souverän mit dem denkmalgeschützten Bereich umgehen.
Zunächst soll in einem ersten Bauabschnitt nur ein Gebäude für das Wohnen im Alter auf dem gemeindeeigenen Grundstück entstehen, die weiteren Gebäude und der Anbau auf dem kirchlichen Grundstück werden später gebaut. Bereits mit Beginn der Planung soll jedoch der Vorentwurf für das gesamte Ensemble entstehen.
Die Beauftragung der Planungsleistung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.
Es werden die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI für alle Gebäude beauftragt. Im Weiteren werden voraussichtlich zunächst die Leistungsphasen 3 bis 9 für den Bauabschnitt 1 (Wohnen im Alter auf dem gemeindlichen Grundstück) beauftragt. Wann Bauabschnitt 2 für die Gebäude der Kirche begonnen werden kann, ist auf Grund der derzeit laufenden Vertragsverhandlungen noch nicht genau zu benennen.
Die Bruttobaukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppe 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 4,5 Mio. EUR geschätzt.
Die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 soll gegen Jahresende 2020 erfolgen. Der Antrag auf Baugenehmigung für Bauabschnitt 1 soll spätestens im Sommer 2021 eingereicht werden. Der Baubeginn soll im Frühjahr 2022, der Abschluss der Maßnahme Mitte 2023 erfolgen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit der Option über die Leistungsphase 2 hinaus weitere Leistungsphasen zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau, Umbau und Modernisierung — Seniorenwohnen in Farchant
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80639
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).