Containergestellung, Erfassung und Entsorgung von Bauschutt aus dem Landkreis Bamberg Referenznummer der Bekanntmachung: BA17
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-bamberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Containergestellung, Erfassung und Entsorgung von Bauschutt aus dem Landkreis Bamberg
Alternative A: Containergestellung, Übernahme und Entsorgung von gemischt erfasstem Bauschutt;
Alternative B: Containergestellung, Übernahme, Verwertung und Entsorgung von getrennt erfasstem Bauschutt.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Alternative A: Containergestellung, Übernahme und Entsorgung von gemischt erfasstem Bauschutt:
— Containergestellung (20 x 10- bis 12-m3-Abrollcontainer) an 11 Sammelstellen des Landkreises Bamberg,
— Abholung auf Anforderung und Transport des Bauschutts,
— Ordnungsgemäße Entsorgung des gemischten Bauschuttes in einer dafür genehmigten Entsorgungsanlage.
Alternative B: Containergestellung, Übernahme, Verwertung und Entsorgung von getrennt erfasstem Bauschutt:
— Containergestellung (20 x 10- bis 12-m3-Abrollcontainer) an 11 Sammelstellen des Landkreises Bamberg,
— Abholung auf Anforderung und Transport des getrennt erfassten Bauschutts,
— Ordnungsgemäße Verwertung des gut verwertbaren Bauschutts in einer dafür genehmigten Verwertungsanlage,
— Ordnungsgemäße Entsorgung des für die Aufbereitung ungeeigneten Bauschuttes in einer dafür genehmigten Entsorgungsanlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Burglesau
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96110
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7 und V.2.4 Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.