Betrieb von Corona-lmpfzentren und Mobilen Impfteams Unterschleißheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-214050
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.landkreis-muenchen.de/landratsamt/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb von Corona-lmpfzentren und Mobilen Impfteams Unterschleißheim
Betrieb von Corona-Impfzentren und Mobilen Impfteams Unterschleißheim
Impfungen mit einem sicheren und wirksamen Impfstoff sind von zentraler Bedeutung für die Bewältigung der Corona-Pandemie. Erste entsprechende Impfstoffe könnten nach derzeitigem Kenntnisstand im Dezember 2020 verfügbar sein.
— Der Ministerrat hat am 27. Oktober 2020 zur Vorbereitung und Organisation der Impfung der Bevölkerung ein Bayerisches Impfkonzept beschlossen, welches insbesondere Themen der Beschaffung von Impfstoffen und die Organisation einer Impflogistik einschließlich Lagerung, Durchführung der Impfungen sowie Errichtung eines Impfregisters umfasst.
— Nach dem Vorbild der lokalen Testzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten sollen nach dem Beschluss des Ministerrats die Kreisverwaltungsbehörden in ihrem Gebiet Impfzentren einrichten, auf die ein (oder mehrere) Impfstoffe verteilt werden.
— Lagerung und Logistik der Impfstoffe (mit Sicherstellung der erforderlichen Kühlkette) bis hin zu den Impfzentren werden durch den Freistaat Bayern beauftragt.
— Die Impfungen sind freiwillig und werden nach einer festgelegten Priorisierung durchgeführt.
— Zu Beginn der Impfaktion sollen sogenannte Mobile Impfteams (Arzt/Ärztin MTA, Verwaltungspersonal) in die jeweiligen Einrichtungen (bspw. für Menschen mit Behinderung oder Alten- und Pflegeheime), aber auch zu immobilen Personen nach Hause gehen und dort impfen.
— In den Impfzentren selbst soll ebenfalls geimpft werden. Das erfordert geeignete Räumlichkeiten, die über einen längeren Zeitraum benötigt werden.
— Ziel ist, bis 15. Dezember 2020 die Vorbereitungen für den Betrieb der Impfzentren und mobilen Impfteams möglichst abgeschlossen zu haben, damit – wenn der bzw. die Impfstoffe zur Verfügung stehen – rasch mit den Impfungen begonnen werden kann.
— Zur Umsetzung soll der Auftragnehmer mit der Einrichtung, der Organisation und dem Betrieb eines der Impfzentren beauftragt werden.
— Im Landkreis München sind insgesamt drei stationäre Impfzentren mit angebundenen Mobilen Impfteams vorgesehen.
Einsatzgebiet:
Das stationäre Impfzentrum Unterschleißheim und die mobilen Impfteams versorgen nach derzeitiger Einteilung das Gebiet der nachfolgend aufgeführten Gemeinden. Auf besondere Anforderung kann abweichend vom Einsatzgebiet auch ein gebiets- oder auch ein Landkreisübergreifender Einsatz zu erbringen sein.
Impfzentrum Unterschleißheim:
— Unterschleißheim,
— Oberschleißheim,
— Garching,
— Ismaning,
— Gräfelfing,
— Planegg,
— Neuried.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Betrieb von Corona-Impfzentren und Mobilen Impfteams Unterschleißheim
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Impfungen mit einem sicheren und wirksamen Impfstoff sind von zentraler Bedeutung für die Bewältigung der Corona-Pandemie. Erste entsprechende Impfstoffe könnten nach derzeitigem Kenntnisstand im Dezember 2020 verfügbar sein.
— Der Ministerrat hat am 27. Oktober 2020 zur Vorbereitung und Organisation der Impfung der Bevölkerung ein Bayerisches Impfkonzept beschlossen, welches insbesondere Themen der Beschaffung von Impfstoffen und die Organisation einer Impflogistik einschließlich Lagerung, Durchführung der Impfungen sowie Errichtung eines Impfregisters umfasst.
— Nach dem Vorbild der lokalen Testzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten sollen nach dem Beschluss des Ministerrats die Kreisverwaltungsbehörden in ihrem Gebiet Impfzentren einrichten, auf die ein (oder mehrere) Impfstoffe verteilt werden.
— Lagerung und Logistik der Impfstoffe (mit Sicherstellung der erforderlichen Kühlkette) bis hin zu den Impfzentren werden durch den Freistaat Bayern beauftragt.
— Die Impfungen sind freiwillig und werden nach einer festgelegten Priorisierung durchgeführt.
— Zu Beginn der Impfaktion sollen sogenannte Mobile Impfteams (Arzt/Ärztin MTA, Verwaltungspersonal) in die jeweiligen Einrichtungen (bspw. für Menschen mit Behinderung oder Alten- und Pflegeheime), aber auch zu immobilen Personen nach Hause gehen und dort impfen.
— In den Impfzentren selbst soll ebenfalls geimpft werden. Das erfordert geeignete Räumlichkeiten, die über einen längeren Zeitraum benötigt werden.
— Ziel ist, bis 15. Dezember 2020 die Vorbereitungen für den Betrieb der Impfzentren und mobilen Impfteams möglichst abgeschlossen zu haben, damit – wenn der bzw. die Impfstoffe zur Verfügung stehen – rasch mit den Impfungen begonnen werden kann.
— Zur Umsetzung soll der Auftragnehmer mit der Einrichtung, der Organisation und dem Betrieb eines der Impfzentren beauftragt werden.
— Im Landkreis München sind insgesamt drei stationäre Impfzentren mit angebundenen Mobilen Impfteams vorgesehen.
Einsatzgebiet:
Das stationäre Impfzentrum Unterschleißheim und die mobilen Impfteams versorgen nach derzeitiger Einteilung das Gebiet der nachfolgend aufgeführten Gemeinden. Auf besondere Anforderung kann abweichend vom Einsatzgebiet auch ein gebiets- oder auch ein Landkreisübergreifender Einsatz zu erbringen sein.
Impfzentrum Unterschleißheim:
— Unterschleißheim,
— Oberschleißheim,
— Garching,
— Ismaning,
— Gräfelfing,
— Planegg,
— Neuried.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Nachtrag 01 zum bereits erteilten Auftrag vom 4.12.2020.
Es wird ein stationäres Impfzentrum in Unterschleißheim sowie Planegg betrieben.
In der aktuellen Situation der Ausbreitung des Coronavirus können Leistungen sehr schnell und verfahrenseffizient insbesondere über das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 14 Abs. 4, 17Vergabeverordnung (VgV) beschafft werden:
— Dieses Verfahren kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV angewandt werden, wenn:
1. ein unvorhergesehenes Ereignis vorliegt,
2. äußerst dringliche und zwingende Gründe bestehen, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen,
3. ein kausaler Zusammenhang zwischen dem unvorhergesehenen Ereignis und der Unmöglichkeit besteht, die Fristen anderer Vergabeverfahren
Einzuhalten.
— Nach den Daten der WHO (Coronavirus disease 2099 (Covid-19) Situation Report) ist insbesondere seit Ende Februar 2020 ein sprunghafter Anstieg der Covid-19-Infektionen außerhalb der VR China zu verzeichnen. Dieser in seiner Dynamik nicht erwartbare Anstieg führt zu einer sich täglich verstärkenden Belastung der Gesundheitssysteme gerade auch in der Europäischen Union, insbesondere auch in Deutschland. Diese Situation wird zunehmend zu äußerst kurzfristigem Beschaffungsbedarf führen, bei dem aufgrund der bestehenden Gefährdungen fundamentaler Rechtsgüter (Leben und Gesundheit) Aufträge zügig vergeben und ausgeführt werden müssen. Zusätzlich wesentlich erschwert wird die Situation durch Marktverknappung und zunehmenden Mangel an verfügbaren Leistungen (primär bei medizinischem Material). In dieser Situation sind die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV für den Einkauf von Leistungen über Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gegeben, die der Eindämmung und kurzfristigen Bewältigung der Corona-Epidemie und/oder der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der öffentlichen Verwaltung dienen. Dies wird z. B. für die Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln wie etwa Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Masken, Schutzkittel, Verbandsmaterialien, Tupfer, Bauchtücher und medizinisches Gerät wie etwa Beatmungsgeräte sowie für in diesen Krisenzeiten notwendige Leistungen (etwa mobiles IT-Gerät z.B. zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen, Videokonferenztechnik und IT-Leitungskapazitäten) anzunehmen sein; diese Aufzählung ist aber nicht abschließend.
Ein Nachtrag war erforderlich, da die Bürgerinnen und Bürger im südlichen Einzugsgebiet erhebliche Probleme bezüglich der Erreichbarkeit des Impfzentrums hatten. Somit wurde in Planegg eine Außenstelle des Impfzentrums Unterschleißheim errichtet