Erneuerung Ortsdurchfahrt Marquartstein B 305 Referenznummer der Bekanntmachung: AV137488-EU
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: PR003620
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marquartstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83250
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.marquartstein.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Ortsdurchfahrt Marquartstein B 305
— Bau einer ca. 1 350 m langen Ortsdurchfahrtsstraße,
— Bau einer ca. 1 400 m langen Trinkwasserleitung,
— Bau eines ca. 1 400 m langen Regenwasserkanals,
— Bau von Geh- Radwegen, Bushaltestellen, Fußgängerquerungen und Lichtsignalanlagen.
— Ca. 5 000 m3 Boden lösen und entsorgen,
— ca. 3 000 m3 Boden lösen und wiedereinbauen,
— ca. 3 000 m3 Boden liefern,
— ca. 1 400 m Trinkwasserleitung liefern und einbauen,
— ca. 1 400 m Regenwasserkanal liefern und Einbauen,
— ca. 13 000 m2 bituminöse Schichten herstellen,
— ca. 3 000 m2 Natursteinpflaster liefern und herstellen,
— ca. 1800 m2 Betonpflaster liefern und herstellen,
— 6 Mittelinseln herstellen,
— 4 Bushaltestellen herstelle.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Siehe Auftragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Vorinformation Richtlinie 2014/24/EU
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]