Vergabeverfahren Rahmenvertrag über bestimmte Entsorgungsdienstleistungen für die Stadtwerke Passau GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabeverfahren Rahmenvertrag über bestimmte Entsorgungsdienstleistungen der Stadtwerke Passau GmbH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94036
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-passau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Rahmenvertrag über bestimmte Entsorgungsdienstleistungen für die Stadtwerke Passau GmbH
Rahmenvertrag über bestimmte Entsorgungsdienstleistungen für die Stadtwerke Passau GmbH.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
An der Lände Passau-Altstadt (Liegestellen A1 – A5 und A13 – A14 und an der Lände Passau-Lindau (Liegestellen L1 – L4) legen Fahrgastkabinenschiffe an, deren Abfall (auch Papier und Kartonagen, kein Bioabfall) von Montag-Sonntag und auch an Feiertagen zu entsorgen ist. Der Bedarf wird durch den Auftraggeber festgestellt und gemeldet. Ein Ansprechpartner des Auftragnehmers muss für den Auftraggeber von Montag – Freitag von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr, samstags, sowie an Sonn- und Feiertagen jeweils von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar sein. Im Durchschnitt wird eine Anfahrt pro Tag fällig. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer wöchentlich (donnerstags) eine Aufstellung. Diese enthält, welche Schiffe in der darauf folgenden Woche Entsorgungsbedarf haben und wo diese Schiffe liegen. Kurzfristige Nachmeldungen werden dem Auftragnehmer bis 15.00 Uhr des Vortages mitgeteilt und müssen noch mit berücksichtigt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber die rechtmäßige und vertragsgemäße Entsorgung nachzuweisen. Der Nachweis soll in Form der Quittung durch den Fahrer des Entsorgungsfahrzeuges ausgefüllt und vom Kapitän des Schiffes oder dessen Vertreter quittiert werden. Die Liegestelle Altstadt A 14 darf nicht mit Fahrzeugen über 3,5 t befahren werden. Die Entsorgung der dort anlegenden Schiffe muss demnach mit einem Fahrzeug mit max. 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht durchgeführt werden. Insbesondere bei Verzögerungen der Vergabe kann die Leistungszeit auf einen späteren Zeitraum verschoben werden. Bei behördlichen o. a. Anordnungen zur Schließung des Hafens, Aussetzung oder Verminderung auf Anforderung des Auftraggebers. Mengenangaben und Schätzwert sind nicht als Abnahmeverpflichtung zu verstehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
DtwerVergabeverfahren Rahmenvertrag über bestimmte Entsorgungsdienstleistungen für die Stake Passau GmbH
Ort: Neuburg
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig.